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10.02.2008, 12:52
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Hallo Ginny,
wenn er erst nach der Änderung geboten hat, dann gilt die auch
das prob ist wohl, dass er deine ursprgl Beschreibung gelesen hat und danach jdm anders für ihn geboten hat - die Änderung für ihn persönlich also nicht mehr erkennbar war
ist schwer zu beurteilen, ob er sich deshalb vom vertrag lösen kann (Anfechtung wg Irrtum) - aber verstehen kann ich den Käufer schon irgendwo...
konnte denn die Person, die für den Käufer geboten hat, erkennen, dass sich die Beschreibung geändert hat?
gab es da irgendeinen Hinweis?
wusste derjenige der auf bieten klickt also, dass der, für den er bietet, eine andere Beschreibung gesehen hat?
könnt ihr euch nicht irgendwie einigen?
PS: wenn du gewerblicher Anbieter wärst, könntest du Gewährleistungsrechte nicht ausschliessen und müsstest jedem Käufer eine Widerrufsfrist einräumen
Geändert von Chance (10.02.2008 um 12:56 Uhr).
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10.02.2008, 13:14
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Der Geist ist willig...
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Zitat:
Zitat von Chance
konnte denn die Person, die für den Käufer geboten hat, erkennen, dass sich die Beschreibung geändert hat?
gab es da irgendeinen Hinweis?
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Unter "Fragen von anderen Mitgliedern" habe ich die Frage und Antwort online gestellt,also direkt unter der Beschreibung,mit Datum. Wer sich also die Beschreibung genau angesehen hat, konnte es nicht übersehen. Außerdem wurde die Antwort bereits drei Tage vor seiner Gebotsabgabe online gestellt. Also für mich eher eine Ausrede. Zumal der Schwager ,wenn er denn wirklich geboten hat,nicht mit seinen eigenen Zugangsdaten geboten hat.
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LG Ginny
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10.02.2008, 13:19
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Der Geist ist willig...
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Zitat:
Zitat von Chance
könnt ihr euch nicht irgendwie einigen?
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Liebend gern. Doch jetzt wo er MIR mit Anwalt droht fällt es schon sehr schwer. Hatte ihm ja geschrieben,dass ich keine Unstimmigkeiten möchte und mich sehr gern mit ihm einigen würde usw.
Als Antwort kam dann: "Wenn Sie auf Vertragserfüllung bestehen,..., werden wir entsprechende rechtliche Maßnahmen einleiten."
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LG Ginny
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10.02.2008, 13:30
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die Frage ist, ob der Käufer vlt auch nur blöfft... 
Geändert von Chance (10.02.2008 um 13:34 Uhr).
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10.02.2008, 13:34
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Spitzen Naschkatze
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Ich hatte gedacht es geht um Ebay und nicht um ein Poker Spiel 
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10.02.2008, 13:55
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Zitat:
Zitat von Ginny
Ich bin privater Verkäufer. Aber was hat das damit zu tun,dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten möchte?
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als gewerblicher Anbieter kämst Du um ein Widerrufsrecht nicht herum.
Als privater VK hast Du dieses Problem nicht...UND: für DICH ist es absolut unerheblich, ob der Käufer irgend jemanden zum Bieten beauftragt hat und so selber nicht mehr die Ergänzung der Artikelbeschreibung sehen konnte (kann ja jeder sagen  ). Das ist SEIN Risiko.
Ich würde da ungeachtet seiner Drohungen den normalen Weg einhalten. Zahlungsaufforderung - Meldung wg. unbezahltem Artikel etc.
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Wer so tut, als bringe er die Menschen zum Nachdenken, den lieben sie. Wer sie wirklich zum Nachdenken bringt, den hassen sie.(Aldous Huxley)
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12.02.2008, 17:03
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Ist öfters hier...
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Vor allem würde ich ihn darauf hinweisen, dass die Änderung vor Abgabe des Gebotes bereits sichtbar war und dies auch noch bei Ebay nachweisbar ist 
Allerdings sieht es vielleicht anders aus, wenn er bereits vorher geboten hat. War er der einzige Bieter? Hat er vielleicht sonst vorher schon mal auf den Artikel mitgeboten, bevor die Änderung sichtbar war? Hast du mal in die Gebotsliste geguckt?
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Viele Grüße, Zebra
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12.02.2008, 19:38
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Der Geist ist willig...
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Zitat:
Zitat von Ginny
Außerdem wurde die Antwort bereits drei Tage vor seiner Gebotsabgabe online gestellt. Also für mich eher eine Ausrede.
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Er hat nur einmal genau eine Minute vor Auktionsende geboten.
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LG Ginny
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12.02.2008, 22:32
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Moderator
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Zitat:
Zitat von Ginny
Er hat nur einmal genau eine Minute vor Auktionsende geboten.
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hast du ihn denn konkret damit konfrontiert, dass dein Artikelzusatz schon lange vor Gebotsabgabe reinging?
LG
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Alle Dinge dienen dem Balken
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16.02.2008, 22:06
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Der Geist ist willig...
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Zitat:
Zitat von Schnecke
hast du ihn denn konkret damit konfrontiert, dass dein Artikelzusatz schon lange vor Gebotsabgabe reinging?
LG
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Ja,hab ich.
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LG Ginny
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