Erstmal: keine Panik....
Da du keine Erklärung abgeben musst (sog. Kann-Veranlagung) gilt die Frist nicht für dich. Du hast noch mindestens bis Ende des Jahres Zeit. (außer du hast nebenher noch andere Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Vermietung u. Verpachtung, dann wäre es eine MUSS-Veranlagung)
Also gaaaaanz ruhig bleiben
Ich würde dir aber trotzdem empfehlen, eine Erklärung abzugeben, da du (gerade wenn du in 2007 erst ausgelernt hast und davor ja dann sehr niedrige Einkünfte hattest) eigentlich immer was zurückbekommst.
Wenn du nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hattest (also Gehalt), dann musste du den
Mantelbogen und die Anlage N ausfüllen. Zu beiden Formularen gibt es eine Faltblatt mit Ausfüllhilfen, die dir so ziemlich für jedes Kästchen sagen, was du eintragen musst.
Oder du lädst dir Elster runter, dann kannst du das ganze am Rechner machen und direkt übers Internet ans finanzamt übertragen:
www.elsterformular.de