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  #11 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 17:11
Kennt sich schon aus...
 
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hey danke schonmal^^

wie krieg ich denn so einen Anspruch für diesen Mahnbescheid?
regelt sich das von allein, wenn ich mit dem Sachbearbeiter gesprochen habe?
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  #12 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 17:11
Naschkatzen Goldi
 
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5. bei Einspruch gegen den MB Anwalt einschalten
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  #13 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 17:14
Kennt sich schon aus...
 
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ui

gut, also "Reperatur" macht mein Papa..müssen halt nur die Dinge bezahlt werden und wurden auch schon..sprich Rechnungen hab ich hier, werd ich dann mal kopieren..
und kontaktieren kann ich den Typen erst, wenn ich mit dem Sachbearbeiter gesprochen habe und der mir dann hoffentlich die Daten gibt..
ist das alles kompliziert
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  #14 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 17:15
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat:
Zitat von DieMaddy Beitrag anzeigen
hey danke schonmal^^

wie krieg ich denn so einen Anspruch für diesen Mahnbescheid?
regelt sich das von allein, wenn ich mit dem Sachbearbeiter gesprochen habe?
den füllst du selbst aus und schickst ihn zum zuständigen Gericht.
kannst du über die verlinkte Seite ausfüllen und ausdrucken.
Dann stellt das Gericht deinem gegner den MB zu, du bekommst auch einen zettel zurück. Legt der andere keinen anspruch ein, kannst du nach 2 wochen mit dem "zettel" den Vollstreckungsbescheid beantragen. wenn der durch ist, kannst du einen gerichtsvollzieher los schicken.

wenn du das ganze per anwalt machst, kannst du die kosten für selbigen auch im MB ansetzen, aber du mußt sie natürlich vor strecken.

legt der andere an irgend ner stelle einspruch ein, mußt du ins Klageverfahren gehen. dann wirds teuer.
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  #15 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 17:16
Naschkatzen Goldi
 
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Beiträge: 5.097
Zitat:
Zitat von DieMaddy Beitrag anzeigen
und kontaktieren kann ich den Typen erst, wenn ich mit dem Sachbearbeiter gesprochen habe und der mir dann hoffentlich die Daten gibt..
ist das alles kompliziert
naja, mit nen bissel glück bekommst ohne ein Mahnverfahren dein Geld von demjenigen
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  #16 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 17:18
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ja, das hat mir der Polizist auch gesagt..ich hoffe mal, dass das jetzt irgendwie klappt..
was mich nur daran nervt, ist dass ich immerwieder da bei der Polizei anrufen muss, weil mal der nicht Dienst hat oder der nicht, der das macht...schlimm -.-
das hätte man alles auch an einem Tag machen können, aber das streckt sich sicherlich über Wochen hin mit dem Antrag..

mal schauen

aber danke nochmal ^^
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  #17 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 17:21
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat:
Zitat von DieMaddy Beitrag anzeigen
ja, das hat mir der Polizist auch gesagt..ich hoffe mal, dass das jetzt irgendwie klappt..
was mich nur daran nervt, ist dass ich immerwieder da bei der Polizei anrufen muss, weil mal der nicht Dienst hat oder der nicht, der das macht...schlimm -.-
das hätte man alles auch an einem Tag machen können, aber das streckt sich sicherlich über Wochen hin mit dem Antrag..

mal schauen

aber danke nochmal ^^
jo, sowas ist arg nervig.
meld dich per PN bei mir, falls du wirklich nen MB machen mußt/willst. ich fülle öfter welche aus.
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  #18 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 17:21
Der Geist ist willig...
 
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Zitat:
Zitat von DieMaddy Beitrag anzeigen
hey danke schonmal^^

wie krieg ich denn so einen Anspruch für diesen Mahnbescheid?
regelt sich das von allein, wenn ich mit dem Sachbearbeiter gesprochen habe?
Du must zuerst mal den Beweis antreten, daß du einen Anspruch hast.

Den Ansprüuch machst Du mit dem Anschreiben an den Täter klar.
In diesem Anschreiben vorderst Du Ihn auf zu zahlen unter bezugnahme auf das Polizei Protokoll. Hier behauptest Du nun einen Anspruch zu haben.

Mit dem Zahlungsdatum setzt Du eine Frist. Innherhalb der Frist sollte der Täter bezahlen.

Wenn nicht dann Mahnbescheid. Der Mahnbescheid bringt Dir aber kein Geld sondern setzt erstmal eine neue Zahlungsgfrist für den Schuldner.

Wenn dann kein Einspruch und Zahlung kommt, erst dann hast Du nach versteichen der Frist einen Vollstreckbaren Titel.
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  #19 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 17:23
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat:
Zitat von ww2912 Beitrag anzeigen

Wenn dann kein Einspruch und Zahlung kommt, erst dann hast Du nach versteichen der Frist einen Vollstreckbaren Titel.
man muß aber noch den VB beantragen, mit dem zugestellten MB hat man ja ncoh keinen vollstreckbaren titel ...
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  #20 (permalink)  
Alt 03.07.2008, 17:34
Kennt sich schon aus...
 
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oki^^

danke schön^^
auch an dich Chaos, werd wohl drauf zurückkommen ^^
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