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  #21 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 17:36
Der Geist ist willig...
 
Registriert seit: 01.07.2008
Beiträge: 4
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Zitat von DieMaddy Beitrag anzeigen
oki^^

danke schön^^
auch an dich Chaos, werd wohl drauf zurückkommen ^^
Abschließend, wäre mein Rat nimm Dir einen Rechtsanwalt!
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  #22 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 18:27
Benutzerbild von Taboo
Kennt sich schon aus...
 
Registriert seit: 30.12.2007
Ort: Saarland
Beiträge: 338
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was ist das denn für einen Rat, direkt nen Mahnbescheid zu beantragen? Der normale Ablauf wäre wie folgt: Schadensgutachten oder Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dieser wird dann mit der Aufforderung zu zahlen, so binnen 2 Wochen, an den Schädiger geschickt. Zahlt er nicht, wird erinnert. Dann erfolgt eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, in diesem Schreiben muß ein Datum stehen, bis zu dem das Geld auf Deinem Konto sein sollte. Außerdem steht in diesem Schreiben drin, daß Du, sollte die Frist nicht gewahrt werden, ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren betreibst. Dann erst wird ein Mahnbescheid ausgefüllt. Die Formulare gibt es in jedem Schreibwarenhandel. Mit dem Mahnbescheid gehst Du zum Amtsgericht, zahlst Deine Gerichtskosten und das Ding wird dem Gegner zugestellt. Wichtig beim Mahnbescheid ist, daß der genaue Anspruchsgrund genannt wird, sowie das Datum, ab wann der Gegner in Verzug ist. Als Kosten kannst Du noch das Porto für die Zahlungsaufforderungen sowie die Gerichtskosten gelten machen. All das zahlt der Gegner. Sollte er auch auf den Mahnbescheid nicht reagieren, kannst Du zwei Wochen nach Zustellung einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der wird zwei Wochen nach Zustellung "vollstreckbar" und Du kannst den Gerichtsvollzieher beauftragen.... und zahlen natürlich.
LG - Martina
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  #23 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 20:59
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 19.07.2005
Beiträge: 5.097
Kostenvoranschlag hätte ich auch vorgeschlagen, allerdings wurde ja wohl schon was am roller gemacht/teile gekauft, so dass sich dieser fast erübrigt ...
klar, "erst reden", dann gerichtliche schritte einleiten.



Ein gerichtliches Mahnverfahren und auch der Gerichtsvollzieher kostet gar nicht so viel. das gilt natürlich nur so lange, wie kein einspruch eingelegt wird. denn danach müßte man klagen. ob man den aufwand dann betreiben will, muß man selbst entscheiden. nicht nur wegen geld, sondern auch wegen zeit und nerven.
__________________
"Für ein großes Fast in ganz Deutschland"
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  #24 (permalink)  
Alt 06.07.2008, 13:50
Kennt sich schon aus...
 
Registriert seit: 12.03.2008
Beiträge: 316
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man, das zieht sich echt hin -.-
hab dann gestern die nette Polizisten angerufen..ja okay, da musst du dann den Sachbearbeiter anrufen omg warum schickte mich der eine Polizist dann vorher wieder zu der?
nja..egal -.-
der Sachbearbeiter hat nur wohl am Wochenende frei..also auch Samsags und hoffe, dass ich den morgen Vormittag noch irgendwie erreiche, weil ich nachmittags schon aufm Weg nach Holland bin..

aber ehrlich gesagt wärs doch lächerlich, wenn der Typ (oder die Typen?) das nicht bezahlen wollen und Einspruch einlegen wollen...oder?
Hier is ja wohl ganz klar, dass er bzw die. Schuld ist/sind Oo

Oder kann man auch hierbei sagen: "Ich war betrunken und demnach nicht mehr zurechnungsfähig" ?
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