ich finde es vom Verkäufer reichlich unverschämt, eine EV zu verlangen (von wegen latenter Unterstellung

).
Dabei haftet in jedem Fall er, sofern er gewerblicher Anbieter ist, für den Transportweg, selbst wenn er auf Kundenwunsch unversichert versendet!!!
Ich würde die EV nicht unterschreiben. Stellt er sich quer, setz ihm schriftlich eine Nachfrist zur Lieferung der bestellten und bezahlten Ware. Schickt er sie nicht, kannst Du Dein Geld zurück verlangen.