Naja es kommt drauf an wie das Angebot im gesamten Kontext aussah, vllt. kannst du den Link ja mal reinstellen.
Wenn das Angebot im Gesamten den Eindruck erweckte, dass es hier um die XBox geht und am Ende in kleiner Hinweis kommt "nur Controller", dann ist das ein typischer Fall, dass hier entweder kein Kaufvertrag entstanden ist (strittig) oder dieser anfechtbar ist. Entweder wg. arglistiger Täuschung, aber aufjedenfall wegen Inhaltsirrtums - wobei das Unterschiede in der Rechtsfolge hat, also aufjedenfall erstmal auf die arglistige Täuschung stützen.
