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Alt 02.10.2006, 17:42
Benutzerbild von little-sun
Naschkatzen Goldi
 
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von meiner Nachbarin

Mein Freund und ich haben im Oktober 2005 ein Zechenhaus gekauft. (von meiner Oma, sie hat vorher drin gewohnt, wurd ihr aber alles zu viel und ist in eine kleine Wohnung gezogen) Angefangen zu renovieren haben wir im Januar 2006. Bin dann auch direkt zu unserer Nachbarin gegangen und habe bescheid gesagt, das es ab und zu mal etwas lauter werden kann, weil wir renovieren. Sie meinte nur "Alles klar, kein Problem"

Ja, von wegen kein Problem. Mein Freund hatte oben in den Zimmern Laminat verlegt und man klopft die einzelnen Stücke ja aneinander. Ja und bei jedem Klopfen klopfte jemand von drüben, das ging die ganze Zeit so.

Einmal morgens gegen 10Uhr, am Wochenende, hat mein Freund den Anthrazietofen sauber gemacht und das haben die drüben wohl gehört, dann kam sie rüber und meinte nur "Es ist Wochenende" Ich sagte ihr, das unser Ofen nicht geht und wir den gerade sauber machen. Die schaute dann blöde und schüttelte den Kopf und ging.

Dann das nächste. Wir haben draußen so gemauerte Ställe gehabt (die Ställe hat mein Opa selber gemauert vor Jahren -> also unsere Mauer). Die hat mein Freund dann weggemacht und die hintere Mauer stehen gelassen, weil das sonst zum Nachbarn offen wäre. (die haben dort auch die Seitenwand vom Windergarten gemacht) Dann kam unsere nette Nachbarin wieder rüber und meinte "Sie lassen ja die Mauer stehen" Wieder in so einen tollen Ton, den die immer hat (mehr weiß ich leider nicht, was leider nicht dabei, mein Freund hat es mir nur erzählt) Ich meine, es ist schließlich unsere "Mauer" damit können wir doch machen was wir wollen (ich denke mal, das wir die auch wegmachen)

Und erstmal das letzte. Am Samstag (14:30Uhr) hat mein Freund was mit der Rüttelmaschine auf unseren Hof gemacht. Ich stand auf dem Bürgersteig, hab dann von der Seite gesehen, das der Sohn von unserer Nachbarin rauskam, geschaut hat, hab dann gesehen, das er mit dem Kopf geschüttelt hat. Dann kam Sie auch kurz und hab dann vom weiten gehört "Wenn das so weiter geht, dann reichts" Ich hab dann nur laut zu meinem Freund und seinem Vater gesagt "Keiner beschwert sich, nur die" Naja, vielleicht haben die das ja gehört.

Das ist so schlimm, boah, ich könnt mich richtig über die aufregen. Mit dem anderen Nachbarn hatte sie auch oft streit und den Rechtsanwalt eingeschaltet Bin jetzt am überlegen ob ich nicht auch eine private Rechtschutzversicherung abschließen soll, ich denke mal, das es da doch noch mal krachen wird.

So, das musste jetzt mal raus.

Übrigens, wo bekomme ich eigentlich eine Übersicht über die Ruhezeiten her? Vom Ordnungsamt oder sogar aus dem Internet?


Ich wünsche euch einen schönen Tag!!!

VLG Nicole
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Nils ~08.04.08 - 2.360g - 46cm~
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...weitere Fotos findet ihr in meinem Profil...
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Alt 02.10.2006, 22:18
Kennt sich schon aus...
 
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Verstehe ich dich richtig, dass ihr seit 1 Jahr dabei seid, umzubauen, bzw. etwas Krach zu machen! Ehrlich gesagt, ginge mir das als Nachbar auch irgendwann mal auf den Keks.

Du könntest ja ggf. mal mit einem schönem Blumenstrauss bei ihr anklingeln ....... schliesslich werdet ihr vermutlich einige Jahre 'zusammen' da wohnen ! Man muss sich halt dulden!!!

