aus wer-weiss-was: ( in diesem Fall Umzug nach GB)
da der Wohnort,egal, ob Erst- oder Zweitwohnsitz, völlig egal ist, sind die Einkünfte nur in GB zu versteuern.
Wenn du im Übergangsjahr keine deutschen Einkünfte hattest, trifft auch das zu.
Hattest du im Übergangsjahr allerdings Einkünfte in D, musst du einen Blick ins DBA mit GB werfen, und zwar hier:
Bundesministerium der Finanzen: BMF-Startseite...
Als Faustformel gilt dann:
Die in D erzielten sind "normal" in D zu versteuern, die im Übergangsjahr erzielten Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehaltund sind einzutragen auf der Anlage AUS auf der Rückseite. Für das Übergangsjahr muss dann dann auch noch eine "deutsche" Steuererklärung abgegeben werden