|

23.05.2006, 07:56
|
 |
Spitzen Naschkatze
|
|
Registriert seit: 23.02.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 622
Geschlecht:
|
|
|
Defekte Ware bekommen!! *ärger*
Huhu!!
Ich bin total sauer. Wer hat schon Erfahrung damit gemacht und defekte Ware erhalten??? Die Ware wurde als technisch in Ordnung beschrieben und nun hab ich die Kamera erhalten und sie ist defekt. DA geht nichts mehr! Der Verkäufer ist das absolute arrogante A... (sorry) und bügelt die Sache total ab. Er ist der Meinung, dass sie noch in Ordnung war, als er sie verschickt hat. Aber warum sollte ich mir sowas ausdenken? Ich habe ihm auch gesagt, dass er die Kamera ja zurückbekommt nach Erstatttung. Aber nö, er sagt, ich müsse mich mit dem Paketdienst auseinandersetzen. Die Verpackung war aber einwandfrei in Ordnung. DA war überhaupt nichts beschädigt. Ich habe ihn bereits bei Ebay angezeigt, weil dieser blöde Kerl überhaupt nicht KOmmunikationsbereit ist und das gleich abgebügelt hat. Er ist aber immer noch der Meinung, ich soll das mit dem Paketdienst klären. Die werden mir ja was husten, wenn ich den nicht beschädigten Karton zeige!
Jemand Erfahrung damit? Ich finde das eine absolute Schweinerei, dass ich Geld für eine defekte Ware bezahlt habe!!
__________________
|

23.05.2006, 09:08
|
|
|
Hallo Hasi,
tut mir leid, das du Probs hast. Was ich gleich dazu sagen kann, eBay wird nicht viel helfen können.
Ist es ein gewerblicher oder privater?
Wenn privat, hat er die Gewährleistung ausgeschlossen?
Falls ja:
Ich kopiere mal von jmd ab:
Du hast von privat unter Ausschluß der Gewährleistung gekauft. Wenn Du nachweisen kannst, daß der Mangel bereits zum Versandzeitpunkt vorhanden war, und daß der Verkäufer darum wußte, kannst Du Rückabwicklung verlangen, ansonsten bist Du mehr oder weniger auf Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Falls nein hast du das Recht auf Rückgabe, was man evtl dann aber per Anwalt durchbringen muss falls dein Vk weiter auf durchzug stellt.
bwt wäre dein Verkäufer kulant bezgl Rückgabe wäre es erst an dir, die Kamera zu verschicken, da der Vk das Recht hat die Ware noch einmal zu prüfen und dann - solltest du recht haben - das Geld zurück zu erstatten.
-----------------------------------------------------------
Ein Joker hast du noch, nämlich den Käuferschutz, rechnet sich imho aber nur ab einen Wert von 50 Euro aufwärts (da eBay als Bearbeitungsgebühr 25 Euro nimmt). Für weitere Infos hier mal reinklicken:
http://pages.ebay.de/help/tp/esppp-process.html
|

23.05.2006, 09:46
|
 |
Spitzen Naschkatze
|
|
Registriert seit: 23.02.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 622
Geschlecht:
|
|
|
Hallo!
Danke für deine Antwort. Es ist ein privater und er hat die Gewährleistung ausgeschlossen. Allerdings hab ich gestern mal im Internet nachgelesen und da fand ich, dass diese Klausel nicht rechtskräftig ist, wenn eine Ware anders als beschrieben verkauft wurde.
DAs mit der Rückgabe zur Prüfung halte ich für eine schlechte Idee. Wenn ich die Ware aus der Hand gebe, habe ich ja nichts mehr in der Hand und dann seh ich mein Geld ja erst recht nich wieder?!
Du schreibst, dass man es nachweisen muss, dass der Mangel bereits zum Versandzeitpunkt vorhanden war. Aber es würde ja bedeuten, dass man es nie nachweisen kann, denn man ist beim Versand ja nicht dabei. Fakt ist für mich, dass die Verpackung keine Beschädigung aufwies udn wir haben gleich am ersten Tag gemeldet (als sie ankam), dass die Ware defekt ist. Wir haben damit also auch nicht Tagelang mitrumgespielt ?!
__________________
|