Sobald aber da ein RA eingeschaltet wird, ist es 'offener Krieg' und das kannst du eigentlich nicht wollen! Dann würde auch sie auf gewisse Dinge achten, dass die eingehalten werden; von wegen jedes Weekend grillen im Sommer usw.

Stress mit Nachbarn können einen mürbe machen !!

Spring über deinen Schatten und sei freundlich zu ihr ....... sag ihr doch, dass halt manchmal die Nerven blank liegen ..... !


LG
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Es gibt nur einen Weg schlank zu werden: Iß soviel du willst von dem, was du nicht magst

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Alt 02.10.2006, 22:29
Benutzerbild von Bikini
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Also, ich würd mich mal beim Ordnungsamt erkundigen, würde da sagen, dass ich keinen Ärger will und auf gute Nachbarschaft Wert lege und wer weiß, vielleicht sind deine Nachbarn dort ja auch schon wegen anderer lächerlicher Nachbarschaftsstreitereien bekannt und man hat doch in Zukunft mehr Verständnis für dich als für die? Denn bevor sie mit dem Anwalt kommen können, müssen sie es erst mal übers Ordnungsamt versuchen.


A propos Streit mit den Nachbarn und Ruhezeiten: Unsere Nachbarn lassen ihren dummen Köter, der alles anbellt, nicht nur jeden Abend 2 Stunden alleine in den Garten (der einzige Auslauf für das arme Vieh!), nein, diese 2 Stunden erstrecken sich auch oft genug bis nach 22:00, aber wenn ich es mal wieder im Guten versuche und klingle und sie bitte, ihn doch spätestens um 22:00 reinzuholen, kriege ich immer wieder als Antwort, ich müsse mich irren, sie würden ihr "Schätzelein" IMMER um 22:00 reinholen. Gut, einmal wirds noch mitgemacht, dann kommt das Ordnungsamt. (Hab ne Freundin, die da arbeitet, hehehe...) Wenn der Köter nicht sinnlos 2 Stunden durchkläffen würde, würd es mich einen feuchten Kehricht interessieren, aber wir dürfen abends alle Fenster und Zimmertüren schließen, um im Fernsehen die Nachrichten verstehen zu können! So, jetzt hab ich mich auch mal kurz über unsere "netten" Nachbarn ausgelassen, musste auch mal raus!)
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Alt 02.10.2006, 22:31
Gast16278
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mittagsruhe gilt auch am wochenede sag ich da nur
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Alt 02.10.2006, 22:42
Naschkatzen Goldi
 
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Ich kann das auch ein bisschen nachvollziehen, dass deine Nachbarin irgendwann genervt ist, ehrlich gesagt..
Unsere Nachbarn fangen am Wochenende auch grundsätzlich so gegen halb 10 oder 10 an, zu sägen, zu hämmern und weiß der Himmel was, und das nervt! Das ist ja mal ein WE okay und das zweite und dritte auch noch, aber hey, am Wochenende hab ich um 10 ca. 3 Stunden geschlafen, und wenigstens AB UND ZU wäre es schon ziemlich geil, wenn die am Wochenende auch einfach mal ruhig sein würden. Echt, das ist so nervtötend. Ich beschwer mich nicht, ich weiß ja, dass sie vermutlich das Recht dazu haben und auch nichts dafür können, dass ich ein Nacht- und gar kein Morgenmensch bin. Also grüße ich weiterhin nett, aber insgesamt muss ich schon sagen, dass das einen tierisch ankotzt.
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Und immer hart Gas!!!

Die Ex-Chillkröte
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Alt 03.10.2006, 10:07
Benutzerbild von Frank
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also unabhängig davon, dass ich auch versuchen würde mich mit den Nachbarn sofern irgend möglich gut zu stellen, empfehle ich dir schon die Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Die ist ja nicht nur für solche Streitereien gut.

