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Vllt hat der auch nur was anderes in der Zeitschrift erwartet, was er jetzt nicht drin gefunden hat, oder wofür ihm die 80€ im Nachhinein doch zu schade waren. Ich würde an deiner Stelle nicht weiter darauf eingehen. Wenn er dich anzeigen will, dann soll er das machen. Weit wird er damit nicht kommen. Außerdem muß er dabei auch nachweisen, daß Du in betrügerischer Absicht gehandelt hast. Und das kann er ja nicht.
Darf ich fragen, ob Du alles richtig angegeben hast, was die Heftnummer, den Jahrgang etc. angeht? Das wäre das einzige, was mir grad noch einfiel, wo man was versehentlich falsch hätte angeben können.
Sonst mach dir aber keine großen Sorgen und freu dich auf deinen Urlaub. Du kannst das ja vllt auch an ebay weiterreichen, im Gegenzug. Die tun eh nichts, und es kann dir niemand vorwerfen, dich unfair verhalten zu haben.
LG, jule
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Erstes Ziel: UHU -> geschafft!
94,1 kg (10%) -> 02.09.08
nä. Ziel bis Jahresende -> U90
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