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  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2006, 11:26
Schwarzerseelenstern
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Beiträge: n/a
DRINGEND HILFE BRAUCH WEGEN EBAY

Huhu

also net ich direkt, aber eine bekannte von mir braucht hilfe...

sie hat bahntickets (die von mcdonald) bei ebay verkauft... nun es erste mal kam der brief zurrück... dann hatte sie es nochmal geschickt, und der brief ging nun verloren... sie hat dem Käufer angeboten neue zu kaufen zu schicken oder geld zurrück... er droht mit anzeige wegen betrug...

was kann sie denn machen? sie hat ihm geld zurrück angeboten kann er da überhaupt ne anzeige wegen BETRUG machen?

Lg sassy
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2006, 11:35
Benutzerbild von TiNi20
Spitzen Naschkatze
 
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Beiträge: 566
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Huhu!

Kenn mich jetzt nicht soooo super aus...aber ich würde mal sagen,dass es für den Käufer einfach Pech ist.

Denn der Brief war ja anscheinend nicht versichert.Und wenn doch,müsste soweit ich weiss die Post den Schaden übernehmen.

Also solange der Brief nicht versichtert war,kann ihr da nichts passieren.

Mir ist es auch schonmal passiert,dass etwas das ich bestellt hatte (bei ebay) nicht angekommen ist.
Da hätte ich auch nichts machen können...obwohl sich hinterher rausgestellt hat,dass die Verkäuferin das jedem erzählt hat..also betrogen hat.

Aber wenns ein Einzelfall ist,wie bei deiner Freundin kann da eigentlich nichts passieren

Ach ja...das Geld würde ich ihm nicht wiedergeben^^ Er hats ja so gewollt..also ohne Versicherung.
Und wenn er gleich mit ner Anzeige kommt ist das schon komisch...wer weiss,ob er den Brief nicht doch bekommen hat und nur Geld will?
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2006, 17:56
Gast2491
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Beiträge: n/a
Ist sie gewerblich? Dann ohne murren per versicherten Versand Ersatz schicken.

Privat? Wie wurde beim 2. Mal versand? Falls unversichert, hat sie Zeugen, die bestätigen können das sie sie abgesendet hat? Warum kam der Brief zurück, wurde eine falsche Adresse genannt?

Generell mal das: Wenn der Käufer explizit einen unversicherten Versand wollte ist deine Freundin aus der Sache raus, denn bei Privatverkäufern geht das Versandrisiko zu lasten des Käufers, da mag er sich beschweren, schimpfen, bitterlich weinen und drohen wie er mag. Sie kann für ihn einen Nachforschungsauftrag bei der Post stellen. Mehr lässt sich nicht machen. Basta.

Wenn er auf die Kulanzangebote (Geld zurück oder Besorgung neuer Tickets) nicht eingehen will hat sie imho alles menschenmögliche getan. Sie ist anscheinend an einen Nörgler geraten. Mein Beileid. Persönlich würde ich auf seine Drohmails nicht mehr reagieren und ggf seine Addy in den Spamfilter eintragen. Geld zurück oder Ersatz hätte ich ihm persönlich übrigens garnicht angeboten.

(Das ist keine Rechtsberatung, sondern meine bescheidene Meinung)
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  #4 (permalink)  
Alt 20.05.2006, 11:58
Benutzerbild von Flirthase
Wohnt hier
 
Registriert seit: 26.03.2006
Ort: ...
Beiträge: 2.025
Geschlecht:
nächstes mal per einschreiben schicken...bezgl. versicherung....
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  #5 (permalink)  
Alt 24.05.2006, 20:17
SuKim
Gast
 
Beiträge: n/a
Hallo! also Betrug kann schonmal keinesfalls sein, denn dafür müsste man zunächst nachweisen, dass

deine Freundin das Bahnticket NICHT gesendet hat.

Sie braucht also nicht deshalb Angst haben und auf keinen Fall soll sie das Geld schicken!
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  #6 (permalink)  
Alt 24.05.2006, 23:38
Gast2491
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von SuKim
Sie braucht also nicht deshalb Angst haben und auf keinen Fall soll sie das Geld schicken!
Nur wenn sie eine private Verkäuferin ist, SuKim. Bei gewerblichen liegt der Fall anders.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.05.2006, 23:51
SuKim
Gast
 
Beiträge: n/a
Eh? strafrechtlich kann es doch keinen Unterschied machen, ob es ein Privat oder gewerblicher Verkäufer ist. ich werde mal nachschlagen, vorher glaub ich dat nicht.
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  #8 (permalink)  
Alt 24.05.2006, 23:57
Gast2491
Gast
 
Beiträge: n/a
@SuKim

Tja nun die Rechte und Pflichten eines gewerblichen liegen doch ganz anders, als bei einem privaten. (Alles im Gesetz verankert). Da kenne ich mich schon etwas aus. Ich kopiere aus Bequemlichkeit mal aus einem ähnlichen Thread meine Antwort:


Ein gewerblicher Verkäufer haftet immer für den Verlust bei einem unversicherten Versand, da tritt nämlich § 447 BGB in Kraft.

Zur Einfachheit:
Ein Versendungskauf, bei dem der Käufer die "Transportgefahr" trägt, lässt sich jederzeit vereinbaren, ist im Versandhandel sogar üblich.

Der Verkäufer trägt aber die Beweislast
a) für die Vereinbarung eines Versendungskaufs
b) für die Übergabe der verkauften Sache an den Transporteur

§ 447 BGB

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Quelle: http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-982.html

oder

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen versichertem und unversichertem Versand (Privatverkäufer) und kann ich versicherten Versand verlangen?
Selbstverständlich, kannst du zur eigenen Sicherheit versicherten Versand verlangen. Die höheren Versandkosten sind natürlich von dir zu tragen. Kläre diesen wichtigen Punkt am besten vor Gebotsabgabe, sofern der Verkäufer versicherten Versand nicht eindeutig anbietet. Ein gewerblicher Verkäufer haftet immer für den Verlust bei einem unversicherten Versand (siehe §447 BGB).

Quelle: http://answercenter.ebay.de/thread.j...read=810039421
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  #9 (permalink)  
Alt 25.05.2006, 15:28
SuKim
Gast
 
Beiträge: n/a
Habe nichts zu den Ansprüchen gesagt. Natürlich ändern die sich für den Käufer, je nach dem um was für einen Kauf es sich handelt.

In Bezug auf Betrug (also nicht BGB sondern StGB) muss man für eine Strafbarkeit (neben diversen anderen Voraussetzungen) nachweisen, dass der Verkäufer die Ware nicht gesendet hat.
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  #10 (permalink)  
Alt 17.06.2006, 09:44
yandra
Gast
 
Beiträge: n/a
also ich hab bisher nur 1 mal was bei ebay verkauft. und das paket kam ganze 2 mal retour. das erste mal falsche adresseund das 2te mal wurde es ans falsche postamt geliefert -.-

naja...die käuferin war auf jeden fall super nett und hat mir jedes mal die versandkosten ersetzt und nu beim dritten mal hats dann auch geklappt.

aba die post is sowas von -.-
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