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Alt 14.03.2008, 22:42
Benutzerbild von Titania
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Arbeitsgericht bzw. klage auf weiterbeschäftigung??

Hallo, wollte mal nachfragen, ob ihr schon erfahrungen beim arbeitsgericht gemacht habt, bzw. ob einer von euch mal auf weiterbeschäftigung geklagt hat, nachdem eine kündigung ausgesprochen wurde...??

meine situation ist folgende; bin noch in der ausbildung UND in der probezeit, habe meinem arbeitgeber (kinderklinik) vor etwa 6 wochen gesagt, dass ich schwanger bin und da hat meine PDL mir schon gesagt dass sie mich kündigen will. hab ziehmlich blöd dagestanden, es erst mal so hingenommen und versucht die probezeitprüfungen so gut wie möglich zu machen, is mir gelungen, aber nachdem ich vor einer woche die mündliche kündigung erhalten habe, kam das ganze heute schriftlich....
mündliche wurde mir gesagt, dass ich gekündigt werde weil ich weder team- noch kritikfähig bin und daher für den beruf (kinderkrankenschwester) nicht geeignet bin.... davon habe ich noch NIE was gehört, war mir echt neu.
naja, das problem ist, dass ich auf meiner 2ten station probleme mit meiner praxisanleiterin hatte, denke dass die begründungen irgendwo daher kommen.

bin jetzt bis nächste woche noch im ambulanten pflegedienst, haben denen sofort gesagt was sache ist und mittwoch hat dort jemand aus der klink angerufen und denen gesagt, dass ich keine überstunden machen soll, weil ich die ausbildung ABBRECHEN will!!!! was soll das denn? wieso sagen die son scheiß, der nicht wahr ist? vor allem will ich mir gar nicht ausmalen, was wäre, wenn ich denen das mit der kündigung verschwiegen hätte...zum glück glauben die mir udn finden das auch kacke was da läuft...und wollen mir helfen, aber ich weiß nicht wie.
naja, dienstag gehe ich zum anwalt, mal abwarten.

meint ihr ich kann noch irgendwas tun? udn was kommt auf mich zu falls das ganze vors gericht geht???
HILFE
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Alt 15.03.2008, 06:44
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Ja, Du kannst was tun!

Der Kündigung sofort schriftlich widersprechen mit nochmaligem Verweis auf Deine Schwangerschaft.

Probezeitkündigungen in der SS sind genauso unzulässig wie außerhalb der SS. Es sei denn Du hättest goldene Löffel geklaut...aber davon gehe ich mal nicht aus. In dem Moment in dem Du Deinem AG die SS mitteilst fällst Du unter das Mutterschutzgesetz und geniesst Kündigungsschutz bis zum Ende der Elternzeit (also max. 3 Jahre nach der Geburt). Ausnahme bei befristeten Verträgen: sie laufen wie vorgesehen zum im Vertrag angegebenen Zeitpunkt aus.

Desweiteren ist das Amt für Arbeitsschutz für Dich als Schwangere zuständig. Dort solltest Du Dich melden und die Sachlage schildern. Die schalten sich dann ein. Der Arbeitgeber muss Deine Schwangerschaft dorthin melden. Und dieses Amt müsste auch einer Kündigung zustimmen (z.B. wenn der Betrieb geschlossen würde und eine Kündigung unumgänglich wäre). Das für Dich zuständige Amt kannst Du hier Arbeitsschutzportal NRW
ermitteln.

Ich bin seinerzeit übrigens auch in der Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber schwanger geworden, hatte riesigen Bammel das zu sagen und es war überhaupt kein Problem. Ich bin dann von allen Seiten verhätschelt worden und habe auch heute regen Kontakt zu den Kollegen.

Also Kopf hoch, so einfach geht das nicht mit dem kündigen. Achte aber darauf, dass Du die Schwangerschaft wirklich dem Arbeitgeber (also Betriebsleiter oder Personalabteilung) mitteilst. Die Pflegedienstleitung ist zwar Deine Vorgesetzte aber nicht dein Arbeitgeber! Vielleicht hat sie deine Schwangerschaft gar nicht weitergemeldet und setzt auf deine Unwissenheit.

