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Ware nicht bekommen-Eidesstattliche Versicherung Ware nicht bekommen-Eidesstattliche Versicherung

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  #1 (permalink)  
Alt 11.08.2008, 13:35
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Ware nicht bekommen-Eidesstattliche Versicherung

Hallo,

vielleicht kann mir jemand einen Rat geben, denn ich weiß nicht was ich machen soll.

Ich habe bei ebay Schutzfolien für den DS gekauft und als ich 2 Wochen später noch immer keine Ware erhalten hatte, hab ich mal nachgefragt. Der Verkäufer meint, er habe die Ware gleich nach Zahlungseingang versendet.Doch ich habe nichts erhalten !!! Er würde mir die Ware nochmal zusenden ( auf seine Kosten) wenn ich eine Eidesstattliche Versicherung ausfülle.Das kommt mir aber etwas komisch vor.

Was würdet Ihr machen ???? Soll ich es tun, oder lieber auf die Ware verzichten ?????????????

LG wintersprosse
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Liebe Grüße wintersprosse




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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2008, 19:09
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Vllt braucht er das, um den ihm entstandenen Schaden abzusichern? Lies dir das ding doch mal durch. Ich würd es machen, denn das ist nichts anderes als daß Du schwörst, daß du das nicht bekommen hast. Ist ja so, und ich weiß zwar nicht, wieviel Du da jetzt bezahlt hast, aber es wird sich denke ich lohnen.

LG
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Liebe Grüße, jule


Jules Neustart: 01.01.2012

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  #3 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 13:33
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Wird eine EV denn heute nicht auch in der Schufa gespeichert?
Das wäre dann nämlich ein großer Nachteil für die Zukunft, denn die bleibt ein paar Jahre drin ohne Angabe des Grundes.

Ich habe das vor ca. 10 Jahren nämlich mal gehabt und hatte nur noch Nachteile deswegen.

Hat der Verkäufer die Ware denn versichert versendet?
Dann wäre er nämlich in der Nachweispflicht (Sendungsnummer).
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LG Feli


Neustart 09/2010 nach einigen gesundheitlichen Problemen.
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  #4 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 22:16
Hermine
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Zitat:
Zitat von Felicitie Beitrag anzeigen
Wird eine EV denn heute nicht auch in der Schufa gespeichert?
Das wäre dann nämlich ein großer Nachteil für die Zukunft, denn die bleibt ein paar Jahre drin ohne Angabe des Grundes.
Nein, das verwechselst du. Die eV, die du meinst, ist der ehemalige Offenbarungseid über die Vermögensverhältnisse bzw. über die, die man nicht hat. Das wird auch in der Schufa vermerkt, da diese Versicherung an Eides Statt von den Gläubigern gefordert wird.
Was der Verkäufer hier will ist eine Versicherung an Eides Statt, dass sie die Ware wirklich nicht bekommen hat. Dann schickt er sie noch mal los. Das wird nicht in der Schufa vermerkt, da es hier ja nicht um Kreditgeschäfte geht.
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  #5 (permalink)  
Alt 13.08.2008, 22:23
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Danke Hermine,
das hab ich wohl wirklich verwechselt.

@Wintersprosse
Wenn es dann so harmlos ist, dann würd ich ihm das Ding auch unterschreiben.
Hauptsache Du bekommst Deine Ware.
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LG Feli


Neustart 09/2010 nach einigen gesundheitlichen Problemen.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.08.2008, 12:26
Kugelfisch
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Beiträge: n/a
ich finde es vom Verkäufer reichlich unverschämt, eine EV zu verlangen (von wegen latenter Unterstellung ).

Dabei haftet in jedem Fall er, sofern er gewerblicher Anbieter ist, für den Transportweg, selbst wenn er auf Kundenwunsch unversichert versendet!!!

Ich würde die EV nicht unterschreiben. Stellt er sich quer, setz ihm schriftlich eine Nachfrist zur Lieferung der bestellten und bezahlten Ware. Schickt er sie nicht, kannst Du Dein Geld zurück verlangen.
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