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  #1 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 14:57
Benutzerbild von Secret
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Problem mit Krankenversicherungsertattung

Hey Leute,

ich hab ein gravierendes Problem mit meiner Erstattung von der Versicherung und wollte mal fragen ob sich hier jemand auskennt, ob ich das wirklich so hinnehmen muss.

Ich hatte dieses Jahr eine Schilddrüsen-OP, die ganze Schiddrüse wurde mir entfernt, da dort ein bösartiger Knoten war.

Dafür wurde ich vom Schilddrüsenarzt ins Krankenhaus geschickt zu dem Chefarzt der Chirurgie.

Da zwei Operationen nötig waren, bekam ich als Rechnungsausteller vom Chefarzt zwei Rechnungen über Untersuchungen und Behandlungen während der Operationen usw. von ca. 1.800 €. Dann bekam ich eine Rechnung von dem Facharzt für Änästhesie schließlich brauchte ich ja wohl für die OPs eine Narkose nochmal 440 €. Im Krankenhaus wurde ich wegen den Stimmbändern zu einem HNO Arzt geschickt Rechnung 160 €, da bei der ersten OP dieser Knoten erst getestst wurde, bekam ich eine Rechnung über das Krankenhaus im Auftrag eines Prof. Dr. Direktor des Pathologischen Institus von 400 €.
Diese ganzen Rechnungen also von 2.800 € wurden von meiner Krankenkasse nicht übernommen weil das Wahlleistungen wären.

Ich glaube die spinnen, das mit dem Chefarzt versteh ich vielleicht noch, aber ich hab doch nicht bewusst die Behandlung durch einen Chefarzt gewollt, wenn das auch ein anderer Arzt gemacht hätte.
Und ich brauch ja wohl ne Narkose bei einer OP den Arzt dazu hab ich mir auch nicht ausgesucht.
Und wieso soll die Untersuchung des Knotens eine Wahlleistung sein, das musste ja wohl untersucht werden um diesen scheiss Krebs festzustellen.
Und zum HNO Arzt wurde im im KH auch geschickt, ohne dass ich mich wehren könnte, wenn ich das hätte selbst bezahlen müssen.

Ich bin als Beamtin 50% krankenversichert und 50% beihilfeberechtigt.
D.h. ich muss sämtliche Rechnungen erstmal selber bezahlen und dann eine Erstattung einreichen. Die Rechnung von 1.800 € habe ich jedoch noch nicht bezahlt, da ich derszeit noch genau 200 € auf meinem Konto habe und für so eine Rechnung 2 Monate arbeiten muss.

Kann mir jemand sagen, ob das so stimmt und das tatsächlich Wahlleistungen sind, mich hat ja niemand gefragt, vorallem bei der Narkose und Knotenuntersuchung versteh ich das nicht.

Wo kann man sich da hinwenden um das prüfen zu lassen.

Bin gerade echt voll fertig

LG Secret
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Alt 16.04.2008, 15:06
Spitzen Naschkatze
 
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Erstmal: Gaaaaanz locker bleiben! Auch wenn es Dir - verständlicherweise - schwer fällt.
Ich nehme mal an die Kasse hat sich da vertan - ruf doch dort einfach mal bei Deinem zuständigen Sachbearbeiter an und lass es Dir erklären - mach Dir dabei Notizen!

Und bei www.recht.de - Forum Deutsches Recht kannst Du unter Versicherungsfragen so eine Frage an Anwälte und Betroffene stellen - aber vorsicht, die sind manchmal nicht so freundlich da.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 15:09
Benutzerbild von Secret
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Danke werde in dem Forum mal gucken
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Alt 16.04.2008, 15:09
Spitzen Naschkatze
 
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Ach ja und es gibt auch einen Ombudsmann für Probleme die man außergerichtlich lösen möchte:
OMBUDSMANN - Private Kranken- und Pflegeversicherung
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  #5 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 15:20
Benutzerbild von Secret
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Muss mich ja erstmal informieren was angeblich "Wahlleistungen" überhaupt sind :S
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  #6 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 17:23
Benutzerbild von Dorothy
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ich würd da auch noch mal anrufen!


denk vieleicht war da was schieff gegangen! nochmal nachfragen warum/was genau daran wahlleistung wäre....
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  #7 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 17:49
Benutzerbild von Tanja139444
Naschkatzen Goldi
 
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Hast Du überhaupt einen Wahlleistungsvertrag im Krankenhaus unterschrieben? Nur dann darf Dir nach Bundespflegesatzverordnung eine privatärztliche Rechnung gestellt werden.

Wenn Du eine Vereinbarung unterschrieben hast, mußt Du die Kosten den Ärzten gegenüber auch zahlen, da Du einen Vertrag eingegangen bist. Die Wahlleistung erstreckt sich auf alle an der Behandlung beteiligten Ärzte und kann nicht auf einen einzelnen Arzt begrenzt werden.

Die Beihilfe zahlt Dir i.d.R 50% der Kosten für den Chefarzt. Die gesetzlichen Kassen sehen hierfür keine Leistungen vor, da der Pflegesatz des Krankenhauses auch Arztleistungen beinhaltet und Du Dir durch die Wahlleistungsvereinbarung quasi nur eine Mehrleistung "Chefarzt" erkaufst.

