@Mairim
Die Kündigung muß schriftlich erfolgen....die Krankenkasse meinte das dieser Satz unzulässig ist und man im Mutterschutz niemanden kündigen darf...und wenn ist es sehr schwierig...
@Schnitti
Habe keine Nummer von der Lohnbuchhaltung..muß mich morgen mal schlau machen...
ich wusste nicht das es im mutterschutz eine ausnahme gibt
ich werde mir einen Anwalt suchen für Arbeitsrecht...ach ist das spannend...kündigen werde ich jedenfalls nicht und einen Aufhebungsvertrag werde ich auch nicht machen...wenn die das mir anbieten...nee nee...