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14.03.2008, 13:13
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Ist öfters hier...
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Legt mich da jemand rein?
Hallo zusammen,
ich hab mir bei ebay Pigmente von MAC ersteigert. Na, eigentlich nicht, mein Maximalangebot wurde überboten und mehr wollte ich nicht bezahlen.
Jetzt krieg ich ne Meldung von ebay das der Käufer sein Angeot zurückgezogen hat und ich jetzt doch die Sachen ersteigert hab.
Ich hab mir die Bieterliste mal angesehen. Der andere Bieter ist immer in 2,00 € Schritten höher gegangen. Sei Gebot war dann 39,99, mein Max.gebot lag bei 40,00 €. Dann hat er 42,00 geboten, und zürückgezogen mit der Begründung er/sie habe den falschen Betrag eingegeben.
Mir kommt das so komisch vor, als ob da jemand versucht hätte den Preis hoch zu treiben und als er gemerkt hat das er zu hoch war, hat er zurückgezogen. Und was soll das mit dem "falsche Zahl eingegeben"? Nach 39,99 € kann er doch nicht anderes als höher zu gehen wenn er das Zeug haben will.
Meint ihr das stimmt was nicht, so nen Fall hatte ich schon mal, hab das aber erst so im Nachhinein gemerkt.
Was meint ihr??
Und kann ich jetzt eigentlich auch zurücktreten oder muss ich das jetzt zahlen??
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Jeder Mensch kommt als Original auf die Welt. Ob er als Kopie stirbt, hängt davon ab wie stark er sein Leben nach den Erwartungen anderer auslegt.
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14.03.2008, 20:45
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ich würd nicht zahlen, da hat dich jdm hochgehandelt
bei einer auktion von mir hat auch mal ein Bieter zurückgezogen, das war aber nachvollziehbar: es war relativ früh vor Auktionsende und der Betrag war wirklich recht hoch gewesen
würd dem Verkäufer erstmal ne Nachricht schreiben und wenn er das nicht einsieht über "unstimmigkeiten online klären" gehen
ich weiß aber leider auch nicht wie das ist: was mach ich denn, wenn ich überboten werde, woanders die Sache kaufe und dann doch den Zuschlag bekomme, weil der Überbieter zurückzieht? 
Geändert von Chance (14.03.2008 um 20:49 Uhr).
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14.03.2008, 23:42
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Ist öfters hier...
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na du musst das gar nicht zahlen. der verkäufer bietet es dir ja nur an, du kannst genauso gut sagen, du willst es nicht.
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16.03.2008, 04:40
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Definitiv hat Dich der Verkäufer hochgeboten. Ich habe deswegen auch mal eine Verkäuferin bei Ebay gemeldet. Jedoch macht sie noch immer munter damit weiter.
Also ich würde den Verkäufer auf jeden Fall bei Ebay melden! Dann bekommt der zumindest eine Verwarnung. Und zahlen musst Du in solch einem Fall sicherlich nicht.
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16.03.2008, 13:36
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Wohnt hier
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Hi,
man kann Gebote nicht zurückziehen. Der Käufer ist mit dem Verkäufer einen Vertrag eingegangen. Damit hast du nix zu tun.
Du musst das nicht nehmen und das würd ich auch nicht tun. Der Typ kann dihc ja nichtmal negativ bewerten (weil er dich ja garnicht bewerten kann).
Steht bei dir unter "mein Ebay" der Artikel unter "gekaufte" oder "ich wurde überboten" ?
lg
Caya
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16.03.2008, 17:55
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Naschkatzen Goldi
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ich geh mal davon aus, dass die gebote dann zurückgenommen wurden, als das ding noch lief.. also hast du es doch ersteigert.. ganz normal..
was ich tun würde ist, der dame/dem herrn schreiben, dass du nicht mehr interessiert bist, und dass du vermutest, dass das betrug ist und deswegen nicht bezahlen wirst. ausserdem melde das ebay..
oder das zeug sind dir die 40 euro wert, und du bezahlst..
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16.03.2008, 22:43
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Naschkatzen Goldi
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Registriert seit: 15.08.2006
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nee das ist mir auch schon passiert.
du bekommst dann eine email und da ist dann dein höchstgebot drin und du kannst das dann zum "sofortkauf" kaufen.
gekauft hast du es definitiv nicht. meist sind diese käufer nicht unbedingt seriös. schau lieber, dass du das ding nochmal siehst..
achso und rückgängig machen kannst du das indem du nach der auktion sagst, dass der kauf nicht zu stande gekommen ist und dann kannst du das angebot dem zweit höchstbietenden anbieten.
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16.03.2008, 22:58
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Spitzen Naschkatze
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Wie schon erwähnt: du kannst den Artikel haben, musst ihn aber nicht nehmen.
NUR: Wenn du dein Maximum auf 40 Euro legst, dann solltest du dich ja hinterher nicht beschweren, dass das Maximum ausgereizt wird. Vielleicht nicht sofort ein so großes Maximalgebot eingeben, dann kommen solche Probleme nicht vor. Man kann dich ja nur so hochtreiben, wie du bereit bist mitzugehen. Das solltest du bedenken.
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17.03.2008, 08:43
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Ist öfters hier...
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@holsterhausen
ich hab mir ja nicht beschwert das mein Maximalgebot ausgereizt wurde, das war mir ja klar das dies passieren kann, die 40 € ist es ja wert. Aber mir kam es einfach seltsam vor wie die ganze Geschichte abgelaufen ist. Das war alles.
Aber jetzt weiß ich wenigstens wie ich handeln kann. Vielen Dank für eure hilfe.

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18.03.2008, 10:02
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Moderator
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Wofür hast du dich entschieden? Ich würde es wohl nicht nehmen.
LG
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