Wenn Du Fragen hast, schick mir eine PN ich kenn mich mit der Materie recht gut aus.
__________________
Grüße Tanja
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  #8 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 21:49
Benutzerbild von britlin
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Ich bin auch Privat versichert. Wenn du Wahlleistungen in Anspruch genommen hast musst du dies dem Krankenhaus vorher schriftlich in Auftrag gegeben haben, ansonsten ist eine Chefarztbehandlung Notwendigkeit und wird auf jeden Fall von allen Versicherungen übernommen. Alles andere sieht für mich nicht nach möglichen Wahlleistungen aus, sondern nach notwendigen medizinischen Maßnahmen bzw. therapiebedingten Maßnahmen.

Schau mal nach nach welchen Gebührenordnungsnummern die einzelenen Krankenhausrechnungen (Arztrechnungen) abgerechnet worden sind oder vielmehr frag deine Versicherung welche Rechnungspositionen sie nicht übernehmen wollen. Denn pauschal eine Rechnung ablehnen können sie nicht auch wenn es gerne versucht wird.

Hat das Krankenhaus noch nicht umgestellt auf Fallabrechnung? Das heißt nicht die Behandlungen als solche werden abgerechnet sondern aufgrund einer Diagnose wird anhand eines Kostenschlüssels eine Therapie abgerechnet und das Krankenhaus muss dann das Geld selbst auf die einzelnen Fachbereiche verteilen. Meines Wissens ist das letztes Jahr schon eingeführt worden. Dann kann es natürlich sein das sich die Versicherung verweigert, aber sie Sollten dir dann auch helfen damit das Krankenhaus eine rechtlich richtige Abrechnung macht. Nämlich nur weil du privat versichert bist darf ein Krankenhaus nicht einfach eine Einzelkostenrechnung machen wenn du diese nicht verlangst und eine Fallabrechnung schon Regelabrechnung ist.

Schau mal ob es in deiner Nähe Pro Patient gibt, die kennen sich mit den rechtlichen Sachen eigentlich ganz gut aus und können auch gut zwischen dir, Kranenversicherung und Krankenhaus vermitteln.
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  #9 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 21:59
Benutzerbild von Secret
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Die haben mich das natürlich mit den Wahlleistungen unterschreiben lassen, war natürlich so dumm und hab da nicht weiter drauf geachtet

Da stehen total viele Nummern und die haben die kompletten Kosten abgelehnt, da es Wahlleistungen wären für die ich keinen Extratarif habe.

Ich versteh das nicht, bei der OP muss mir ja irgendjemand ne Narkose verpassen, das war auch kein Chefarzt sondern nur ein Facharzt, wieso soll das denn eine Wahlleistung sein, ich brauch ja eine Narkose, wieso soll das nicht bezahlt werden. Konnte mir da ja auch schlecht einen "minderwertigeren Arzt" aussuchen.
Genauso die Tumuruntersuchung und die Kontrolle vom HNO Arzt, das musste ja alles gemacht werden, konnte ich mir schlecht aussuchen.
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  #10 (permalink)  
Alt 16.04.2008, 22:46
Benutzerbild von Tanja139444
Naschkatzen Goldi
 
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@britlin

DRG-Fallpauschalen und Chefarztkosten sind zwei Paar Schuhe.

Die DRG-Fallpauschalen sind die Pflegekosten, die alles enthalten: Damit sind alle Kosten eines Aufenthaltes abgegolten: Unterbringung, Essen, Medikamente, Schwestern, Verbandsmittel, OP-Saal-Nutzung und leider auch die Kosten für die Ärzte.

Diese Fallpauschale wird vom Krankenhaus direkt mit der Kasse abgerechnet. Bei beihilfepatienten der Teil der Beihilfe über den Patient und bei Privaten meist direkt mit der Privaten oder über den Patient.

Dann gibt es noch die Wahlleistung Chefarzt die eine Mehrleistung gegenüber der Regelversorgung "Stationsarzt", welche in der Fallpauschale enthalten ist, darstellt. Hierfür muss die Wahlleistungsvereinbarung vor der Behandlung schriftlich getroffen werden.

Der Chefarzt rechnet privat nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Diese Gebührenordnungspositionen werden aber überhaupt nicht von einer gesetzlichen Kasse bezahlt, weil die dafür keinen Versicherungsschutz bieten. Die Kasse lehnt also komplett ab, weil sie ihren Anteil für Arztleistungen ja mit der Fallpauschale geleistet haben.

Bei einer Privaten Versicherung kannst Du diese Wahlleistungen mitversichern, dann werden die Kosten auch gezahlt - sofern der Arzt korrekt abrechnet.

@secret

Es geht nicht um das Aussuchen eines Arztes. Wenn Du Wahlleistungen unterschreibst, dürfen alle Chefärzte mitbehandeln. Du kannst leider nicht sagen ich nehm den Chefarzt der Chirurgie, aber bei der Narkose einen Oberarzt. Da gilt das Prinzip "Ganz oder gar nicht".

Das die Leistung gemacht werden muss wie Narkose oder Pathologie ist ja auch unumstritten.

Die meisten wollen ja auch nur den Chefarzt der eigentlichen Abteilung wie z.B. der Chirurgie, weil man eben denkt er hat mehr Erfahrung als ein Oberarzt der Chirurgie. Man bekommt aber eben die Chefärzte nur als Komplettpaket.

Und wie schon geschrieben sind in der Fallpauschale die Arztleistungen für die "normalen" Stations- und Oberärzte eingerechnet und werden von der Kasse bezahlt.

Und ja, dadurch zahlt man bei Wahlleistungen eigentlich die Arztkosten zweimal. Einmal in der Fallpauschale und dann die Mehrleistung Chefarzt. Für diese Sonderbehandlung Chefarzt muss man leider tief in die Tasche greifen.
__________________
Grüße Tanja
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