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Ärger mit Lastschriftverfahren Ärger mit Lastschriftverfahren

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  #1 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 16:18
Kennt sich schon aus...
 
Registriert seit: 11.03.2007
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Ärger mit Lastschriftverfahren

Hallo ihr,

Ich verkaufe seit ca. 3 Jahren bei Ebay und hab mich schon ganz am Anfang für das automatische Lastschriftverfahren angemeldet, d.h., Ebay bucht die Verkäufergebühren automatisch ab. Hat auch immer ganz gut geklappt.

Bis zum Mai. Ebay musste einen Betrag von knapp 6 € (Aprilrechnung) abbuchen. Mein Konto war zu dem Zeitpunkt aber total leer - weil ich hoffnungslos pleite bin/war. Einige Tage später hab ich wieder etwas Geld eingezahlt, Ebay die Schulden nachträglich überwiesen -
und alles war soweit okay.
Im folgenden Monat, also Mai, hab ich nur einen Artikel eingestellt und müsste eigentlich nur 1,60 € zahlen. Trotz meines mickrigien Kontostandes dürfte es diesmal keine Probleme geben, dachte ich, zwei Euro werden ja noch drauf sein.
Was sehe ich ? Mitte Juni versuchen sie mir 9,60 € abzubuchen, wieder fehlgeschlagen. Ich, ziemlich verwundert wegen des großen Betrages, recherchiere etwas nach und sehe, dass Ebay mir 8 € für die fehlgeschlagene Abbuchung von der Aprilrechnung aufgeschlagen hat.
Ein paar Tage später haben sie mir weitere 8 € angerechnet, eben für diese 2. Abbuchung.

Daraufhin hab ich eine Mail an Ebay geschrieben, in der stand, dass eine unbefugte Person an meine Kontodaten gekommen ist, ich daraufhin das automatische Abbuchungen sperren lassen habe, da mir die Sicherheit meines Kontos wichtiger ist, ich nicht dran gedacht habe, dass Ebay versuchen wird, mir Geld abzubuchen und ich deswegen nicht einsehe, die zusätzlichen Gebühren zu bezahlen.
Danach habe ich nur die 1,60 € für den Juni überwiesen und die zusätzlichen Kosten ignoriert.

Vor 5 Tagen kam dann die Antwort, in der stand sowas wie "Die Bearbeitung von fehlgeschlagenen Lastschriften ist fuer uns sehr aufwendig. eBay entstehen dadurch zusaetzliche Kosten, an denen wir Sie beteiligen" bla bla.
Dabei hat Ebay direkt NACH den Abbuchungen schon jeweils einen € erhalten für das Fehlschlagen, nochmal zusätzliche 8 € finde ich sehr unverschämt. Was soll so aufwendig sein, dass sie einem so einen hohen Betrag anrechnen ?

Im Moment siehts also so aus, dass ich ihnen um die 16 Euro schulde - für mich als Schülerin eine Menge Geld, für nichts. Und ich sehe auch nicht ein, diese Gebühren zu bezahlen.

Wer von euch hatte schonmal das gleiche Problem ? Oder hat jemand eine Idee, wie ich diesen Gebühren entgehen kann ?

Was mich auch noch stört, ist, dass ich wegen dieser nicht bezahlten Rechnung im Moment nicht verkaufen kann, weil ich mich für das Lastschriftverfahren abgemeldet hab. Melde ich mich wieder an, dann würde es gehen - aber dann wird Ebay mir die Gebühren sofort abbuchen und das möchte ich ja eben nicht.

Danke schonmal an euch.
__________________
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  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 16:48
Marcel
Gast
 
Beiträge: n/a
ich hatte schonmal ein ähnliches Problem.
Ich habe die Bank gewechselt und eine Firma(Telekommunikation nicht Telekom!) hat versucht vom falschen Konto abzubuchen.
Das kostete mich 16€ Gebühren für einmaliges Abbuchen.
Ich habe mich daraufhin rechtlich erkundigt, ob die so einen Betrag verlangen dürfen.
Es sieht tatsächlich so aus, dass ein gewisser Mehrkostenbetrag verlangt werden darf.

Also 8€ sind absolut legitim, wenn es nun 50€ oder 100€ gewesen währen, dann hätte man gerichtlich dagegen vorgehen können, da dies ein utopischer Betrag ist und niemals so hohe kosten entstehen nur wegen einer verweigerten Abbuchung.
Der Betrag von 8€ ist absolut Glaubwürdig vor Gericht.