23.05.2006, 10:04
|
|
|
Zitat:
|
Zitat von Schoki-Hasi
dass diese Klausel nicht rechtskräftig ist, wenn eine Ware anders als beschrieben verkauft wurde.
|
Tjo, deshalb bist du ja auch in der Beweispflicht und musst glaubhaft machen können, das er gelogen oder doch zumindest Mängel stillschweigend verschwiegen hat. Kannst du es nicht ist er aus dem Schneider und du hast Lehrgeld bezahlt.
Zitat:
|
Zitat von Schoki-Hasi
DAs mit der Rückgabe zur Prüfung halte ich für eine schlechte Idee. Wenn ich die Ware aus der Hand gebe, habe ich ja nichts mehr in der Hand und dann seh ich mein Geld ja erst recht nich wieder?!
|
Es mag eine schlechte Idee sein, aber es ist sein gesetzliches Recht sich die Ware vor Wandlung nocheinmal anzuschaun und zu prüfen. Das klingt ungerecht, ist aber nuneinmal so. Rücksendungen haben auch nur dann Wert, wenn er einlenkt und das will er offensichtlich ja nun nicht.
Sofern es es ein teurerer Artikel war, zieh den Käuferschutz durch, solltest du eine Rechtsschutz haben kontaktiere sie zwecks Anwalt. Mehr kann man da imho nicht machen. Naja, noch eine dementsprechende Bewertung abgeben, damit andere vor so einem Vk gewarnt sind.
|

23.05.2006, 10:29
|
 |
Spitzen Naschkatze
|
|
Registriert seit: 23.02.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 622
Geschlecht:
|
|
|
Hmpf.. ja, es waren fast 100 Euro. Ja, also, ich habe bereits Beschwerde eingelegt, aber n och müssen wir kommunizieren, wobe es da nicht mehr zu sagen gibt, denn er sagt, ich müsse mich dann an Hermes wenden. Das hab ich nun getan. Ob die für ihn gerade stehen wage ich zu bezweifeln, aber ich muss es ja versuchen. So kann man atürlich auch Geld verdienen. Defekte Ware verschicken und sagen, es ist beim Transport kaputt gegangen. Egal.
Ich würde ihm gerne eine richtig schlechte Bewertung reindrücken (was ich noch nie tat, aber so ein sturer, hinterhältiger Mistkerl hats j anicht anders verdient), andererseits wird er mir dann sicherlich auch eine schlechte reindrücken und das wäre es mir dann nicht wert. Dann kauft ja niemand mehr was bei mir. Und da hab ich eins erkannt: Solche Bewertungen sind null Wert. Denn vielleicht hätten ihm andere auch schon miese Bewertungen gegeben, wenn nicht die Angst einer Gegenreaktion gewesen wäre..?!
__________________
|

23.05.2006, 10:37
|
 |
Moderator
|
|
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Ankh-Morpork
Beiträge: 5.917
Geschlecht:
|
|
|
Hallo Hasi,
evtl. hat der Verkäufer ja Recht und sie war wirklich heil,als er sie losgeschickt hat?! Muss man ja nicht immer der Verpackung ansehen..
Wenn er über Hermes verschickt hat, ist es doch versichert. Dann kommen die für Schäden beim Versand auf.
LG,
Schnecke
__________________
Alle Dinge dienen dem Balken
|

23.05.2006, 10:41
|
 |
Spitzen Naschkatze
|
|
Registriert seit: 23.02.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 622
Geschlecht:
|
|
|
Möglich wäre es. Nur - wenn man nicht mal ein Wort des Bedauerns audrückt für die defekte Ware, dann kommt mir das reichlich merkwürdig vor.
Ja, ich hoffe jetzt auch, dass Hermes dafür aufkommt. Sie schicken mir das Formular für die Schadensmeldung zu, das werde ich ausfüllen und dann mal weiter sehen.. *grml*
__________________
|

23.05.2006, 10:55
|
 |
Moderator
|
|
Registriert seit: 11.02.2005
Ort: Ankh-Morpork
Beiträge: 5.917
Geschlecht:
|
|
Zitat:
|
Zitat von TiaMcCloud
DUnd für die Zukunft: Richte dir einen Account jeweils nur fürs kaufen und verkaufen ein. Hat seine Vorteile
|
Genau!
Hab ich auch zum Glück. Da kann man zur Not auch mal negativ bewerten ohne Angst vor Rache-Bewertungen haben zu müssen.
LG,
Schnecke
__________________
Alle Dinge dienen dem Balken
|

23.05.2006, 11:26
|
|
|
Zitat:
|
Zitat von Schnecke
Hab ich auch zum Glück. Da kann man zur Not auch mal negativ bewerten ohne Angst vor Rache-Bewertungen haben zu müssen.
|
Yo, deshalb nämlich 
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:53 Uhr.
|