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  #1 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 22:06
Der Geist ist willig...
 
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So langsam glaub ich, ich spinne.

Hallo,
ich habe vor ca. 2 Stunden eine PS2 für meine Tochter gekauft, und mich sehr darüber gefreut, weil ich sie relativ günstig gesteigert habe, jetzt habe ich eine Mail bekommen, daß ich seinen Mindestbetrag von 120 Euro nicht erreicht hätte, und ich ihm 120 Euro geben soll, er ansonsten das Gerät wieder einstellen wird.
Jetzt habe ich ihm stinksauer eine Mail gemacht, von wegen rechtskräftiger Vertrag, ich bestehe auf die 30 Euro weniger, ansonsten würde ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Bin gespannt was er nun macht. Der Typ wohnt nur 2 Ortschaften weiter, ich habe mich so gefreut, und wollte das Gerät bald abholen.
Habt ihr sowas schon mal erlebt?

Gruß Daniela
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  #2 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 22:13
Benutzerbild von sorayah
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Pfff, dann soll er die 120€ als Startgebot nehmen und gut - Frechheit, was manche sich trauen!
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  #3 (permalink)  
Alt 21.02.2008, 22:16
Der Geist ist willig...
 
Registriert seit: 16.01.2008
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Ja, eben das habe ich ihm auch geschrieben und gesagt ich werde keinen Cent mehr bezahlen, vielleicht rentiert sich ja jetzt mal meine Rechtsschutzversicherung.
Gruß Daniela
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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2008, 16:12
Benutzerbild von Schnecke
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Zitat:
Zitat von Danny74 Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe vor ca. 2 Stunden eine PS2 für meine Tochter gekauft, und mich sehr darüber gefreut, weil ich sie relativ günstig gesteigert habe, jetzt habe ich eine Mail bekommen, daß ich seinen Mindestbetrag von 120 Euro nicht erreicht hätte, und ich ihm 120 Euro geben soll, er ansonsten das Gerät wieder einstellen wird.
Jetzt habe ich ihm stinksauer eine Mail gemacht, von wegen rechtskräftiger Vertrag, ich bestehe auf die 30 Euro weniger, ansonsten würde ich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Bin gespannt was er nun macht. Der Typ wohnt nur 2 Ortschaften weiter, ich habe mich so gefreut, und wollte das Gerät bald abholen.
Habt ihr sowas schon mal erlebt?

Gruß Daniela
hast du von ebay die meldung bekommen oder von ihm?

Wenn er 120€ nicht als mindestgebot angegeben hast, bist du im Recht.
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  #5 (permalink)  
Alt 22.02.2008, 21:23
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Spitzen Naschkatze
 
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Mindestgebote gehen glaube ich, nur in bestimmten bereichen, wie Autos und so.
Wenn in der Auktion, unter dem Höchstgebot nicht folgender Satz stand: "Mindestgebot nicht erreicht" war diese Funktion wahrscheinlich auch nicht geschaltet.

Hat er in der Artikelbeschreiben oder so, stehen gehabt das er mindestens 120 € haben will?
Wenn ja, keine Ahnung wie das dann rechtlich ist^^
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  #6 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 12:46
Der Geist ist willig...
 
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Ich habe lt. ebay. PS2 gekauft, jetzt behauptet der Typ er sei 16, damit beschränkt geschäftsfähig. Ich Frist bis Dienstag gesetzt, dann werde ich mal zur Polizei gehen, er wohnt ja nur 2 Ortschaften weiter.

Gruß Daniela
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 12:52
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Zitat:
Zitat von Danny74 Beitrag anzeigen
Ich habe lt. ebay. PS2 gekauft, jetzt behauptet der Typ er sei 16, damit beschränkt geschäftsfähig. Ich Frist bis Dienstag gesetzt, dann werde ich mal zur Polizei gehen, er wohnt ja nur 2 Ortschaften weiter.

Gruß Daniela
Was soll die Polizei denn machen?

Ist er tatsächlich erst 16 (was sich ja leicht nachprüfen lässt) ist der Vertrag allerdings tatsächlich unwirksam. Außer einem Ausschluß bei Ebay hat das auch sonst keine Folgen für ihn...dann hast Du leider Pech gehabt.
__________________
Wer so tut, als bringe er die Menschen zum Nachdenken, den lieben sie. Wer sie wirklich zum Nachdenken bringt, den hassen sie.(Aldous Huxley)
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  #8 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 17:57
Naschkatzen Goldi
 
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Hi,
unmöglich solche Typen. Aber ist wird ein ebay Ausschluss schon ein "Erfolg" find ich.
Wobei ich sowas wie ne PS nie ersteigern würde, sonst geht die nachher nicht und du hast kaum Möglichkeiten.

lg
Caya
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  #9 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 19:01
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Zitat:
Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
Was soll die Polizei denn machen?

Ist er tatsächlich erst 16 (was sich ja leicht nachprüfen lässt) ist der Vertrag allerdings tatsächlich unwirksam. Außer einem Ausschluß bei Ebay hat das auch sonst keine Folgen für ihn...dann hast Du leider Pech gehabt.
auch minderjährige können wirksame Verträge schliessen

das Prob ist hier, dass das ganze im Internet ablief, also der sog "Taschengeldparagraph" leider nicht greift, da dieser nur für Bargeschäfte gilt

aber: wenn er mit Einverständnis der Eltern gehandelt hat, ist der Vertrag wirksam (wird sich nur leider kaum nachweisen lassen...)

darf man sich als minderjähriger überhaupt bei Ebay anmelden?

würde ihn auf jeden Fall melden, auch mit dem Hinweis, dass er minderjährig ist, und dann wird er hoffentlich gesperrt und kann seine 120 € knicken
(am besten auch neg bewerten mit dem Hinweis auf sein Alter)
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  #10 (permalink)  
Alt 23.02.2008, 19:38
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Bei Ebay darf man erst ab 18 Jahren handeln, darum findet § 110 BGB keine Anwendung.

Wie wirksam es ist, wenn Ebay den Nutzer sperrt, kann sich wohl auch jeder denken . Er erstellt schnell eine neue mail-Adresse und eröffnet eben ein neues Ebay-Account .

Vielleicht ist es sinnvoll, mal zu ihm zu fahren und zu schauen, ob er wirklich noch minderjährig ist. Falls ja, vielleicht mal mit seinen Eltern sprechen?! Wäre interessant zu erfahren, was sie so von den Aktivitäten ihres Sprösslings halten...
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