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  #1 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 16:46
Kennt sich schon aus...
 
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Bei Online-Bestellung betrogen worden ?

Liebe Naschis,

ich brauche einmal einen Rat.
Vor etwa einem Monat habe ich bei einem Online-Shop der sehr seriös aussieht, und wo auch Kunden Bilder einschicken etc. Stoff bestellt. (also stoff aus wolle und so^^)

Es kam auch gleich eine Bestätigung mit Auftragsnummer und allem piapapo und ich fühlte mich relativ sicher und habe 50 Euro per Vorkasse bezahlt.

Nun höre ich nichts mehr von denen, auf sämtliche eMails wird nicht reagiert und an die Service-Nummer die auf der Seite angeben wurde geht keiner ran !
Ich wollte das Geld schon von meiner Bank zurücküberweisen lassen, aber das geht leider nicht -.-

Wie soll ich jetzt weiter verfahren ? Habe per Mail "rechtliche Schritte" angedroht...aber das scheint nicht zu fruchten...
Wenn ich mir die Seite anschaue sieht sie immer noch super aus, und groß mit sehr vielen Produkten, ich kann einfach nicht glauben, dass die mich aufs Korn nehmen.

Was meint ihr dazu ?

P.S. Die seite darf ich hier nicht öffentlich sagen oder ?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 17:05
Benutzerbild von Nina1208
Naschkatzen Goldi
 
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bin mir da auch nicht sicher aber du könntest ja zum beispiel googlen nach erfahrungsberichten. oft findet man solche firmen ja in foren oder so, wenn da schon andere über den tisch gezogen wurdn. dann wäre es für dich klar.

ansonsten.... haben die keine telefonnummer?
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Blöd kannst sein wie'st willst, nur zu helfen musst dir wissen.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.04.2008, 17:15
Benutzerbild von Apus
Naschkatzen Goldi
 
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Zwei Dinge, die du tun kannst:

- Die Firma bei der Polizei anzeigen (Verdacht auf Betrug)
- Dich an einen Anwalt wenden und es über diesen Weg versuchen (evtl. den Klageweg eben), alternativ kannst du auch ohne Anwalt Klage beim Amtsgericht einreichen, ist aber nicht ganz so einfach.
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Lerne mit Strategie zu pokern


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Alt 09.04.2008, 17:22
Benutzerbild von Secret
Spitzen Naschkatze
 
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Sei froh, dass es nur 50 Euro waren, die wirste wohl nie wieder sehen.

Hatte das gleiche Problem und bei einem seriös wirkenden Online-Shop so in Glitzerhandy für fast 300 € gekauft, hatte es in der falschen Farbe bekommen und zurück geschickt aber nie das Geld zurück erhalten.

Habe auch eine Anzeige bei der Polizei gemacht der Kauf war letzes Jahr im Juni die Anzeige im Oktober bis heute nichts gehört und wird auch sicher nichts mehr kommen, von einem Anwalt wurde mir abgeraten da ich keine Rechtsschutzversicherung habe und die Kosten wohl höher ausfallen würden.

Da sieht man mal wie leicht es sich betrügen lässt, und keine Sau tut was dagegen
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Alt 09.04.2008, 17:25
Benutzerbild von Zuviel
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Nach meinem Kenntnisstand hast du das Recht eine Überweisung innerhalb von 6 Monaten (!!!) zurückzuholen. Es gibt Banken, die sich da im ersten Moment querstellen, aber letztendlich darf das kein Problem sein. Meine Mutter hatte mal ein ähnliches Problem mit einer Telefongesellschaft. Nach einiger Diskussion mit der Bank haben die rückwirkend für 6 Monate alle Zahlungen zurückgeholt. Also geh noch einmal zu deiner Bank und tritt denen auf die Füße!!
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Gruß, Diana


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Alt 09.04.2008, 17:37
Benutzerbild von Secret
Spitzen Naschkatze
 
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Mir wurde auch gesagt, das ginge nicht bei Überweisungen nur bei Einzügen
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Alt 09.04.2008, 17:40
Benutzerbild von aries24
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Das kenn ich auch nur so, du überweist ja freiwillig, warum sollte die Bank dir da helfen? Hmm, vllt. bei einem triftigen Grund?!
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Die Schuld liegt immer am selben Ort, meine feinen Kinderchen: bei dem, der schwach genug ist, sie auf sich zu nehmen.
Stephen King (The Dark Tower)

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Alt 09.04.2008, 17:42
Benutzerbild von Zuviel
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Ok, dann habe ich da vielleicht etwas verwechselt

Dann würde ich vorschlagen, dem Laden unter Androhung einer Strafanzeige eine letzte Frist zu setzen.
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Gruß, Diana


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Geändert von Zuviel (09.04.2008 um 17:45 Uhr).
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Alt 09.04.2008, 17:48
Benutzerbild von Kugelfisch
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hier ein Auszug aus dem Überweisungsgesetz (ÜG) bezüglich Inlandszahlungne (und ja, die neuere Version, gültig ab 01.01.2002):


Überweisungsrückrufe
Eine Kündigung der Überweisung (umgangssprachlich weiter als Rückruf bezeichnet) muß der Überweisende gegenüber seiner Bank aussprechen. Sofern das Geld noch nicht das Haus verlassen hat, ist das noch relativ problemlos. Ist das Geld bereits unterwegs, so faxt die Bank einen Rückruf an das Institut des Begünstigten.
Nach §676g(1)1 ist die Empfängerbank gegenüber dem Begünstigten zur Gutschrift verpflichtet, sobald der Betrag zu dessen Gunsten auf einem Konto der Bank, also zB auch dem LZB-Verrechnungskonto, angekommen ist, wenn nicht vorher eine Kündigung der Überweisung eingegangen ist.

Das bedeutet, daß Kreditinstitute Überweisungsrückrufe nur beachten dürfen, wenn das Geld noch überhaupt nicht im Haus angekommen ist. War der Überweisungsrückruf vor dem Geldeingang da, ist eine Berücksichtigung noch möglich.

Da schon vor einem Monat bezahlt wurde, wird das nix mehr mit Rückruf .

Bliebe noch die strafrechtliche Anzeige wegen Betruges...zivilrechtlich das Geld einzuklagen halte ich bei 50 EUR für unsinnig, da zahlt man ja noch kräftig drauf.
__________________
Wer so tut, als bringe er die Menschen zum Nachdenken, den lieben sie. Wer sie wirklich zum Nachdenken bringt, den hassen sie.(Aldous Huxley)
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