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was ist das denn für einen Rat, direkt nen Mahnbescheid zu beantragen? Der normale Ablauf wäre wie folgt: Schadensgutachten oder Kostenvoranschlag erstellen lassen. Dieser wird dann mit der Aufforderung zu zahlen, so binnen 2 Wochen, an den Schädiger geschickt. Zahlt er nicht, wird erinnert. Dann erfolgt eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, in diesem Schreiben muß ein Datum stehen, bis zu dem das Geld auf Deinem Konto sein sollte. Außerdem steht in diesem Schreiben drin, daß Du, sollte die Frist nicht gewahrt werden, ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren betreibst. Dann erst wird ein Mahnbescheid ausgefüllt. Die Formulare gibt es in jedem Schreibwarenhandel. Mit dem Mahnbescheid gehst Du zum Amtsgericht, zahlst Deine Gerichtskosten und das Ding wird dem Gegner zugestellt. Wichtig beim Mahnbescheid ist, daß der genaue Anspruchsgrund genannt wird, sowie das Datum, ab wann der Gegner in Verzug ist. Als Kosten kannst Du noch das Porto für die Zahlungsaufforderungen sowie die Gerichtskosten gelten machen. All das zahlt der Gegner. Sollte er auch auf den Mahnbescheid nicht reagieren, kannst Du zwei Wochen nach Zustellung einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der wird zwei Wochen nach Zustellung "vollstreckbar" und Du kannst den Gerichtsvollzieher beauftragen.... und zahlen natürlich.
LG - Martina
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