So, meinen Widerspruch hatte ich Mitte Oktober eingereicht und heute kam dann endlich eine Rückmeldung der DAK. Ich soll zu einem zweiten Termin beim MDK. Allerdings war es nun so, dass man mir nur einen einzigen Tag in diesem Jahr noch anbieten konnte und ich an diesem andere Termine hab. Nach vielem hin und her mit dem MDK (recht unfreundlich am Telefon) und der DAK (sehr freundliche Bearbeiterin

) kamen wir nun zu dem Schluss, dass das nichts mehr gibt und die DAK die Sache nun erstmal ohne zweites medizinisches Gutachten an die Fachabteilung weiterreicht und dort dann entschieden wird, wie in der Sache weiter verfahren wird.
Das ist jetzt natürlich eine heikle Situation, aber ich würde meinem Antrag ohne zweites medizinisches Gutachten eine höhere Erfolgsaussicht geben wie mit. Zumal ich meinen Widerspruch für recht gelungen halte und man nie weiß wie (schlimm/gut) die Haut zum Zeitpunkt eines zweiten Gutachten aussieht.
Wobei man auch nicht weiß, ob die entsprechende Fachabteilung nicht sowieso sagt, dass ohne zweites Gutachten keine Entscheidung getroffen werden kann.
Was allerdings recht lustig ist, scheinbar hat meine Akte einen dicken Stempel "Jurist" (bzw. Jura-Student). Schon beim der anfänglichen Ablehnung ging der Bearbeiter total korrekt vor und wollte nichts übersehen, dasselbe bei der jetzigen Bearbeiterin am Telefon "Sie sind ja Jura-Student im höheren Semester, da will ich jetzt auch nicht falsch machen, da das doch evtl. auf ein sozialgerichtliches Verfahren hinaus läuft".
Ich frag mich dann nur, wenn man bei mir so vorsichtig ist, geht man im Standardverfahren wahrscheinlich etwas "lockerer" vor und lehnt deutlich schneller mal einen Antrag ab, da sich die 65jährige Renterin wohl nur selten dagegen wehren wird...