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  #1 (permalink)  
Alt 06.06.2006, 19:45
Benutzerbild von Lalaya
Spitzen Naschkatze
 
Registriert seit: 14.08.2005
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wegen meines neuen Notebooks (+ Rechtsfrage)

Ich hab letzten Mittwoch mein vollkommen neues Acer Aspire 1652 WLMi Notebook per Post bekommen. Klar, dass ich es schon ausprobiert hab und im Moment noch mit dem Stolz des ersten eigenen Notebooks viel benutze.
Jetzt ist mir aufgefallen, dass am linken Gelenk am Deckel hintern bereits erste Risse sind, die aufklaffen, wenn ich den Deckel aufmache. Ich bin nun wirklich nicht besonders grob und reiße mit aller Gewalt den Deckel nach oben.
Hab mich jetzt mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und hoffe, dass ich es umtauschen kann. Aber es ärgert mich trotzdem total, wo ich mich doch soo gefreut hatte und gerade fertig war mit einrichten. :'(

Achja ich hab außerdem eine Frage an die rechtsbewanderten Naschis hier:
Nach dem Fernabsatzgesetz hab ich 2 Wochen lang die Möglichkeit, den Artikel innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe eines Grundes zurückzuschicken. Weiß jemand, ab wann diese 2 Woche gelten? Ab Eingang und Bestätigung der Bestellung oder ab dem Tag der Lieferung? Die Bestellung wurde nämlich eine Woche vorher bestätigt und damit wären die 14 Tage schon um, das Paket selber kam aber eben erst letzten Mittwoch.
Wär dankbar für Antworten.
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bitter-suess

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  #2 (permalink)  
Alt 06.06.2006, 21:07
Gast16278
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wurschtel dich doch mal durchs bgb
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  #3 (permalink)  
Alt 06.06.2006, 21:30
Kennt sich schon aus...
 
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Die 14 Tage können doch erst ab dann zählen, wo du die Ware hast? Man weiß ja nie wie lang die Post braucht und du weißt nicht, ob das Ding in Ordnung ist, bevor du es hast! Ist doch wie mit ner Jeans beim Versandhandel, kannste ja erst reklamieren wennde sie anprobiert hast?!

Und so einen Schaden würd ich auf jeden Fall reklamieren! Ruf die doch mal an, die haben doch sicher ne Hotline? Vielleicht holen sies ja auch direkt ab?!
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Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg...
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  #4 (permalink)  
Alt 06.06.2006, 21:36
Gast16278
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Beiträge: n/a
meist wird das in den agbs festgehalten und meist steht da auch das diese 14 tage ab belehrung gelten, also wenn du das teil bestellst... ergo müsste dis schon abgelaufen sein. bin mir allerdings nicht sicher, ruf wirklich an und hoffe, das die firma kulant ist
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  #5 (permalink)  
Alt 06.06.2006, 21:49
Benutzerbild von Lalaya
Spitzen Naschkatze
 
Registriert seit: 14.08.2005
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@ Karla: Ja so stehts in den AGBS, aber das ist echt ganz schön unfair, ich seh doch keinen Schaden wenn das Teil noch bhei der Post unterwegs ist.
Meine schwester (angehende Juristin *g*) soll mal nachgucken, ob das so überhaupt ok ist.

@Jazmina:
Anrufen wäre mir auch am liebsten, aber die Hotline kostet 99ct pro Minute, das find ich ganz schön happig. Hab ne Email an den Support geschrieben.
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bitter-suess

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  #6 (permalink)  
Alt 06.06.2006, 22:02
Gast16278
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tjaja so reiten die sich da raus probiers echt auf kulanz ansonsten kann dir bestimmt deine schwester weiter helfen
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  #7 (permalink)  
Alt 07.06.2006, 14:12
mr_fretto
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Hi

Ich geb jetzt auch mal meinen Senf dazu:

Wie hast Du das Ding erworben? Denn das Fernabsatzgesetz gilt nur, wenn der Vertrag "....unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden..."

...mal gegooglet für Dich

gefunden bei www.fernabsatzgesetz.de:

312b BGB Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. ...

bezüglich der Rückgabefrist:

§ 312d BGB Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses; § 355 Abs. 2 Satz 2 findet keine Anwendung.


§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
-----------
wie auch immer das auszulegen ist - bin leider kein Jurist.


Bei der Rückgabe solltest außerdem aufpassen, denn der Händler muß nicht den ganzen Wert erstatte (wegen Wertminderung und so) Aber warum gleich vom Vertrag aussteigen? Herstellergarantie sollte ja immer noch vorhanden sein und soweit ich weiß kannst du bei Acer auch einen Monat nach dem Erwerb des Notebooks noch eine zusätzliche erweiterte Garantie abschließen (siehe www.acer.de).

Aber in diesem Fall kannst Du Dich bei Deinem Händler mal informieren.

LG mr_fretto
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  #8 (permalink)  
Alt 07.06.2006, 19:03
Benutzerbild von Lalaya
Spitzen Naschkatze
 
Registriert seit: 14.08.2005
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Huhu ihr Lieben, dank für eure Antworten

@mr_fretto: Ja, cih hab bei einem Onlinehandel gekauft (aber ein zertifizierter, worum ich grade sehr dankbar bin!) und wirhaben nur über Emails kommuniziert.
Ich poche nicht auf die Rückversandgarantie, da ich den Laptop ja behalten will, ich war ansonsten damit hoch zufrieden, sowie auch mit dem Versandhandel. Deswegen schicke ich ihn nun zurück und die leiten es ggf. an den Hersteller weiter. Ich hoffe nur, dass sich das keine Ewigkeiten hinzieht, cih brauch den Laptop im Moment dringend zum arbeiten :/

Diese Antwort hab ich heute (einen Tag später ) erhalten:
Zitat:
Sehr geehrte Frau XY,

vielen Dank für Ihre Mail.

Wir werden das Gerät per dhl bei Ihnen abholen lassen und zur Prüfung an den Hersteller weiterleiten.
Bitte verpacken Sie das Gerät entsprechend, fügen eine Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie der Rechnung bei.

Sofern der Zusteller Sie nicht antrifft, hinterläßt er einen Aufkleber im Briefkasten, mit dem Sie die Ware an jeder Poststelle abgeben können.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Informat ion behilflich gewesen sein zu können.

Sollten Sie uns erneut per email kontaktieren, lassen Sie bitte den Verlauf vorangegangener E-Mails im Anhang, so dass wir den Austausch mit Ihnen möglichst lückenlos nachvollziehen können.
Ideal ist, wenn Sie ebenso den Betreff (Nachfrage, Garantiefall, Transportschaden, Nachforschung, Widerruf, Rückholung) immer beibehalten.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr yakoon- Kundendienst
Klingt schon mal ganz gut, finde ich. bin trotzdem etwas traurig, weil das ganze ja nicht hätte sein müssen.
__________________
bitter-suess

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  #9 (permalink)  
Alt 07.06.2006, 20:18
mr_fretto
Gast
 
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Zitat:
Klingt schon mal ganz gut, finde ich. bin trotzdem etwas traurig, weil das ganze ja nicht hätte sein müssen.
- schon klar, ist natürlich mit etwas Aufwand und Ärgernis verbunden, aber im Endeffekt ist nur wichtig, dass Du dann ein funktionsfähiges Gerät dann in Deinen Händen hältst.
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