LG

Frank
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Mein Vorsatz für die Woche:
möglichst 2 besser 3 Sporteinheiten mit mindestens 60 Minuten Dauer

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  #7 (permalink)  
Alt 04.10.2006, 10:30
saschay2k
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Samstag 14:30 ist für mich definitiv Mittagspause ...
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  #8 (permalink)  
Alt 04.10.2006, 11:16
gast123444
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Zitat:
Zitat von saschay2k
Samstag 14:30 ist für mich definitiv Mittagspause ...
Ab 15 Uhr dürft ihr dann wieder. War das mit dem Ofen Sonntags oder Samstags? Samstags dürft ihr das machen. Sonntags halt nicht.
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  #9 (permalink)  
Alt 04.10.2006, 11:22
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Zitat:
Zitat von NicoleH84
Übrigens, wo bekomme ich eigentlich eine Übersicht über die Ruhezeiten her? Vom Ordnungsamt oder sogar aus dem Internet?
Soweit ich weiß, ist das im jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetz geregelt (in Deinem Fall NRW).
Hier mal eine allgemeine Info dazu:
(Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/sendung/...004082206.html)

Was ist Lärm?
Autor: Jochen Rüdel

„Sie mag Musik nur, wenn sie laut ist“ singt Herbert Grönemeyer. Wir alle würden Lärm unterschiedlich und sehr persönlich beschreiben. Was also ist die Lärmbelästigung? Sicher liegt sie dann vor, wenn auch eine unbeteiligte Person, also weder der Verursacher noch der Nachbar sie als Belästigung empfinden würde.

Aber auch diese Erkenntnis lässt sich nicht in Messwerte fassen. Der Schall ist zwar messbar, nicht aber seine Wirkung. Wir reagieren unterschiedlich auf bestimmte Lärmpegel. Das Lachen eines Kindes könnte den gleichen Lärmpegel haben wie ein Glas, das auf den Boden fällt. Aber sicher würden wir beide Geräusche unterschiedlich empfinden. Vor allem, wenn das störende Geräusch von dem Nachbar kommt, den wir sowieso nicht leiden können.

Auch zu unterschiedlichen Tageszeiten reagieren wir unterschiedlich auf die gleiche Lärmquelle oder den gleichen Lärmpegel. Und wo Menschen wohnen, gibt es Geräusche. Daher helfen weder Lärmpegel, noch Listen wer, wann, wie laut sein darf. Und auch die meisten Gerichtsurteile sind Einzelfallentscheidungen.

Die Ruhezeiten
Die Nachtruhe ist durch die Immissionsschutzgesetze der Länder zwischen 22 Uhr und 6.00 Uhr besonders geschützt. Zusätzlich sollte - nach Auffassung des Deutschen Mieterbunds - auch die Zeit von 6 Uhr bis 7 Uhr und von 20 Uhr bis 22 Uhr als allgemeine Ruhezeit beachtet werden.

In der Mittagszeit gelten Verbote für besonders lautstarke Geräte. So dürfen zum Beispiel Laubblasgeräte nur zwischen 9 Uhr und 13 Uhr sowie zwischen 15 Uhr und 17 Uhr benutzt werden. Eine Hausordnung könnte auch eine allgemeine Mittagsruhe vorschreiben. An Sonn- und Feiertagen gelten strengere Lärmschutzregelungen. So dürfen beispielsweise Rasenmäher, Motorkettensägen, Heckenscheren und Vertikutierer in Wohngebieten nicht benutzt werden. Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Stadt oder Gemeinde, ob es spezielle Regelungen für Ihr Wohngebiet gibt.

Der tägliche Krach
Er ist hinzunehmen, der tägliche Krach. Wo viele Menschen auf engem Raum wohnen, lässt sich Lärm nicht ganz vermeiden. Deswegen ist nicht jedes Geräusch, das stört, auch gleich verboten. Viele Geräusche muss man hinnehmen, weil sie ortsüblich oder nicht vermeidbar sind. Dazu gehören alle Verrichtungen im Haushalt. Also der Krach des Staubsaugers oder der Schleudergang der Waschmaschine. Dazu zählt der Aufenthalt im Badezimmer. Auch der Handwerker kann nicht gezwungen werden, mit seiner Arbeit aufzuhören.

