Zitat:
Zitat von DieMaddy
hey danke schonmal^^
wie krieg ich denn so einen Anspruch für diesen Mahnbescheid?
regelt sich das von allein, wenn ich mit dem Sachbearbeiter gesprochen habe?
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den füllst du selbst aus und schickst ihn zum zuständigen Gericht.
kannst du über die verlinkte Seite ausfüllen und ausdrucken.
Dann stellt das Gericht deinem gegner den MB zu, du bekommst auch einen zettel zurück. Legt der andere keinen anspruch ein, kannst du nach 2 wochen mit dem "zettel" den Vollstreckungsbescheid beantragen. wenn der durch ist, kannst du einen gerichtsvollzieher los schicken.
wenn du das ganze per anwalt machst, kannst du die kosten für selbigen auch im MB ansetzen, aber du mußt sie natürlich vor strecken.
legt der andere an irgend ner stelle einspruch ein, mußt du ins Klageverfahren gehen. dann wirds teuer.