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23.09.2006, 12:04
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Spitzen Naschkatze
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Meiner Mutter ist mal in der Fahrschule eine ähnliche Situation passiert. Sie überholte auf einer Straße einen Radfahrer und sollte dann ein paar hundert Meter weiter rechts abbiegen. Sie hat in alle Spiegel geguckt, hat sich umgeguckt und wollte fahren. Da hat der Fahrlehrer auf die Bremse getreten weil der Radfahrer inzwischen schon wieder so nah war (meine Mutter hatte ja gebremst, war wesentlich langsamer geworden), dass sie den Radfahrer entweder zu einer Vollbremsung gezwungen hätte oder umgefahren hätte. Der Fahrleher hat damals zu ihr gesagt, dass man in solchen Fällen, auch wenn man meint, der Radfahrer ist noch weit genug entfernt, immer besonders gut gucken muss und man den Radfahrer durchlassen muss. Auch wenn man geblinkt hat und fast steht zum Abbiegen, der Radfahrer, der gradeaus fährt hat auf jeden Fall Vorfahrt. Und der Radfahrer braucht auch nicht 'aus Gefälligkeit' links an dem Auto vorbeizufahren.
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23.09.2006, 12:41
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Spitzen Naschkatze
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myself, einerseits gebe ich Dir ja recht, aber andererseits braucht ein Radfahrer auch nicht über den Gehsteig zu brettern, weil da Fussgänger und Kinder unterwegs sind... Irgendwie vergisst das bei dieser Diskussion jeder!
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23.09.2006, 12:43
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Spitzen Naschkatze
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Zitat:
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Zitat von wannabe
Der Radfahrer, den du fast mitgenommen hast Shorty, dachte vielleicht, ach wie nett, die weiß das ich da bin und hält an und lässt mich erst durch?
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Wenn du als Radfahrer immer so denkst, dann wirst Du nicht alt... Ist nicht böse gemeint.
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23.09.2006, 12:44
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Spitzen Naschkatze
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Laut deiner Zeichnung ist der Radfahrer aber auf der Straße und nicht auf dem Bürgersteig gefahren....
Was stimmt denn nun???
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23.09.2006, 12:47
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Spitzen Naschkatze
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Ja, der Radfahrer fuhr zuerst auf der Strasse und wollte mich dann rechts über den Gehsteig überholen. Wenn Du Dir die Zeichnung nochmal anschaust, siehst Du es. LG
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23.09.2006, 15:40
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Moderator
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ich finds echt interesant wie lange man über einen Radfahrer diskutieren kann 
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Liebe Grüße
Manuela
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23.09.2006, 15:44
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Zitat:
@Unkraut Wenn die Straße enger ist, darf der Autofahrer halt nicht überholen.
Die 1.50m sind ja vorgeschrieben, weil Radfahrer plötzlich sehr schnell sehr weit schwanken können....
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Hm, interessant...
da hält sich dann anscheinend kaum ein Autofahrer im morgendlichen Verkehr dran. (zumindestens nicht da wo ich herkomme)
Die meisten werden sich dann denken "Scheiß Radfahrer blockieren wieder die Straße" und ne möglichkeit suchen an einem vorbei zu brettern.
Jedenfalls werden diese 1,50m nur recht selten wirklich eingehalten, meistens ists wirklich eher nur 1 m (wobei so ne Standartfahrbahn ja vermutlich auch grob geschätzt eher nur 2,50-3,50 m breit ist... da it es für nen Autofahrer ja auch nicht immer so einfach nen großen Bogen zu machen)
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23.09.2006, 15:44
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Spitzen Naschkatze
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Zitat:
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Zitat von Alessa
ich finds echt interesant wie lange man über einen Radfahrer diskutieren kann 
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Ja, stimmt... 
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23.09.2006, 15:52
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Spitzen Naschkatze
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Mein Freund hätte letztens beinahe einen Radfahrer übersehen, der bei Nacht ohne Licht und in dunklen Klamotten mitten auf der Strasse fuhr! Was soll das? Mein Freund hat dann rausgebrüllt, er soll gefälligst sein Licht anmachen! Genauso sieht man oft Radfahrer, die bei uns auf der Umgehung fahren, obwohl es verboten ist!! Nebenan verläuft ein Radweg! Da frage ich mich manchmal schon... *kopfschüttel*
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24.09.2006, 01:04
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Spitzen Naschkatze
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Für mich ist immer noch der Radfahrer klar im recht.
Wahrscheinlich hat er gemerkt, dass du ihn nicht siehst und ist deshalb auf den Bürgersteig ausgewichen. Es wäre ja sein gutes recht gewesen weiterzufahren. Und um einen Zusammenstoß zu vermeiden musste er halt auf den Bürgersteig. Wahrscheinlich hat er sich geärgert und nicht damit gerechnet, dass du ihm einfach in den Weg gefahren bist und ist deshalb gezwungenermaßen über den Bürgersteig ausgewichen. Denn er hatte ja Vorfahrt.
Und meiner Meinung nach ist es auch völlig egal ob er auf der Straße oder auf dem Bürgersteig gefahren ist. Du musst auch Fußgänger auf dem Bürgersteig durchlassen ehe du abbiegen darfst.
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