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Ich brauche eure Hilfe Ich brauche eure Hilfe

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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 17:26
Der Geist ist willig...
 
Registriert seit: 03.12.2007
Ort: Hirschberg
Beiträge: 11
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Frage Ich brauche eure Hilfe

Hai,

sagt mal kennt oder seit ihr mal betroffen gewesen?
und zwar verkaufte ich bei ebay einen Elektroartikel,bevor ich ihn los schickte habe ich ihn überprüft,
es hat alles funktioniert habe ihn dan weggeschickt.Einpaar Tage später kam eine Email vom Käufer
das es nicht funktioniert und nicht zufrieden ist??? so will mir der Käufer den Artikel zurück schicken und sein Geld wieder zurück haben. Das doofe daran ist das,das alles meiner seits inordnung mit dem Gerät war.Was schlägt ihr mir vor habe ich Rechte?der Heini drote mir über ebay was zu unternehmen,was er auch tat,und ebay wiederum hat mir 10Tage zeit gegeben mich bei ihm zu melden.Wir sollen einen weg finden,den er hat ihnen geschildert das meine Artikelbeschreibung stark abweichend wäre was natürlich nicht war ist,wenn ihr möchtet kann ich euch die Ab.rein kopieren.
Ich weis echt nicht wie ich reagieren soll,das Gerät hat funktioniert und ehrlich gesagt möchte ich kein kapputes ding wieder haben.Bitte gibt mir einen Tip was ich machen soll.

Liebe Grüße Dunja
__________________
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 17:42
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 08.01.2008
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das klingt komisch, kann man nichts über ebay machen, ich meine, wenn du vorher nochmal getestet hast obs klappt?
oder du nimmst das ding zurück und versuchst es neu zu versteigern, evtl ist es ja nciht kaputt, nur anders als der käufer dachte udn der ist zu feige das ehrlich zu sagen? sowas hatte ich mal, zwar nciht mit nem elektroartikel, aber immerhin

viel glück
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 17:57
Kugelfisch
Gast
 
Beiträge: n/a
was für ein Elektroartikel war das denn, und für welchen Preis ist er weggegangen?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 12:42
Kennt sich schon aus...
 
Registriert seit: 22.06.2008
Ort: Österreich
Beiträge: 368
Geschlecht:
hast du vielleicht ein foto vom artkiel als er noch funktionierte?
--> so wäre meiner meinung nach der käufer schuld, da er keinen versicherten versand bezahlt hat...

aber nur meine meinung...
__________________
Sport: 151 min, Distanz: 56,2

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  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2008, 16:58
Maarnixe
Gast
 
Beiträge: n/a
Hallo Dunja!
Wie weit bist du mit dem Käufer?

LG Maarnixe
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  #6 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 14:52
Der Geist ist willig...
 
Registriert seit: 03.12.2007
Ort: Hirschberg
Beiträge: 11
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Zitat:
Zitat von Maarnixe Beitrag anzeigen
Hallo Dunja!
Wie weit bist du mit dem Käufer?

LG Maarnixe
gar nicht weit,habe 5Tage zeit um ihn zuschreiben damit wir uns einigen können.Ich seh ihrgenwie keine Einigung,den ich habe ein Artikel gesckikt was mit 100%Sicherheit funktioniert hat,und er behauptet das gegenteil was ich nicht versteh.Was könnte mir pasieren wenn ich schreiben würde das ich es nicht einseh einen kaputten Artikel wieder zurück zunehmen???den der satz nach der Artikel Beschreibungwen lautete,DA PRIVAT VERKAUF IST GARANTIE,UMTASCH,RÜCKNAHME AUSGESCHLOSSE.Wenn ich mich weigern würde es zurück zunehmen würde ebay mich löschen???was natürlich sch***währe den mein Bewertungen die ich bekommen hatte waren bis jetzt immer super.oooooooomann ich habe sone wuuuuuuuuuut in mir.
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 14:57
Maarnixe
Gast
 
Beiträge: n/a
Nein löschen tun die dich so schnell nicht,du wirst nur verwarnt.
was war es denn für ein Gerät?
Um welche Summe handelt es sich denn?

LG Maarnixe
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  #8 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 15:03
La Mer
Gast
 
Beiträge: n/a
Der Satz unter den Auktionen ist einen Sch.... wert, ABER:

Du hast als Privatverkäufer kein Problem, weil der Gefahrenübergang bereits bei Abgabe im Postamt stattfindet. Wenn Du versichert versandt hast, soll sich der Empfänger an die Post wenden und denen klarmachen, dass das ganze auf dem Postweg beschädigt wurde. Wenn Du denn auch auf FUnktion getestet hast, kann das Dein Problem nicht sein.. hatte mal das gleiche mit einem Organizer. Der hatte eine externe Tastatur, die NUR vor EInschalten angesteckt werden durfte.. stand auch so in der Bedienungsanleitung. Was ist passiert? Der schlaue Käufer hat das DIng natürlich ohne lesen der BA angemacht, dann die Tastatur eingesteckt und KABOOM, Datenbank irreparabel beschädigt. Ich hab das nicht zurückgenommen, aber gefragt, was er damit gemacht hat.. hat sich dann geklärt und das war ihm so peinlich, dass das alles seinen normalen Weg gegangen ist und er die Beschwerde bei eBay zurückgenommen hat. Das ist aber nur eins von tausend Beispielen.. antworten musst DU auf den Schriftwechsel bei eBay auf jeden Fall. Sieh aber zu, dass DU ruhig und freundlich bleibst und frag erstmal, was genau nicht geht und warum/ hol ne komplette Fehlerbeschreibung ein.

Die ersten 14 Tage sind diese "Fälle", wie eBay das nennt, reine Automatikvorgänge, erst danach liest da einer der eBay-Schlichter mit. Solang sollte man also brav mitspielen und ruhig dazuschreiben, dass ein Defekt nicht abweichend von der Beschreibung, sondern schlichtweg bei Versenden nicht vorhanden war.

Wichtig ist halt echt der Ton.. nett und ruhig antworten, abwarten.
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  #9 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 17:06
Der Geist ist willig...
 
Registriert seit: 03.12.2007
Ort: Hirschberg
Beiträge: 11
Geschlecht:
Hallo ihr lieben,

oman das ganze hat mich dazu gebracht zu fressen und nicht über meiner Diät nachzudenken.

@Maarnixe,das war eine Heizung und verkauft für 35,50€.

@La Mer,das ding war gut verpackt Styropor und so...angehn tut es schon schrieb der Käufer nur bläst angeblich der Lüfter nicht gut genug???und soll ich den Käufer derekt anschreiben oder über ebay? also ich meine auf die mails die dieser Automat schickt.
__________________
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  #10 (permalink)  
Alt 14.12.2008, 17:19
La Mer
Gast
 
Beiträge: n/a
Mach das via eBay.. findest Du in Mein eBay unter Meine nachrichten, wenn ich mich richtig erinnere - da kann man dann auch antworten. Und nur weil der Lüfter seiner Meinung nicht gut genug bläst - hey, klarer Fall von Nichtgefallen, aber somit sein Problem. Wo ist da der Defekt? Das is nur ne billige Art, sich aus der Affäre zu ziehen, wenn man sich dann nach Erhalt doch nicht mehr so sicher ist - das würde ich höflich, aber eiskalt abbügeln.
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