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20.09.2006, 20:52
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Spitzen Naschkatze
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Ja schon, aber warum so kompliziert? Warum können manche Radfahrer nicht so weit denken, dass man doch viel besser gesehen wird, wenn man links vorbeifährt? Kein Wunder, dass so viele Radfahrer im Strassenverkehr tödlich verunglücken!
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20.09.2006, 21:16
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Zitat:
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Zitat von *Brina*
mein freund und ich haben so auch schon mal fast einen radfaher angefahren. der radfahrer ist aber im recht. man muss wenn man rechts abbiegen will erst nachsehen, ob ein radfahrer oder so da ist. macht man ja auch irgendwie immer automatisch wenn man rechts wo einbiegen will
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nein, nicht WENN ER AUF DER STRAßE FÄHRT, dann hat er die gleichen rechte und pflichten wie ein autofahrer und der kann auch nicht erst rechts vorbei!
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20.09.2006, 21:56
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Autofahrer halten sich auch nicht immer an die Regeln, das ist bei Radfahrern auch nicht anders...
Ich kenn zum Beispiel folgenden Fall:
Man fährt mit dem Fahrrad ganz normal auf dem Fahradweg.
Bei jeder blöden Seitenstraße muss man leider langsamer werden und erst gucken, ob aus dieser Seitenstraße ein Auto auf die Hauptstraße neben mir will.
Ich weiß leider nicht wie das in den Verkehrsregeln steht, aber ich denke mal wenn ein Auto aus einer Seitenstraße fährt und einen Radweg überkreuzt, dann sollte doch eigentlich der Autofahrer nicht auf diesem Radweg anhalten und gucken, ob er abbiegen kann sondern vielleicht eher direkt vor dem Radweg halten und dann gucken.
So läuft es jedenfalls an Kreuzungen mit Ampeln, da sollte es an normalen Seitenstraßen doch ebenfalls so sein.
Ist leider nicht immer der Fall.
Da ist es fast schon praktischer direkt auf der Hauptstraße zu fahren, da hat man Vorfahrt.
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20.09.2006, 23:11
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Moderator
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ich bin dafür das Radfahrer eine richtige Prüfung ablegen müssen um die Verkehrsregeln zu lernen, dann sollten sie Nummernschilder haben, einen Blinker und Rückspiegel *antrag stell*
Ja, das ist mein Ernst
Und wenn mich ein anderer Verkehrsteilnehmer so beschimpft dem zeige ich meinen Stinkefinger.
Und leider ist es so, wenn du als Autofahrer einen Radfahrer platt machst, bist du immer Schuld auch wenn du im Recht bist.
EDIT:
Achja, die Radwege in Köln sind zum Teil so schlecht das die meisten Radfahrer auf den Fussgängerweg ausweichen, mich inbegegriffen. Habe mich schon mal mit der Polizei angelegt weil die mich erwischt hatten. Ein bissi diskutiert, haben habe die es eingesehen das ich im Recht war. Aber der Radweg sieht immer noch aus, wurde nichts dran getan.
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Liebe Grüße
Manuela
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20.09.2006, 23:53
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Spitzen Naschkatze
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Ich kenne das alles nur zu gut... Fährt man als Radfahrer auf der Straße, regen sich die Autofahrer auf, fährt man auf dem Bürgersteig regen sich die Fußgänger auf ( sogar wenn man auf dem Fahrradweg fährt, wird man oft nicht vorbei gelassen)
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21.09.2006, 08:22
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Naschkatzen Goldi
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na ja, wie die regel ist, wenn man als radfahrer auf der straße fährt und ein auto abbiegen will, weiß ich jetzt nicht.
aber logischer weise müsste der radfahrer dann anhalten, denke ich.
in so einem fall bremse ich auch erstmal und warte ab, was der autofahrer macht. meistens lassen sie radfahrer ja dann noch vorbei.
aber was ich schon alles mit autofahrern erlebt habe...
ich fahr auf einem radweg die hauptstraße entlang. er kommt aus einer nebenstraße, sieht mich an und bremst. ich fahre also weiter.
und auf einmal gibt er gas und zieht kurz vor mir raus! ich wär dem fast in die seite gefahren.
oder: ich fuhr auf auf einer ziemlich engen straße (keine einbahnstraße).
mir kam ein auto entgegen und auf SEINER seite parkten autos, auf meiner nicht! er bremste ab, ich fuhr weiter. ich hatte ja auch vorfahrt.
