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Würde auch sagen, dass das Pech von der Käuferin ist, egal ob nun wirklich ihr Kind (was macht es da eigentlich allein am PC? Muss es halt von seinem Taschengeld abgezogen werden ...) ersteigert hat oder nicht. Wie du ihr ja geschrieben hast kann sie es danach ja wieder versteigern, wenn sie den Artikel nicht braucht/will.
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