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26.01.2008, 12:49
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Ist öfters hier...
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Bei Ebay kann man den Kauf/Verkauf irgendwo rückgängig machen. Ein Grund zum Beispiel ist so was in der Art wie "Der Artikel ist kaputtgegangen". Wenn man was brüchiges verkauft, kann es ja mal passieren, dass es kaputt geht bevor man es verschickt hat.
So in der Art ist das bei dir ja auch. Wenn du ihm die 8,90 Euro zürucküberweist und diese Option wählst, muss der Käufer ruhe geben.
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26.01.2008, 12:59
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Naschkatzen Goldi
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Er verlangt nun mehr Geld um sich andere zu kaufen die angeblich teurer sind wie die von uns.
schwachsinn
ich überlege ob ich selbst andere ersteigere und ihm dann gerade zuschicke
ich werde keine 50 euro schicken damit er sich die neu kaufen kann
Das glaubt er nämlich jetzt
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26.01.2008, 13:58
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Ist öfters hier...
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mairim: NIEMALS!!!!!!!!!
Das kann überhaupt nicht sein!!! Das regt mich grad echt total auf, der kann doch jetzt nicht knapp den 6fachen Preis zurückverlangen als er Dir überwiesen hat. Ich bitte Dich, tu das nicht, um was für einen Artikel handelt es sich denn??
Ich wette ein Anwalt kann Dir gar nix, überweis das Geld zurück incl. Porto und dann warte mal ab, ich wette da kommt nix!
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26.01.2008, 13:59
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Ach stimmt, Haltegriffe für Motorrad, hattest Du ja schon gesagt...
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26.01.2008, 14:08
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Naschkatzen Goldi
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Das ist echt der Hammer gelle
bin mal gespannt was er nun macht
haben ihm gesagt das er das nicht von uns bekommt
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26.01.2008, 14:12
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Ist öfters hier...
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Richtig so, der lacht sich doch ins fäustchen, einen Artikel für 8 Euro ersteigert und 50 dafür bekommen. Guck dass er so schnell wie möglich sein Geld zurückbekommt und dann Ende Gelände.
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26.01.2008, 17:28
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Also wenn ich das richtig sehe - er hat einen Kaufvertrag mit euch über die Haltegriffe abgeschlossen. Ihr könnt die Haltegriffe nicht "liefern" - also will der "Schadensersatz", d.h. mehr Geld, um die Griffe anderswo billiger zu kaufen.
Lösungsmöglichkeiten:
Variante 1: Ihr ersteigert oder kauft etc. die Haltegriffe woanders und liefert sie ihm nach -> Vertrag erfüllt.
Variante 2: Ihr überweist ihm den Betrag zurück mit dem Hinweis, dass ihm kein Schaden entstanden ist -> Risiko, falls er ne Rechtschutzversicherung und nen findigen Anwalt hat der auf Kohle aus ist.
Variante 3: Ihr überweist ihm das was er will und hakt das Ganze als "Lehrgeld" ab.
Rein rechtlich gesehen ist der gute Mann so wie ich das sehe leider im Recht.. pacta sunt servanda, wie der olle Lateiner sagt: Verträge müssen eingehalten werden.
Ich würde Variante 3 nehmen (wenn er nicht gerade unverschämt wird und 50 € haben will), und falls das zu teuer wird, Variante 2.
Viele Grüße,
Sommerlich
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27.01.2008, 11:16
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Das ist ja echt dreist von ihm. Aber ihr müsst, wenn er darauf besteht, für Ersatz sorgen.
Ich würde aber nicht pauschal 50 Euro überweisen, sondern max. andere möglichst günstig ersteigern, und ihm zusenden. wobei er natür die versandkosten tragen muss + 8,90 €, die er ja schon überwiesen hat. Um den doppelten Versand zu entgehen, wenn ihr das irgendwo ersteigert, kannst Du es ja gleich von dem , wo du es ersteigerst, an deinen Käufer senden lassen. Versichert natürlich, damit Du es zurückverfolgen kannst und er dann nicht behaupten kann, es wäre nicht angekommen.
Kann man die denn häufiger ersteigern oder gibts die so selten?
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27.01.2008, 18:48
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Zitat:
Zitat von casey
wobei er natür die versandkosten tragen muss + 8,90 €, die er ja schon überwiesen hat.
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Ob das nun menschlich o.k. ist, was der Käufer gerade macht, steht auf einem anderen Blatt...aber die obige Aussage, dass er noch einmal Porto überweisen muss, ist nicht richtig. Er hat seinen Teil des Vertrages bereits voll erfüllt.
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Wer so tut, als bringe er die Menschen zum Nachdenken, den lieben sie. Wer sie wirklich zum Nachdenken bringt, den hassen sie.(Aldous Huxley)
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27.01.2008, 19:55
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ich meinte ja auch nur die Versandkosten, die er schon bezahlt hat.
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