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02.06.2008, 08:55
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Ist öfters hier...
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Nebenjob als Freiberufler - Anmeldung und Steuern
Hallo, ich hab mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus und kann mir ein paar Tips geben.
Ich bin in der Grafik-Branche angestellt für eine lokale Organisation. Nun kam mein Chef gerade, und meinte, ob ich Interesse hätte, für einen Gewerbeverein tätig zu werden und denen einen Flyer sowie einen Internetauftritt zu gestalten. Es wäre eine einmalige Arbeit, für die ich allerdings eine Rechnung stellen müsste.
Wie geht man da vor? Muss ich beim Finanzamt einen Gewerbeschein beantragen und dann Gewerbesteuer zahlen, oder reicht es, wenn ich bei meiner nächsten Steuererklärung angebe, dass ich einen einmaligen Nebenverdienst hatte und darauf Einkommenssteuer zahle?
Was wäre günstiger? (man merkt, ich kenn mich mit dem Thema gar nicht aus).
Es treten keine Konflikte zwischen meiner Arbeit und dem Nebenjob auf, ich würde es genehmigt bekommen.
Danke für eure Hilfe schon mal vorab!
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02.06.2008, 10:07
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Du brauchst kein Gewerbe anmelden, es reicht ein formloser Brief ans Finanzamt, dass Du eine freiberufliche Tätigkeit annimmst. Dann bei der nächsten Einkommensteuererklärung die Einnahmen angeben und alle sind zufrieden 
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Wer so tut, als bringe er die Menschen zum Nachdenken, den lieben sie. Wer sie wirklich zum Nachdenken bringt, den hassen sie.(Aldous Huxley)
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02.06.2008, 10:11
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Normal reicht eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt, das Finanzamt erfährt dann schon davon.
Ich habe auch schon seit längerer Zeit ein Kleingewerbe angemeldet (Ankauf-Verkauf-Dienstleistungen aller Art), weil ich öfter mal was bei Ebay verkaufe.
Die Anmeldung hat bei mir vor Jahren so um die 11 Euro gekostet. Damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite und wenn die Einnahmen sehr gering sind, braucht man noch nicht mal Steuern dafür zu zahlen.
Besser als wenn es hintenrum rauskommt, dann wird es teuer.
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02.06.2008, 10:25
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Zitat:
Zitat von Volker
Normal reicht eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Amt, das Finanzamt erfährt dann schon davon.
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falsch.
Eine Gewerbeanmeldung ist bei einer gelegentlichen (oder wie hier, sogar einmaligen) freiberuflichen Tätigkeit nicht nur unnötig sondern zieht auch noch absolut schwachsinnigen Papierkrieg nach sich (Berufsgenossenschaften, IHK/Handwerkskammer etc.).
Arianella, ruf doch einfach mal bei Deinem FA an...als erste Info hilft vielleicht auch das hier: R+V-Ratgeber Unternehmen: Selbständig als Freiberufler oder Gewerbetreibender?
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02.06.2008, 10:40
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Ist öfters hier...
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Beim Finanzamt wollte ich eh anrufen, geht aber hier von Arbeit aus grad nicht, soll ja nicht jeder Hinz und Kunz mitbekommen, das Cheffe mir das angeboten hat.
Danke aber schon mal für die Vorab-Info gerade. Dachte mir das schon, dass ich für den einmaligen Auftrag nichts anmelden muss, sondern es reicht, dem Finanzamt Bescheid zu geben und das im Jahresausgleich dann mit anzugeben.
Aber wie macht man das dann in so nem Fall mit der Rechnung? Hol ich mir einfach nen Rechnungsblock und schreib das da drauf?
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02.06.2008, 10:44
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Zitat:
Zitat von Arianella
Beim Finanzamt wollte ich eh anrufen, geht aber hier von Arbeit aus grad nicht, soll ja nicht jeder Hinz und Kunz mitbekommen, das Cheffe mir das angeboten hat.
Danke aber schon mal für die Vorab-Info gerade. Dachte mir das schon, dass ich für den einmaligen Auftrag nichts anmelden muss, sondern es reicht, dem Finanzamt Bescheid zu geben und das im Jahresausgleich dann mit anzugeben.
Aber wie macht man das dann in so nem Fall mit der Rechnung? Hol ich mir einfach nen Rechnungsblock und schreib das da drauf?
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Du kannst auch einfach eine Rechnung am PC schreiben und sie ausdrucken, dazu braucht es nicht unbedingt einen Vordruck.
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02.06.2008, 14:04
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Spitzen Naschkatze
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Ich hatte auch mal so eine einmalige sache. Hab dann beim Finanzamt angerufen und der Typ meinte man muss das einfach nur bei der nächsten Steuererklärung mit erwähnen.
Einen gewerbeschein brauchst Du nicht, wenn das nur einmalig ist und, so weit ich weiß, unter ner gewissen Geldgrenze bleibt.
Bei der Rechnung brauchst Du wahrscheinlich deine Steuernummer (am besten bei der firma anfragen, ob die die brauchen). Außerdem darfst Du keine Umsatz/Mehrwertsteuer, sondern nur den Nettowert angeben
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02.06.2008, 18:14
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Spitzen Naschkatze
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Mittlerweile MUSS die Steuernummer auf einer Rechnung stehen, und dafür ist meist die bisherige Arbeitnehmernummer nicht gültig.
Telefonisch kommt man da auch nicht weiter. Ich würde dem Finanzamt einen Brief schreiben in dem drin steht, dass du für eine kurzfristige selbständige Tätigkeit eine Steuernummer brauchst und keine Umsatzsteuer ausweist. Normal geht das dann recht schnell und den Umsatz dann einfach in der nächsten Steuererklärung angeben 
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