Geändert von Marcel (25.06.2008 um 16:50 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 20:51
Moderator
 
Registriert seit: 16.03.2008
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Beiträge: 4.452
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Jede Bank ist grundsätzlich berechtigt, für nicht einlösbare Abbuchungen bzw. Rückbuchungen die Kosten der Bank an dich weiterzugeben. 8€ ist da der Regelfall. Wenn Du Abbuchungen hast, hast Du auch dafür zu sorgen, daß der Saldo paßt und genug drauf ist. Ist leider so. An der Zahlung der 16€ wirst Du also nicht vorbeikommen, und sorge dafür, daß in Zukunft soetwas nicht wieder vorkommt. Es kann sonst passieren, daß Du bei der betreffenden Firma/Institition rausfliegst (z.B. Handyanbieter, Ratenzahlung etc)

LG, jule
__________________
Liebe Grüße, jule


Jules Neustart: 01.01.2012

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  #4 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 20:55
cali68
Gast
 
Beiträge: n/a
Wenn ein Betrag im Lastschriftverfahren nicht eingelöst werden kann, entstehen demjenigen, der abbucht beträchtliche Kosten, das geht schon an die 8 € ran. Ist doch klar, dass Ebay dir die in Rechnung stellt. Denn Ebay muss sie ja auch erst mal zahlen.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 21:09
Marcel
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von jule2112 Beitrag anzeigen
Jede Bank ist grundsätzlich berechtigt, für nicht einlösbare Abbuchungen bzw. Rückbuchungen die Kosten der Bank an dich weiterzugeben. 8€ ist da der Regelfall. Wenn Du Abbuchungen hast, hast Du auch dafür zu sorgen, daß der Saldo paßt und genug drauf ist. Ist leider so. An der Zahlung der 16€ wirst Du also nicht vorbeikommen, und sorge dafür, daß in Zukunft soetwas nicht wieder vorkommt. Es kann sonst passieren, daß Du bei der betreffenden Firma/Institition rausfliegst (z.B. Handyanbieter, Ratenzahlung etc)

LG, jule
Das biste falsch informiert.
Der BGH hat entschieden, dass Banken bei einer ungedeckten Lastschrift keine Gebühr verlangen dürfen.

Gebühren für ungedeckte Lastschriften

Dies gilt nur für Banken und nicht für firmen, wie in diesem Fall.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 22:50
Moderator
 
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Das war ein Vertipper, das erste Bank sollte eigentlich Firma heißen...

Also stimmt es wieder.
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Liebe Grüße, jule


Jules Neustart: 01.01.2012

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  #7 (permalink)  
Alt 26.06.2008, 00:23
Spitzen Naschkatze
 
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: MA
Beiträge: 786
Geschlecht:
Hatte den gleichen Ärger, mein Konto war im minus habe aber Ende des Monat mein Gehalt bekommen, ebay hat aber schön einen Tag vorher abgebucht lächerliche 1,62 €, dafür musste ich dann auch schön diese blöden 8 € Gebühr bezahlen
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 26.06.2008, 09:07
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: in Schwäbischen Ländle
Beiträge: 60
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mal ganz neutral gesehen:

ihr habt euch alle einverstanden erklärt mit diesen bedingungen, als das konto eröffnet worden ist, mit den AGB´s.
wenn einen lastschrift bei einem laden nicht eingelöst werden kann, lidl, aldi, netto ect. kostete es bisweilen an die 30€ !!! so ist das mir schon gegangen beim netto.

ich selbst habe mittlerweile ein geschäft, in dem ich auch lastschriftverfahren anbiete, wenn eine lastschrift nicht eingelöst werden kann entstehen einige kosten, nicht nur, dass ich meinem geld hinterherlaufen muss, es evtl. einklagen, sondern die banken kassieren da ganz schön ab. cooperationsspartner das gerät zur verfügung stellt verlangt für jeden nicht eingelöste lastschrift min. 5,11€ und meine bank haut nochmals 9,98€ drauf! dann entstehen mir kosten in form von zeit, die ich investieren muss, denjenigen zu informieren, versuchen das geld durch ein 2. mal abbuchen zu bekommen, evtl. das geld einklagen, zzgl. zinsen ect.

früher habe ich mich auch tierisch drüber aufgeregt, dass es eine unverschämtheit sei, soviel geld für "nichts" zu verlangen, jedoch nun habe ich einen einblick auf die andere seite und verstehe es.

und für lächerliche kleinbeträge entstehen die gleichen kosten, wie bei höheren beträgen, bei ganz hohen beträgen, wird es noch mehr.

denkt bitte daran, wenn ihr mit karte zahlt, die firma, von der ihr waren kauft ist kein kreditinstitut und verlang die kosten auch nicht aus spaß, sondern um ihren zusätzlich entstandenen kosten zu decken.
__________________
...nichts passiert ohne Grund...


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  #9 (permalink)  
Alt 26.06.2008, 09:09
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 25.05.2008
Ort: in Schwäbischen Ländle
Beiträge: 60
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Zitat:
Zitat von Marcel Beitrag anzeigen
Das biste falsch informiert.
Der BGH hat entschieden, dass Banken bei einer ungedeckten Lastschrift keine Gebühr verlangen dürfen.

Gebühren für ungedeckte Lastschriften

Dies gilt nur für Banken und nicht für firmen, wie in diesem Fall.

danke für den tip, werde es mal meiner bank vorlegen
__________________
...nichts passiert ohne Grund...


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  #10 (permalink)  
Alt 26.06.2008, 11:23
Wohnt hier
 
Registriert seit: 17.05.2008
Ort: nrw
Beiträge: 1.061
Geschlecht:
Die Bank kann zwar vom Kontoinhaber keine Gebühren verlangen, aber von der abbuchenden Bank. Die wiederum von ihrem Kunden (hier eBay), und der Kunde legt die Kosten auf seinen Kunden (also auf dich) um. Alles rechtens. Acht Euro ist unterer Durchschnitt.
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