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Alt 01.01.2008, 13:46
Benutzerbild von Space.lady
Kennt sich schon aus...
 
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Kann ich das Geld verlangen??

Hallo habe vor ner Woche etwas bei Ebay Verkauft war zwar nicht viel Geld sondern nur 12,50Euro.Habe diese aber festeingeplant weil ich das dringend brauche.Nun schreibte sie mir heute eine Mail das Ihr Kind das ersteigert hätte usw.

Sie könnte es ja nicht bezhalen weil sie es nicht gekauft hätte.Ich brauche aber das Geld nun.

Ich wollte auch mal wo vom Kaufvertrag zurück treten aber das ging nicht ich musste es bezahlen und weiter verkaufen.

Was soll ich denn jetzt machen?
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Grüße Sonja

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Alt 01.01.2008, 14:00
Benutzerbild von Hermine
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Re: Kann ich das Geld verlangen??

Zitat:
Zitat von Space.lady
Was soll ich denn jetzt machen?
Auf der Zahlung bestehen und sie notfalls bei Ebay melden.
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Liebe Grüße,

Hermine

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Alt 01.01.2008, 14:47
Benutzerbild von Onkel Pitchi
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Das ist doch zu 99% bloß eine billige Ausrede der "Käuferin". Glaub kaum das sie ihrem "Kind" ihre ebay Zugangsdaten genannt hat....und wenn doch....selber schuld.

Also die Käuferin nochmal auf den gültigen Kaufvertrag hinweisen und wenn dann immer noch nichts passiert, wie Hermine schon sagte, bei ebay melden.
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Alt 01.01.2008, 15:05
Benutzerbild von Flügelmädchen
Spitzen Naschkatze
 
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Das ist eine Uralte, billige ausrede.
Wenn du das Geld wirklich dringend brauchst, bestehe drauf.
Was dir dann halt passieren kann, ist das sie dich Negativ bewertet.
Das wäre dann schon ärgerlich.

Da zeigt sich dann wieder das das Bewertungssystem von Ebay sch***** ist.
Aber das ist ein anderes Thema.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 15:10
Benutzerbild von Space.lady
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Ich habe ihr es noch mal geschrieben mit der Bitte das Geld zu Überweisen.Und dann selbst die Ware wieder zu verkaufen.

Wenn Sie mir eine Schlechte Bewertung geben würde was ich mit Sicherheit glaube dann bekommt sie auch eine von mir.

Habe diese 12,50 quasie schon Verplant weil ich mom dringend Geld brauche.
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Grüße Sonja

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  #6 (permalink)  
Alt 01.01.2008, 21:35
Benutzerbild von Schokomuffin
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Ich meine auch, dass bei ebay bevor man auf den Button klickt mit dem man die Ware kauft, das dort ausdrücklich steht dass es bindend ist, wenn mans also geklickt hat, hat mans gekauft, und ist damit doch auch dazu verpflichtet das zu kaufen oder versteh ich das falsch?
__________________
Liebe Grüße, Schoki!!!
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  #7 (permalink)  
Alt 02.01.2008, 04:53
Benutzerbild von Ramon
Spitzen Naschkatze
 
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Ort: Duisburg
Beiträge: 872
Zitat:
Zitat von Schokomuffin
Ich meine auch, dass bei ebay bevor man auf den Button klickt mit dem man die Ware kauft, das dort ausdrücklich steht dass es bindend ist, wenn mans also geklickt hat, hat mans gekauft, und ist damit doch auch dazu verpflichtet das zu kaufen oder versteh ich das falsch?
ja das stimmt schon, aber: das ist meist ein größerer aufwand dem käufer klar zu machen, dass er/sie sich zum kauf verpflichtet hat. natürlich kannst du da hartnäckig bleiben und weiter e-mails schreiben, aber erwarte nicht, dass sich ebay da einmischt. die verschicken nur ne warnung an den "käufer" und das wars, der rest bleibt an dir hängen. ist ne total ärgerliche sache sowas, aber für 12 euro lohnt sich die arbeit kaum.

mein tipp: versuch zu bluffen. droh dem bieter mit einem anwalt bzw rechtlichen schritten etc, das klappt hin und wieder mal.

viel glück!
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LG
Ramon



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Alt 02.01.2008, 10:06
Benutzerbild von Hermine
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Registriert seit: 27.05.2004
Ort: Stuttgart
Beiträge: 6.522
Geschlecht:
@Ramon: Also mich würde eine Mahnung von Ebay, verbunden mit einer negativen Bewertung und dem drohenden Ausschluss von Ebay mehr beeindrucken als wenn mir jemand per Mail ankündigt, wegen 12,50 € einen Anwalt einzuschalten.
__________________
Liebe Grüße,

Hermine

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Alt 03.01.2008, 03:22
Benutzerbild von Ramon
Spitzen Naschkatze
 
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Ort: Duisburg
Beiträge: 872
Zitat:
Zitat von Hermine
@Ramon: Also mich würde eine Mahnung von Ebay, verbunden mit einer negativen Bewertung und dem drohenden Ausschluss von Ebay mehr beeindrucken als wenn mir jemand per Mail ankündigt, wegen 12,50 € einen Anwalt einzuschalten.
ja gut, aber eine verwarnun + negative bewerung hat kaum folgen, wogegen ich bei einer anzeige schon mehr zu verlieren hätte. hast schon recht, aber ich habe die erfahrung halt so gemacht.
__________________
LG
Ramon



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Alt 07.01.2008, 15:49
Der Geist ist willig...
 
Registriert seit: 06.01.2008
Ort: Hamburg
Beiträge: 5
Leider lohnt es sich bei diesem Betrag nicht, einen Anwalt einzuschalten.
Melde bei ebay einen nicht bezahlten Artikel, nach 7 Tagen bekommst Du zumindest Deine Einstellgebühr und die Verkaufsprovision von ebay zurückerstattet.
Danach kannst Du den Artikel wieder einstellen.
Vielleicht hast Du auch Glück und er wird noch teurer verkauft.

LG Nelly
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