LG
Julimama

PS: wenn Du noch Fragen hast frag, ich kann das Mutterschutzgesetz mittlerweile runterbeten.
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Alt 15.03.2008, 09:16
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wie Julimama schon schrieb: bist Du schwanger, genießt Du Kündigungsschutz, egal ob Probezeit oder nicht! Selbst wenn der AG beim Ausspruch der Kündigung noch nichts von Deiner Schwangerschaft wusste, ist sie dennoch ungültig.

Des weiteren darfst Du während der SS keine Überstunden machen und keinen Nachtdienst.

Ich vermute sogar -gerade in puncto ambulantem Pflegedienst, wo Du bestimmt auch körperlich schwere Arbeit verrichten musst- dass es auf ein Beschäftigungsverbot (stellt der Frauenarzt aus) hinauslaufen wird. Ist zwar nicht gerade toll bezüglich Deiner Ausbildung, weil Du beruflich in der Zeit ja nicht weiterkommst, aber im Sinne Deines Kindes eventuell unvermeidbar.
__________________
LG
Kugel
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  #4 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 10:09
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Zitat von Julimama Beitrag anzeigen
Ja, Du kannst was tun!


Probezeitkündigungen in der SS sind genauso unzulässig wie außerhalb der SS.

Sorry, ich meinte natürlich außerhalb der Probezeit, nicht außerhalb der SS.

LG
Julimama
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  #5 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 14:28
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ich bin zwar im ambulanten dienst, aber die arbeit ist absolut nicht schwer, arbeite wegen der SS nur mit halbwegs mobilen patienten, die zB dement sind und deshalb hilfe benötigen.
im kkh weiß nicht nur die pdl von der schwangerschaft, sondern auch der personalleiter usw, also keine ahnung, der personalleiter hat auch die kündigung unterschrieben...

mir wurde gesagt, dass das mutterschutzgesetz in der probezeit der ausbildung nicht 100% greift, weil man den betrieb nicht zwingen kann, eine graupe zu behalten.
aber ich werde mich wohl mal an das amt für arbeitsschutz wenden...
danke für die tipps
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  #6 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 15:26
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Das Mutterschutzgesetz gilt definitiv auch für Auszubildende.

§1 besagt: "...gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen."

Worunter auch Azubis fallen. Google spuckt Dir dazu auch unzählige Ergebnisse aus.

Ich fasse mich übrigens an den Kopf, wenn ich sehe wie kinderfeindlich Deutschland eigentlich noch werden kann. Und das in einer KINDERklinik. Wen möchten Die denn in 20 Jahren noch behandeln, wenn die Arbeitgeber weder Schwangere noch Mütter beschäftigen wollen??

Hier ist übrigens die richtige Adresse für Dich:


Stadt Bochum, Dortmund, Hagen, Herne,
Enneppe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis:

Staatliches Amt für Arbeitsschutz
Ruhrallee 3
44139 Dortmund
Tel. (0231) 5415-1
Fax (0231) 5415-384
e-mail: poststelle@stafa-do.nrw.de

Ich drück Dir Daumen, lass bloß nicht locker. Und abgesehen davon wünsche ich Dir natürlich eine wunderschöne Kugelzeit!



LG
Julimama
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  #7 (permalink)  
Alt 15.03.2008, 15:30
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Das ist Deutschland...
Da ist die "Du bist Deutschland" Werbung echt der reinste Hohn.
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WW Aufgegeben!
Jetzt wiege ich mich auf der heimischen Waage!
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  #8 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 08:57
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Hey, war gestern beim anwalt, er versucht prozesskostenhilfe zu beantragen, wenn ich die kriege, dann geht die klage sofort raus, sonst lassen wir des. mein lohn liegt nur knapp über dem ALG II, dass ich dann beantragen müsste, der RA meint, er würde mir mit den prozesskosten finanziell total schaden. wenn der staat die für mich übernimmt, macht er die klage "gerne" fertig, aber sonst.... naja, besser als nichts.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 09:21
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da sieht man mal wieder: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe

Viel Glück!
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LG
Kugel
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  #10 (permalink)  
Alt 19.03.2008, 21:06
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tja...ich merks auch grade..nicht schön
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