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Alt 15.09.2006, 10:12
Gast2491
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eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen

Wer im großen Stil gebrauchte Artikel über das Internet-Auktionshaus eBay verkauft, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az: 103 O 75/06 vom 5. September 2006), das eine Frau aus dem Raum Heilbronn zu Anwalts- und Gerichtskosten in vierstelliger Höhe verurteilt hat. Wie die Freiburger Anwältin der Frau heute mitteilte, hat ein Berliner Rechtsanwalt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen ihre Mandantin durchgesetzt, weil sie im März insgesamt 93 Artikel über eBay verkauft hatte, darunter gebrauchte Kleider ihrer vier Kinder und Haushaltsgegenstände. Sie muss nun die Kosten des Abmahnverfahrens tragen.

Dem Landgericht zufolge ist die Frau wegen des umfangreichen Angebots als "Unternehmerin" einzustufen und hätte deshalb in ihrem Angebot auf das Widerrufsrecht der Käufer hinweisen sowie ihren Namen und ihre Adresse angeben müssen. Rechtsanwältin Susanne Besendahl prüft nun eine Berufung gegen das Urteil. Ihre Mandantin habe in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich nur sieben gebrauchte Artikel monatlich mit einem Umsatz von jeweils unter 100 Euro verkauft.

Experten halten das Urteil für nicht ungewöhnlich: "Dieses Risiko besteht tatsächlich, wenn plötzlich so viele Artikel auf einmal angeboten werden", sagte Ulrike Weingand, Justiziarin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Allerdings unterscheiden die Gerichte nach Angaben des Kölner Anwalts Arno Lampmann zwischen neuen und gebrauchten Artikeln: Das Landgericht Köln habe gewerbliches Handeln bejaht, weil ein eBay-Anbieter in einem Monat 10 bis 15 neue Parfümflaschen verkauft habe. Bei Gebrauchtartikeln darf dem Anwalt zufolge die Zahl deutlich höher sein. Doch könnten schon Dachbodenentrümpelungen den Verkäufer aus Sicht der Gerichte zum gewerblichen Händler machen: Der Anbieter müsse dann unter Umständen beweisen, dass das umfangreiche Angebot eine einmalige Angelegenheit war.


Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/77927
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  #2 (permalink)  
Alt 15.09.2006, 11:09
Puschelchen
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Was ist denn das?!
Wenn ich meinen alten Schrott bei Ebay verkaufe bin ich gewerblich (also um die 100 Artikel) und auf dem Flohmarkt ist das piepegal? Wie, ab wann bin ich denn dann "Unternehmerin?!
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  #3 (permalink)  
Alt 16.09.2006, 08:36
Puschelchen
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Das Landgericht Köln habe gewerbliches Handeln bejaht, weil ein eBay-Anbieter in einem Monat 10 bis 15 neue Parfümflaschen verkauft habe. Bei Gebrauchtartikeln darf dem Anwalt zufolge die Zahl deutlich höher sein.
genauer ging's nicht? ich habe den Artikel auch gelesen...
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  #4 (permalink)  
Alt 16.09.2006, 10:27
Gast2491
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Im Einzelfall wird immer individuell entschieden .. Letztlich aber schon ein Urteil, was man als "privater" nicht vom Tisch wischen kann.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.09.2006, 11:07
Puschelchen
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Soll heißen, ich kann nicht auf einen "Galeriebild-für-ein-Cent-Tag" warten weil ich dann zuviel auf einmal einstelle (ca 100Artikel wären das dann) sondern stelle meinen Kram kleckerweise ein, okay, ab Dienstag geht es los...
Bei einer Freundin meiner Mom sitz gerade das Finanzamt (seit zwei Wochen kommen die immer vorbei) und prüft weil sie über insgesamt sieben (!!!) Accounts Designertaschen etc. verkauft hat. Sie ist immer nach Mailand geflogen, hat dort Schuhe, Taschen, Klamotten, etc. günstig eingekauft und sie dann bei Ebay verkauft, so ca 100-200 Taschen im Monat. Seit vier Jahren als PRIVAT! Jetzt hat sie keine Bons für den Krma und die schätzen jetzt den Wert der Artikel und setzen dann eine Steuernachzahlung fest. Das ist doch wohl offensichtlich aber wenn man seine GEBRAUCHTEN Sachen verscherbelt (H&M, TCM, etc.) ist das doch wohl das gleiche wie auf dem Flohmarkt, nur eben bequemer.
Ich bin mir jetzt unsicher, was das für meine weiteren Ebayverkäufe bedeutet: Kleckerweise (maximal vierzig Artikel im Monat), gar nicht mehr oder so weitermachen wie bisher und dann ab einem Wert von 30,- Rückporto tragen und darunter Umtausch einräumen nur dass der Käufer eben die Portokosten tragen muss, hm.
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  #6 (permalink)  
Alt 16.09.2006, 11:19
Puschelchen
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http://forums.ebay.de/thread.jspa?th...05434&start=40
Die Frau hat aber auch viele Neuwaren verkauft, also nicht nur Kindersachen und auch nicht nur gebrauchte Ware, außerdem hat sie sich einen Ebayshop gebastelt und für andere leute verkauft (kann ja sein, dass sie sic hdas hat bezahlen lassen)...

