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Alt 09.02.2008, 18:25
Benutzerbild von Ginny
Der Geist ist willig...
 
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Beiträge: 11
Unglücklich Käufer will Ware nicht...

Ich bin stock sauer. Habe vor einer Woche etwas bei ebay versteigert und einen für mich traumhaften Preis erzielt. Doch leider kam kein Geld. Ich schob es auf Fasching,denn der Käufer kommt aus Düsseldorf.Doch als nach Fasching immer noch kein Geld eintraf habe ich dem Käufer ne mail geschickt. Antwort: Sein Schwager hat für ihn geboten,er war krank und hatte einen Nachtrag überlesen,welcher jetzt der Grund dafür ist,dass er es nicht will.
Habe dem unterlegen Bieter ein Angebot gemacht,welches nur 50 Cent unter dem Höchstgebot war. Wäre also für mich akzeptabel,doch leider besteht kein Interesse mehr.
Jetzt weiß ich nicht wie ich weiter vorgehen soll.
Klar könnte ich mit Hilfe von ebay den Kauf rückgängig machen lassen und die Ware neu einstellen, befürchte aber,dass ich dann nur die Hälfte für bekomme und immerhin 20,-€ Verlust mache.
Was würdet ihr machen?
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LG Ginny


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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 18:36
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ich würde dem Käufer erstmal ne Mail schicken mit der Info, dass ihr einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen habt und Verträge einzuhalten sind

wenn er sich auf irgendwelche Irrtümer beruft und sich vom Vertrag lösen möchte, wäre er zumindest immer noch schadensersatzpflichtig

prob ist eben, dass sich bei den Beträgen (20 EUR) eine Klage absolut nicht lohnt bzw kein Anwalt die arbeit macht...


bleibt nur noch das ganze Ebay zu melden "Unstimmigkeiten online klären" - gibt für den Käufer dann vlt ne Verwarnung - aber ich fürchte du bleibst auf der sache sitzen

vlt hast du ja glück und die 2.Auktion ist auch erfolgreich?
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Alt 09.02.2008, 18:37
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Hi,
der Käufer ist doch verpflichtet, es zu kaufen. Wenn er sein Passwort weitergibt und nicht lesen kann - sein Pech!
Sag ihm das einfach, du wirst ihn erstmal bei ebay melden und für dein Geld hast du ja zum Glück nen befreundeten Anwalt
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Diäten
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 18:40
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2008, 22:46
Benutzerbild von christophine
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 24.01.2008
Ort: France
Beiträge: 263
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Hallo,

Du kannst nur bei Ebay einen nicht bezahlten Artikel melden, aber von Ebay wird da nichts weiter passieren, die schreiben Dir höchstens, das es ihnen leid tut das Du Probleme mit dem Käufer hast, aber wenn der nicht schon öfters aufgefallen ist, passiert da weiter nichts.
__________________
LG
christophine


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Alt 10.02.2008, 08:46
Spitzen Naschkatze
 
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Ort: Franken
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Ich stimme caya zu! Erstmal mit "strengerem Ton" kontaktieren und mit dem Anwalt drohnen... Aber warum befreundet? Du gehst ja sicher eh zu keinem Anwalt. Also rede am besten nur von deinem Anwalt.
So in etwa "...Vertrag ist bindend, bin Privatverkäufer... keine Garantie... egal wer darauf geboten hatte... Nachtrag war für alle Bieter einsehbar... bitte bis da und da bezahlen, sonst wird der Fall bei Ebay gemeldet und sie werden von meinem Anwalt hören"
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  #7 (permalink)  
Alt 10.02.2008, 10:53
Benutzerbild von Kugelfisch
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die alles entscheidende Frage ist hier: bist Du gewerblicher oder privater Verkäufer?
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LG
Kugel
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Alt 10.02.2008, 12:03
Benutzerbild von Ginny
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Registriert seit: 08.01.2008
Ort: Mittelhessen
Beiträge: 11
Zitat:
Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
die alles entscheidende Frage ist hier: bist Du gewerblicher oder privater Verkäufer?
Ich bin privater Verkäufer. Aber was hat das damit zu tun,dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten möchte?
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LG Ginny


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  #9 (permalink)  
Alt 10.02.2008, 12:14
Benutzerbild von Ginny
Der Geist ist willig...
 
Registriert seit: 08.01.2008
Ort: Mittelhessen
Beiträge: 11
Ich glaubs ja nicht. Habe ihn gestern über Unstimmigkeiten Online Klären kontaktiert und freundlich aber bestimmt auf die ABG hingewießen der Käufer ist verpflichtet, dem
Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Ware abzunehmen.

Seine Antwort heute:...es handelt sich bei dem nachträglich eingestellten Hinweis um eine
grundlegende Artikelbeschreibung, die zuvor fehlte.Wenn Sie auf Vertragserfüllung bestehen, wir haben
Ihnen Alternativen angeboten und xyz selbst kontaktiert (bietet auf andere Ware), werden
wir entsprechende rechtliche Maßnahmen einleiten...

Dieser Nachtrag stand da aber bereits ein paar Tage vor Auktionsende und er hat erst 1 Minute vor Ende geboten. Also ohne weiteres einsehbar für ihn.
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LG Ginny


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Alt 10.02.2008, 12:27
Benutzerbild von Lessien
Naschkatzen Goldi
 
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Beiträge: 4.780
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Normal "gelten" solche Ausreden nicht, wenn er darauf geboten hat muss ers auch bezahlen. Du kannst ihm höchstens anbieten, dass er die Ware ohne Versandkosten bezahlt und du es dann halt nochmal reinstellst und versteigerst (macht meine Mum manchmal, wenn sie aus Versehen 2x das gleiche Buch ersteigert, dass sie dann den Preis zahlt aber das Buch nicht haben will ^^).
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