Der Lärm, der durch gelegentliche Renovierungsarbeiten entsteht, ist hinzunehmen. Die Bohrmaschine oder der Parkettabschleifer müssen ertragen werden. Allerdings sollten alle lauten Hausarbeiten, Renovierungsarbeiten oder der Besuch des Handwerkers so organisiert werden, das sie nicht in die Mittagsruhe oder nach 20.00 Uhr fallen.

Rasenmäher und Co.
Seit dem 6.9.2002 ist die neue Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung in Kraft. Danach darf der Rasen in Wohngebieten an Werktagen zwischen 7 Uhr und 20 Uhr gemäht werden. An Sonn- und Feiertagen ist es gar nicht erlaubt.

Für Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser oder Laubsammler gelten strengere Zeiten. Der Betrieb ist nicht erlaubt in der Zeit von 7 Uhr bis 9 Uhr, in der Mittagszeit von 13 Uhr bis 15 Uhr, und ab 17 Uhr ist Schluß. Von dieser strengen Regelung befreit sind Geräte, die besonders leise sind, zum Beispiel Geräte mit dem Umweltzeichen. Für sie gilt dann die Zeit zwischen 7 Uhr und 20 Uhr.

Hausmusik
Die gute Nachricht für Hobbymusiker: das Proben in der Wohnung ist erlaubt. Die gute Nachricht für die gequälten Nachbarn: es darf nicht den ganzen Tag musiziert werden.

Der Bundesgerichtshof hat grundsätzlich geklärt: Von 8-12 Uhr, und von 14-20 Uhr ist Singen und Musizieren in den heimischen vier Wänden auch dann erlaubt, wenn es die Nachbarn hören können. (AZ.: V ZB 11/9. Allerdings nicht in jeder beliebigen Lautstärke. Proben einer Rockband muss niemand dulden.

An die Ruhezeiten in der Hausordnung müssen sich die Musiker auch halten. Über die Länge der Übungszeit gibt es keine einheitlichen Aussagen. So erlaubt das Oberlandesgericht Karlruhe zwei Stunden Saxophon oder Klarinette, sonntags gar nur eine. (OLG Karlsruhe NJW-RR 1989, 253).

Für das Landgericht Nürnberg muss das Schlagzeug im Sommer nach 45 Minuten still sein und im Winter nach 90 Minuten. (LG Nürnberg-Fürth WuM 1992, 253)

Die lieben Kleinen
Kinder dürfen laut sein. Die Gerichte sind sehr kinderfreundlich. Spielende Kinder verursachen Lärm, und das dürfen sie. Vor allem in Mehrfamilienhäusern sind Geräusche von Kindern ortsüblich und damit zu dulden. Das Interesse an Ruhe muss hinter dem Ziel einer kinderfreundlichen Umgebung zurückstehen. Also ist Kinderlärm auch in der Mittagszeit erlaubt. „Die von Kindern möglicherweise ausgehenden Beeinträchtigungen sind von den Hausbewohnern hinzunehmen- soweit es um typisches und altersbedingtes Verhalten geht. Kinderlärm ist eine unvermeidbare Lebensäußerung und Ausdruck eines ganz natürlichen Spiel-, Mitteilungs- und Bewegungsdranges der Kinder“,. so das Landgericht Bad Kreuznach. Und weiter: Von Nachbarn sei eine erhöhte Toleranz zu fordern. Außerdem - Kinderlärm ist kein Grund zur Kündigung. (Az. 1 S 21/01)

Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied, dass eine Klägerin die Unterlassung von Kinderlärm nicht verlangen kann. (GeschäftsNr. : 316 C 510/01)

Kinderlärm ist auch in der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr erlaubt (OLG Düsseldorf, Az U 51/95).

Schreiten die Eltern überhaupt nicht ein und lassen ihr Baby stundenlang schreien, sei das allerdings nicht zu dulden.