und dann fuhr er auf einmal doch.. ich musste so weit nach rechts ausweichen, dass ich mit dem rad den bürgersteig streifte und fast gestürzt wäre.
also, ich denke, autofahrer und radfahrer tun sich nihct viel, wenn es um rücksichtlosigkeit geht!
am schlimmsten sind die rennradfahrer!!!!!
wir waren vor kurzem mit dem auto unterwegs. dann kam eine etwas größere brücke, die aber über eine biegung führte. das heißt, man konnte die kurve überhaupt nicht einsehen.
und darin kam uns plötzlich eine horde rennradfahrer entgegen, die zum teil auf unserer spur fuhren.
dadurch, dass es eine brücke war, konnte mein freund kaum ausweichen!
den einen hätten wir fast mitgenommen. und dann fängt der auch noch an zu schimpfen..
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"Für ein großes Fast in ganz Deutschland"
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21.09.2006, 15:45
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Spitzen Naschkatze
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Also, ich habe heute eine Polizistin gefragt, wie das ist... Folgendes hat sie mir geantwortet:
Wenn man als Autofahrer rechts abbiegen will ( in meinem Fall in einen Parkplatz ), muss der Radfahrer dahinter bremsen und links vorbeiziehen bzw. überholen, genauso wie jedes andere Fahrzeug auch!
Somit war ich also sehr wohl im Recht , und der Radfahrer hat falsch und grob fahrlässig gehandelt!
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21.09.2006, 15:52
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Zitat:
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Zitat von Shorty
Also, ich habe heute eine Polizistin gefragt, wie das ist... Folgendes hat sie mir geantwortet:
Wenn man als Autofahrer rechts abbiegen will ( in meinem Fall in einen Parkplatz ), muss der Radfahrer dahinter bremsen und links vorbeiziehen bzw. überholen, genauso wie jedes andere Fahrzeug auch!
Somit war ich also sehr wohl im Recht , und der Radfahrer hat falsch und grob fahrlässig gehandelt!
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Cool, hab ich nicht gewusst. Trotzdem würde ich mich an deiner Stelle auch in Zukunft nicht drauf verlassen, dass das die Radfahrer wissen.
Wenns dumm läuft und er sitzt im Rollstuhl oder ist tot, dann glaubei ich
hilfts dir wenig wenn du als Autofahrer/in im Recht warst.
LG
Frank
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Mein Vorsatz für die Woche:
möglichst 2 besser 3 Sporteinheiten mit mindestens 60 Minuten Dauer
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21.09.2006, 15:57
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Spitzen Naschkatze
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... und ich bin froh, dass ich um einen Gewissensbiss erleichtert bin! Nachdem so viele anderer Meinung ( in diesem Thread ) waren, war ich mir auch nicht mehr sicher, und habe deshalb eine Polizistin gefragt! Schade, dass ich die Personalien von dem Idioten nicht habe, dann hätte ich ihn glatt doch noch angezeigt!!
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21.09.2006, 18:31
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Spitzen Naschkatze
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Wie überhole ich auf dem Fahrrad?
Grundsätzlich ist links zu überholen, auch mit dem Fahrrad. Beim Überholen ist ein ausreichender Seitenabstand einzuhalten (§ 5 IV StVO). Der Seitenabstand zwischen Kfz und Radfahrern sollte mindestens 1,50 m betragen, u.U. auch mehr (z.B. Bergauffahren, unsichere Personen).
Rechts überholen ist nur in einem Fall erlaubt: An einer auf dem rechten Fahrstreifen wartenden Fahrzeugschlange (z.B. vor einer Ampel) darf rechts vorbeigefahren werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist (§ 5 VIII StVO).
Als langsame Verkehrsteilnehmer sind Radfahrer verpflichtet, an geeigneter Stelle die Geschwindigkeit zu mäßigen bzw. notfalls anzuhalten, wenn sich hinter ihnen eine Fahrzeugschlange gebildet hat und ihr nur so das Überholen möglich wird (§ 5 VI StVO). Man sollte sich dazu eine Stelle aussuchen, von der aus man anschließend gefahrlos wieder in den Verkehr einfahren kann und von der aus man gut gesehen wird (man braucht sich z.B. nicht zwischen zwei parkende Autos zu quetschen).
SO VIEL ZUM THEMA, VERKEHRSREGELN GELTEN NUR FÜR AUTOFAHRER!!
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