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03.07.2008, 16:46
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Kennt sich schon aus...
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Registriert seit: 12.03.2008
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Mahnbescheid erstellen?
Hey ^^
also in der Nacht vom EM-Finale wurde mein Roller kaputt gemacht v.v"
(hab keine Garage oder ähnliches, wo ich den Roller sonst hätte unterbringen können als vor der Haustüre)
also..wenn da nur Lackkratzer oder so wären, wäre mir das piepsegal..aber der Spiegel, der GRiff von der Bremse und der Blinker wurden abgebrochen/abgerissen..
glücklicherweise hat jemand die Polizei informiert, welche dann auch rechtzeitig da war und die Täter stellen konnten..
so, aber über die Versicherung läuft das nicht, weil ich nicht Vollkasko versichert bin und ich hätte den Schaden doch ganz gerne ersetzt, weil cih auf den Roller angewiesen bin.
Also war ich (mal wieder, man wird ja ständig irgendwie weitergeschick etc. v.v) bei der Polizei und hab nachgefragt, wie das Ganze denn jetzt machbar sei..
nun als erstes müsste mein Name endlich in der Akte verzeichnet werden!!! (wah -.-) Jetzt muss ich erstmal wieder am WE die Polizei anrufen, die den Sachschaden aufgenommen hatten, damit die den Bericht vervollständigen..und dann den Sachbearbeiter..
zusätzlich hat mir der nette Herr Polizist gesagt, solle ich einen Mahnbescheid anfertigen (weil Anwalt würd mehr kosten als der Schaden am Roller)
aber wie schaut so ein Mahnbescheid aus ? Und wie verfahre ich denn dann weiter, wenn ich den Bescheid erstellt habe?
Würd mich freuen, wenn mir wer helfen kann, danke ^^
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03.07.2008, 16:49
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Naschkatzen Goldi
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kurze Frage, wieso musst DU Vollkasko versichert sein, wenn andere deinen Roller beschädigen??
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Sportduell:
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03.07.2008, 16:57
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Kennt sich schon aus...
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das versteh ich auch nicht so ganz...das ist alles irgendwie dämlich -.-
aber die Versicherung hätte das dann so gemacht, dass die das bezahlt hätten und nachträglich von dem Typen, der den Roller kaputt gemacht hat, das Geld wiedergeholt..
aber ist halt irgendwie nicht bei ner Haftpflichtversicherung und der Polizist meinte, dass das auch richtig so sei
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03.07.2008, 17:00
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Naschkatzen Goldi
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Zitat:
Zitat von Dani
kurze Frage, wieso musst DU Vollkasko versichert sein, wenn andere deinen Roller beschädigen??
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weil das mutwillige Beschädigung ist, sowas fällt unter die Vollkasko.
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"Für ein großes Fast in ganz Deutschland"
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03.07.2008, 17:01
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Naschkatzen Goldi
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Zitat:
Zitat von Chaos
weil das mutwillige Beschädigung ist, sowas fällt unter die Vollkasko.
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Sorry, aber das hat der Typ zu bezahlen... (ja, ich weiß, dass die VK sich das wiederholt) Dass man quasi noch einen auf den Deckel bekommt, wenn man nicht versichert ist find ich ein Unding...
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Sportduell:
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03.07.2008, 17:01
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Naschkatzen Goldi
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ach so, hast den typ denn schon irgendwie kontaktiert?
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"Für ein großes Fast in ganz Deutschland"
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03.07.2008, 17:02
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Wohnt hier
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Gehen Vandalismuschäden nicht über die Teilkasko? Oder war das nur Diebstahl?
Die Haftpflichtversicherung des Täters zahlt bei Vorsatz natürlich auf keinen Fall. Die würde das nur abdecken, wenn er aus Versehen Deinen Roller beschädigt hat.
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03.07.2008, 17:03
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Naschkatzen Goldi
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Zitat:
Zitat von Dani
Sorry, aber das hat der Typ zu bezahlen... (ja, ich weiß, dass die VK sich das wiederholt) Dass man quasi noch einen auf den Deckel bekommt, wenn man nicht versichert ist find ich ein Unding...
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ja klar, deswegen will sie ja auch nen Mahnbescheid machen.
Dass jemand zahlen müßte und das er es macht sind ja verschiedene dinge.
Aber bei der Vollkasko werden solche Schäden eben auch von der eigenen Versicherung übernommen.
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03.07.2008, 17:04
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Naschkatzen Goldi
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Zitat:
Zitat von Czarna
Gehen Vandalismuschäden nicht über die Teilkasko? Oder war das nur Diebstahl?
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nur bei diebstahl. hab gestern grade ne teilkasko für nen roller abgeschlossen ...
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03.07.2008, 17:08
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Der Geist ist willig...
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https://www.online-mahnantrag.de/oma...&Command=start
Aber, Achtung im moment hast Du keinen vollstreckbaren Titel. Du hast keinerlei Ansprüche. Dieser Anspruch muss Dir schriftlich vorliegen oder vom Gericht als Urteil.
Also wenn der Schädiger nicht freiwillig zahlt dann doch Anwalt.
Vorgehensweise:
1. Reperatur
2. Rechnung zuerst selber bezahlen.
3. Rechnung an Schädiger, mit verweis auf Polizei Aktenzeichen ( Einschreiben mit Rückschein). WICHTIG: Zahlung bis muss vermerkt sein. z.B. 1.8.2008 muss bezehalt sein.
4. Wenn nicht angefochten wird, dann Mahnbescheid.
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