Haustiere
Haustiere müssen so gehalten werden, dass die Nachbarn nicht gestört werden. So belegte das Oberlandesgericht Düsseldorf das stundenlange Pfeifen eines Papageis mir 500 Euro Bußgeld.

Werden zu diesem Thema die Gerichte bemüht, geben sie dann auch die Zeiten vor, in denen gepfiffen oder gebellt werden darf, sagt der Deutsche Mieterbund. Danach dürfen Hunde tagsüber zwischen 8 und 13 Uhr und zwischen 15 und 19 Uhr höchstens 30 Minuten und nicht länger als 10 Minuten am Stück bellen. Sollte der kleine Hund das nicht können, kann es eng werden. Wenn er ständig bellt, kann das auch die Ausweisung bedeuten. In Köln bellte ein Hund Tag und Nacht. Das wertete das Amtsgericht Köln als unzumutbare Belästigung (Az.: 130 C 275/00) Unter solchen Umständen kann die Haltung eines bestimmten Tieres untersagt werden.

Die Feier
Es ist immer wieder zu hören: einmal im Jahr dürfen wir feiern. Dann geht die Party richtig los. Falsch! Richtig ist: um 22 Uhr muss Schluss sein. Auch wenn Sie nicht nur einmal im Jahr, sondern nur einmal im Leben feiern. Natürlich nur, solange der Nachbar gestört wird. Und das entscheiden nicht Sie, das entscheidet der Nachbar. Es gibt keine gesetzliche Regelung, oder ein Gewohnheitsrecht, das eine längere Party gestattet. Das Bayerische Oberlandesgericht entschied sogar: maximal 5 Grillabende pro Jahr (Az.: 2 Z BR 6/ 99).

Das Badezimmer
Noch ein Vorurteil gilt es auszuräumen: das Verbot, nachts zu duschen. Es ist nicht verboten, es ist erlaubt. So entschied das OLG Düsseldorf, dass auch nächtliche Wannen- und Duschbäder zu akzeptieren seien, vorausgesetzt, sie dauern nicht länger als maximal 30 Minuten (Az.: 5 Ss411/90 – 181 / 901). Zu diesem Ergebnis kommen auch viele andere Gerichte.

Was ist zu tun?
Was tun, wenn es zu laut wird? Alle Fachleute haben den gleichen Ratschlag: sprechen Sie mit Ihrem Nachbarn. Laden Sie ihn doch zum Grillen ein, versuchen Sie immer gut und verständnisvoll miteinander umzugehen. Ein Gerichtsurteil schafft keinen Frieden und damit keine Ruhe und vor allem: es dauert. Damit nicht alles sofort bei Gericht landet, wurde im Jahre 2000 das „Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung“ verabschiedet. Das bedeutet: Erst muss alles versucht werden, um eine außergerichtliche Schlichtung beim Schiedsmann zu erreichen. Nur, wenn das nichts bringt, bleibt der Gang zum Gericht.[/quote]
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  #10 (permalink)  
Alt 04.10.2006, 11:37
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Naschkatzen Goldi
 
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Wow, ich hab zwar keine Knatsch mit den Nachbarn aber mir hat diese Liste auch geholfen.

Tja und zu den bösen Nachbarn, also ich glaube ja nicht das ihr seit 1 Jahr täglich Lärm macht, und wenn ihr jetzt noch die Ruhezeiten einhaltet, kann euch die gute Frau garnichts.

Im großen und ganzen würde ich dir aber schon raten eine Rechtsschutz abzuschliessen, kann erstens nie schaden, kostet wirklich nicht viel und hmm der kurze Text von der Nachbarin ja hat mich schon dazu bewogen zu glauben das sie wenn sie will schon irgendwas irgendwann finden wird womit sie dich anschwärzt.



Also Ruhezeiten einhalten und wenn sie irgendwann mit dem Anwalt kommt kann die Rechtsschutz nichts schaden
__________________
Naschi BB SIEGERIN 2008 Platz 1 und auf ewig

Ich dreh hier schon seit Stunden hier so meine Runden, dadidadidadada
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