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28.02.2006, 13:03
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Frischling
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Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 76
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HILFE Nebenkostenrückerstattung kommt nicht
Hallo Ihr Lieben,
ich bin total genervt.
Habe vor sieben Wochen meine Nebenkostenabrechnung für bekommen. Und ich soll ca. 130€ zurückbekommen. Habe der Hausverwaltung sofort meine Bankverbindungsdaten mitgeteilt und warte seitdem auf mein Geld. 7Wochen!!!!!!!!!!!!!!
Ich habe schon zig mal nachgefragt, werde aber immer nur vertröstet. Ihnen wären die Hände gebunden, weil der Vermieter das Geld überweisen müsste, bla bla. Die Telefonnummer von dem Vermieter darf mir die Hausverwaltungsgesellschaft angeblich nicht geben.
Was mache ich denn jetzt? Ich komme nicht an den Vermieter ran und ich hab keine Ahnung, ob es irgendwelche Fristen gibt, die der Vermieter oder ich einhalten muss.
Bin auch leider nicht rechtschutzversichert. :clue:
War jemand schonmal in derselben Situation oder kennt sich jemand da aus?
Vielen Dank schonmal und lieben Gruß
Michi
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Sommerduell
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28.02.2006, 13:51
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hmm.. also mein vermieter zieht, wenn ich nebenkosten erstattet krieg, das immer gleich von der nächsten mietzahlung ab... funktioniert prima.
Vielleicht hilft auch mal nen "binnen" Brief.
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28.02.2006, 14:00
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Wohnt hier
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Registriert seit: 21.02.2006
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Oh, wat vom Fach
Alsoooo, wenn der Vermieter Dir das Geld nicht zurück erstattet, dann mußt du ihn in Verzug setzen. Setz einfach ein nettes Schreiben auf und bitte ihn höflich, den Betrag bis zum Datum ..... (ca. 14 Tage nach Zusendung des Briefs) auf Dein Konto zu überweisen. Wenn nichts passiert, setz ihm nochmal eine Frist von 14 Tagen und dann darfst Du auch schon ankündigen, daß Du bei Zahlungsverweigerung Deinen Anspruch verrechnest. Die Briefe schickst Du am besten per Einscheriben mit Rückschein, damit Du was in der Hand hast für den dümmsten Fall und laß auch ruhig noch einen Zeugen Deines Vertrauens den Brief lesen und zusehen, wie Du genau diesen Inhalt auch wegschickst.
Bei der Verrechnung mußt Du darauf achten, daß Du Nebenkosten NUR mit Nebenkosten verrechnen darfst und nicht mit der Kaltmiete! Der Anspruch des Vermieters auf Kaltmiete ist davon völlig losgelöst zu betrachten und den hat er nunmal, wenn er Dir Wohnraum zur Verfügung stellt.
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01.03.2006, 00:03
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Jaaaa, sowas habe ich auch am laufen...Allerdings noch von meiner alten Wohnung, und das ist 1,8 Jahre her.
Im Dezember bekam ich einen Brief von der neuen Hausverwaltung, da der ehemalige Eigentümer der Wohnung verstorben ist und seine Ehefrau das nicht alleine schafft.
Hatte mich nach dem Telefonat mit der Witwe in Geduld geübt, bin ja kein Unmensch.
Man sicherte mir also in dem Brief eine Rückerstattung zu, von der ich bis heute nix gesehen habe. Nur einen Scheck der Witwe, welcher über 10 % der eigentlichen Summe ausgestellt war.
Habe dann mit dem Menschen der Hausverwaltung telefoniert... erst hieß es, daß es noch dauern würde, weil die Witwe im Krankenhaus wäre... DANN fuhr er in den Urlaub und versprach mir, daß ich diese Woche von ihm hören würde.
Sollte dieses NICHT der Fall sein, werde ich ihm per Einschreiben mit Rückschein eine Frist setzen und richtig Theater machen.
Langsam platzt mir nämlich der Kragen !
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01.03.2006, 07:03
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Frischling
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Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 76
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Hallo Ihr Lieben,
Danke für Eure Antworten!
Das Problem ist, das ich da schon seit über einem Jahr nicht mehr wohne, deshalb kann ich das leider nicht mit der Miete verrechnen oder so.
Also ich habe den Brief mit der Mitteilung am 5.1 bekommen. Wieviel Zeit hat der Vermieter denn dann das Geld zurück zu zahlen? Muss er sich da nicht an eine Frist halten?
Darf ich denn einfach so Fristen von z.B. 14 Tagen setzen?
Ich rufe gleich nochmal bei der Hausverwaltung an, auch wenn ich da wieder nur vertröstet werde. :hau: 
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Sommerduell
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01.03.2006, 07:12
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Wohnt hier
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Registriert seit: 21.02.2006
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@michi: Die Rückzahlung ist sofort fällig, wenn Du die Nebenkostenabrechnung erhalten hast. Also darfst Du dem Vermieter jetzt ganz unproblematisch Fristen setzen. Drohe ihm dann beim 2. Mal mit dem Anwalt und nicht mit Verrechnung. Wenn Du dort eh nicht mehr wohnst, dann kannst Du auch die vollen Geschütze auffahren. Und kündige dann auch, daß Du ihm zusätzlich die Anwaltskosten in Rechnung stellen wirst. Das motiviert die meisten dann doch zum Zahlen. 
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01.03.2006, 09:00
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Frischling
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Registriert seit: 17.02.2005
Beiträge: 76
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@Margit
Vielen Dank für deine Antwort, Du bist echt klasse!!!
Habe eben dem Chef der Hausverwaltung eine E-Mail mit der Bitte um Stellungnahme geschrieben, mal sehen, was der sagt.
Ausserdem habe ich gerade nochmal mit der zuständigen Mitarbeiterin telefoniert und sie darüber "aufgeklärt", dass ich von meinem (nicht vorhandenen  ) Anwalt weiss, dass die Nebenkostenrückerstattung sofort fällig ist.
Sie wollte sich nun nochmal mit einem Kollegen unterhalten und mich dann später zurückrufen. Na dann bin ich ja mal gespannt....
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Sommerduell
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