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20.03.2006, 13:23
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Maxibrief nicht angekommen!!!!!!!!!!!!!!
Hallo,
ich habe am 06.03. ein Kosmetikprodukt im wert von 40Euro ersteigert und das wurde am 09.03. als Maxibrief verschickt.
Bis jetzt ist aber noch nix bei mir angekommen.
Der Verkäufer hatt 100 % Positive Bewertungen und somit habe ich nicht auf versicherten Versand bestanden.
Habe auch schon bei der Post gefragt, ob da was für mich liegt, da kein Zettel im Briefkasten war.
Jetzt will der Verkäufer nenn Nachforschungsantrag stellen, das bringt aber doch nix bei unversichertem Versand, aber besser ist das schon.
Kann das sooooo lange dauern mit der Post, ich glaube nicht.
Jetzt habe ich 42,80 Euro in den wind geschossen und ziehe die Arschkarte oder was????????????
Ich bin, so lange um das Produkt herumgeschlichen und war eigentlich zu geizig es mir zu gönnen (sind keine Großverdiener).
Keine Ahnung wie ich Bewerten soll, das ist ne menge Geld für mich.
Könnte Kotzen!!!!!!!!!!!!!!!!
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20.03.2006, 21:41
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Spitzen Naschkatze
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Registriert seit: 20.06.2004
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oje, du arme!
Mensch, das ist ja echt blöd gelaufen.
Da sieht man mal wieder, wie wichtig der versicherte Versand ist. Kostet zwar mehr, aber immerhin hat man weniger Ärger damit....und lieber zwei Euro oder so mehr zahlen, als am ende so viel ausgegeben zu haben ohne Resultat.
Tust mir echt leid.

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Go hard or go home!
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21.03.2006, 18:43
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nachforschungsantrag stellen!
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21.03.2006, 21:25
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Huhu Miriam,
ich schätze, ich werde mich mit meiner Meinung nicht beliebt bei dir machen aber hier mal meine Gedanken: wenn deine Verkäuferin eine gewerbliche Händlerin ist, dann haftet sie so oder so - ob versichert oder unversichert Versand, egal was sie in die Artikelbeschreibung geschrieben hat. In dem Fall kannst du das Geld, sofern es nicht freiwillig rausgerückt wird, auch anwaltstechnisch zurückholen.
Sollte sie privat unterwegs sein und die Versendung durch die Post glaubhaft rüberbringen können (z. B. Zeugen) dann kannst du wenig machen. Wobei du wirklich am falschen Ende gespart hast, 5 Euro mehr und es wäre als Paket zumindest nachverfolgbar und versichert. Ob Verkäufer gute Bewertungen haben ist für mich bei der Versandart absolut nicht entscheidend, da bei Übergabe an die Post vieles geschehen kann und nicht mehr unter der Kontrolle von Vk oder K liegt. Persönlich lasse ich Sachen über 20 Euro versichert (Einschreiben oder Paket) zu mir hinschicken.
Deine Verkäuferin hat alles was sie machen konnte (sprich Nachforschungsauftrag gestellt) getan. Entweder verzichte auf eine Bewertung oder gib ihr positiv, alles andere ist nicht okay.
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24.03.2006, 16:33
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Ist öfters hier...
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Registriert seit: 08.11.2005
Ort: Da ist es schön
Beiträge: 261
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Zitat:
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Zitat von tiamccloud
Huhu Miriam,
ich schätze, ich werde mich mit meiner Meinung nicht beliebt bei dir machen aber hier mal meine Gedanken: wenn deine Verkäuferin eine gewerbliche Händlerin ist, dann haftet sie so oder so - ob versichert oder unversichert Versand, egal was sie in die Artikelbeschreibung geschrieben hat. In dem Fall kannst du das Geld, sofern es nicht freiwillig rausgerückt wird, auch anwaltstechnisch zurückholen.
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Hallo,
da muß ich dir wiedersprechen, wenn der Brief als Maxibrief rausging und dem Käufer dies bekannt war kommt kein gewerblicher wie privater Verkäufer dafür auf.Das ist ein Irrglaube das gewerbliche Verkäufer für unversicherte Sendungen aufkommen.
Da könnte ja jeder kommen und sagen der Brief wäre nicht angekommen und der Verkäufer hätte das Nachsehen.
Dies kann man auch in den Postbestimmungen nachlesen. Einen Nachforschungsantrag ist das einzigste, der bleibt meistens aber ohne Erfolg und der Verkäufer kann dir nur mitteilen das nichts gefunden wurde und dir anstandshalber die Kopie des Antrages zusenden.
Unter www.post.de erfährst du mehr
Marion
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24.03.2006, 19:53
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Huhu Marion, 
du kannst zwar Widersprechen, aber ein gewerblicher Verkäufer haftet immer für den Verlust bei einem unversicherten Versand, da tritt nämlich § 447 BGB in Kraft.
Zur Einfachheit:
Ein Versendungskauf, bei dem der Käufer die "Transportgefahr" trägt, lässt sich jederzeit vereinbaren, ist im Versandhandel sogar üblich.
Der Verkäufer trägt aber die Beweislast
a) für die Vereinbarung eines Versendungskaufs
b) für die Übergabe der verkauften Sache an den Transporteur
§ 447 BGB
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Quelle: http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-982.html
oder
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen versichertem und unversichertem Versand (Privatverkäufer) und kann ich versicherten Versand verlangen?
Selbstverständlich, kannst du zur eigenen Sicherheit versicherten Versand verlangen. Die höheren Versandkosten sind natürlich von dir zu tragen. Kläre diesen wichtigen Punkt am besten vor Gebotsabgabe, sofern der Verkäufer versicherten Versand nicht eindeutig anbietet. Ein gewerblicher Verkäufer haftet immer für den Verlust bei einem unversicherten Versand (siehe §447 BGB).
Quelle: http://answercenter.ebay.de/thread.j...read=810039421
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04.04.2006, 10:14
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Ist öfters hier...
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Registriert seit: 30.12.2005
Ort: Dorsten
Beiträge: 207
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Hallo Miriam,
das ist mir auch schon passiert. Die Ware (DVD) ging beim Verkäufer raus und kam nie bei mir an. Es wurde dann auch ein Nachforschungsauftrag gemacht aber dabei kommt fast nie was rum. Ich habe dem Verkäufer eine neutrale Bewertung gegeben, da ich vom Gefühl her ihm schon abnahm, dass er die DVD losgeschickt hat.
Ich kann Dir nur für die Zukunft einen guten Tip geben. Verschicke oder laß es mit Hermes verschicken. Da zahlst Du für kleine Pakete bis 50cm Größe 3,90 und es ist sogar versichert! Diese Hermesshops gibt es schon in sehr vielen Städten. 
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LG - Irish Lady
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Wir sind Engel mit nur einem Flügel.
Um fliegen zu können,
müssen wir uns umarmen.
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