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  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 20:11
Benutzerbild von Lore
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Unterhaltspflicht Enkel/Großeltern

Hallo,

meine Schwiegermutter ist vor 2 Wochen in ein Pflegeheim gekommen.
Das Sozialamt muß ca. 800,- Euro dazu zahlen, da das Einkommen meiner Schwiegereltern nicht ausreicht.

Nun haben wir heute Post vom Sozialamt bekommen und müssen sämtliche Einnahmen und Ausgaben belegen, ebenso müssen wir angeben, ob die im Haushalt lebenden Personen Vermögen/Sparguthaben haben. Für unsere Kinder (8 und 10 J.) gibt es jeweils ein Sparbuch, auf das die "andere" Oma und wir monatlich einzahlen. Mittlerweile hat sich auf diesen Sparbüchern ein ziemlich großer Betrag angesammelt.

Ich habe mal gegoogelt. So wie ich das gelesen habe, sind Enkel den Großeltern unterhaltsverpflichtet. Aber das kann sich meiner Meinung nach nur auf berufstätige Enkel beziehen. Auf der anderen Seite bin ich am Überlegen, ob wir die Sparbücher der Kinder überhaupt angeben sollen.

Hat vielleicht von Euch jemand Erfahrung in diesen Dingen?

Liebe Grüße
Lore
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 20:46
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Hallo Lore!
Ich selber hab da nicht so die Erfahrung, aber im Bekantenkreis gab es einen ganz ähnlichen Fall. Und was ich daraus gelernt habe: In einem solchen Fall immer vom Profi beraten lassen!
In dem Fall, den ich kenne, sind BEIDE Eltern, bzw.Kinder des Pflegefalls berufstätig und verdienen gut, trotzdem mussten sie rein gar nichts dazuzahlen. Da kann man wohl so Einiges verrechnen wovon man als Laie mal wieder keine Ahnung hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 21:09
Benutzerbild von Deg
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Die Unterhaltspflicht bezieht sich nur auf euer Einkommen. Sparbücher (vorallem von Enkeln) sind nicht antastbar. Auch eure Sparbücher (eure Altersvorsorge) können nicht angegriffen werden.
Das einzige was passieren kann ist, dass ihr anteilig (je nach Einkommen) Unterhalt bezahlen müßt.
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Geändert von Deg (12.04.2008 um 21:13 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 21:26
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wahrscheinlich zählen zinseinkünfte als einkommen, oder? an bestehendes vermögen dürfte man aber nicht ran, glaube ich ...
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  #5 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 21:36
Benutzerbild von Lore
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Danke für Eure Antworten.

Wir haben leider keine Sparbücher und auch kein angesammeltes Vermögen. Das Einzige was haben wir haben ist unsere Eigentumswohnung, die aber noch finanziert wird.

Es hat mich nur gewundert, dass man das Vermögen "der im Haushalt lebenden Personen" angeben muß. Natürlich alles mit "prüfungsfähigen Belegen".

Gruß
Lore
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  #6 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 22:04
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kinder in dem alter sind doch gar nicht geschäftsfähig und haben nichtmal ähm. wie war das?
sie können über ihr vermögen nicht verfügen, es muss vom vormund verwaltet werden genau genommen.
also ich denke nicht dass man einem 8jährigen kind irgendwelche zahlungsverpflichtungen anlasten kann. genau genommen ist das euer vermögen als eltern, so lange bis die kinder volljährig sind. oder?

jetzt bin ich aber auch verwirrt *zugeb*
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Blöd kannst sein wie'st willst, nur zu helfen musst dir wissen.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 22:17
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nach Rücksprache mit meiner Frau Mama (Finanzbeamtin, die u.a. die Rechtmäßigkeit von Unterhaltszahlungen des Sozialamtes an Pflegebedürftige prüft) kam folgende Aussage. Solange die Schwiegermutter, die im Pflegeheim ist, nicht kurz vorher den Enkeln Geldgeschenke in hohen Summen gemacht hat, ist an das "Vermögen" deiner Kinder kein rankommen.
Und solange das Familieneinkommen unter dem Selbstbehalt liegt, kann auch an das Eltern-Sparbuch keiner ran, da es zur Altersvorsorge gehört.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.04.2008, 22:21
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Zitat von Nina1208 Beitrag anzeigen
also ich denke nicht dass man einem 8jährigen kind irgendwelche zahlungsverpflichtungen anlasten kann. genau genommen ist das euer vermögen als eltern, so lange bis die kinder volljährig sind. oder?

jetzt bin ich aber auch verwirrt *zugeb*
Wenn das Geld den Kindern "geschenkt" wurde, in Form von Taschengeld oder als Zahlung auf ein Konto, gehört es auch den Kindern. Da gab`s mal nen Urteil, wobei der Vater zur Rückzahlung verdonnert wurde, weil er an`s Konto seiner Minderjährigen Tochter ging (Geld wurde von Mama und Oma eingezahlt), weil es ja nicht sein Konto ist.
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