Zitat "diesuesseblume":
Ich muss dazu sagen, dass ich einen ebay Shop aufgemacht habe, weil ich zum einen die Möglichkeit hatte, die Sachen mit Festpreisen günstig einzustellen.
Das Risiko, daß die Sachen zu 1€ raus gehen, war mir zu hoch, denn es waren Markenklamotten, gut erhalte (deshalb hab ich meist w.NEU! geschrieben) und Geschenke (neu) oder selbst viel bei ebay (auch viel neu) gekauftes (bei Händlern kann man diese zurücksenden, aber bei den Privaten bleibst selbst drauf sitzen), das meinen Kindern entweder nicht gepasst hat oder nicht gefallen hat.
Bei einem EK von z.B. 70€ für eine Markenhose verständlich, oder?
Und zum anderen kam erst durch die ständig automatische Wiedereinstellung, der nicht verkauften Sachen, bei ebay (im Shop), irgendwann diese Anzahl (93) zustande. Ich hab diese Sachen also nicht auf einmal eingestellt. Ich hab mit 4 Kindern, einem großen Haus und Garten, weiß Gott auch noch andere Dinge zu tun. Es war für mich lediglich der einfachste Weg, der auch den Aufwand so gering wie möglich hielt.
Zudem hab ich z.B. für einen Bekannten eine Butterdosensammlung verkauft; Erziehungsratgeber, Spielwaren und Tupperware oder auch anderen Krempel aus unserem Haushalt verkauft und auch dies ist in meinen Bewertungen mitgezählt. Lediglich 191 Verkäufe zu 700 Käufen. Um soooo viele Kleidungsstücke handelt es sich insgesamt also garnicht. Lediglich um diese ging es auch in der Abmahnung. Doch vor Gericht wurde dann die ganze Zahl eingestellter Dinge gesehen.
Wie schon geschrieben, sehr ungerecht und nicht nachvollziehbar!
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  #7 (permalink)  
Alt 16.09.2006, 23:34
Puschelchen
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jetzt bin ich stolze Besitzerin von vier Ebay-Accounts, darf man ja und die mach ich dann vielleicht wieder zu, wenn ich da so 50 Bewertungen habe....
Wird in veschiedenen Foren so geraten, nur meinen Hauptaccount lass ich bestehen, bei Verkäufen wechsel ich dann immer
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  #8 (permalink)  
Alt 18.09.2006, 19:07
Puschelchen
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...morgen ist bei Ebay Billigtag! Ich habe eben 100 Artikel fotografiert -los geht's!
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  #9 (permalink)  
Alt 18.09.2006, 19:28
Benutzerbild von Zebra
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 22.05.2006
Ort: Köln
Beiträge: 204
Geschlecht:
Hihi, ich bin auch bereit, aber ich stelle alles nur unter einem Account ein, dafür aber auch nur ein paar Buchpakete - die, die ich vor Wochen schon im Turbolister vorbereitet habe
Auf einen guten privaten Verkauf
__________________
Viele Grüße, Zebra

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  #10 (permalink)  
Alt 23.03.2007, 16:54
Kennt sich schon aus...
 
Registriert seit: 12.01.2007
Beiträge: 433
Wenn die Frau vier Kinder hat und Kinderkleidung versteigert ist es etwas anderes wie wenn andere Leute Parfum oder Taschen verkaufen. Wer macht denn so etwas?
Kinder wachsen eben sehr schnell aus den Sachen raus oder finden sie nicht mehr schön... naja Mutter als Kleinkriminelle
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