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Ärger mit Ebay-BITTE UM HILFE!!! Ärger mit Ebay-BITTE UM HILFE!!!

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  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 09:57
Ist öfters hier...
 
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Ärger mit Ebay-BITTE UM HILFE!!!

Hallo,

ich habe ein blödes Problem mit Ebay.
Vor 2 Wochen habe ich das erste mal etwas bei Ebay verkauft!
Ich kenn mich damit nicht so gut aus und hab es aber trotzdem wie ich dachte gut gemeistert!
Bei Versandkosten gab ich an: Paketversand (und da ich nicht wusste wieviel so etwas genau kostet) 4,50 €.
Also jemand hat meine Marken Jeanshose ersteigert für 66 €, nach Zahlungseingang bin ich sofort zur Post und die Frau am Schalter meinte, das können wir als Päckchen verschicken!
Ich hab mir wirklich nichts dabei gedacht und so ging das Päckchen auf die Reise.

Nach ca. 3 Tagen nach dem ich das Päckchen verschickt hatte, schrieb mir der Käufer eine Mail: Ich hätte gerne die Sendungsnummer!!
Und da ist es mir zum ersten mal gekommen: Ich habe keine Sendungsnummer, das Päckchen ist nicht versichert!
So und jetzt habe ich den Salat, denn das Päckchen ist angeblich nicht bei Ihr angekommen.

Ich habe jetzt bei der Poste einen Nachforschungsauftrag gestartet, aber dabei kommt ja bekanntlich nichts raus.

Wie ist da jetzt die Lage?
Die Käuferin meinte ich muss ihr das Geld zurück geben, da ich eine falsche Versandart angegeben hab. Sie hat sich darauf verlassen das es Versichert ist!
Ich verstehe ihren Ärger, falls es wirklich nicht angekommen ist, aber sie hat auch schon schlechte bewertungen wegen solchen Dingen bekommen, also denke ich sie lügt.
Hab ich da irgend ne Change oder muss ich ihr das Geld zurück geben?

Ich wäre wirklich sehr Dankbar für jede Hilfe!!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 10:33
Kugelfisch
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wenn Du versicherten Versand in der Auktion angibst und unversichert verschickst, ist es Deine Schuld .

Bei akutem Verdacht, dass die Empfängerin lügt, könntest Du Strafanzeige (Betrug) erstatten... da die Beweislage aber mehr als schwierig ist, würde ich es an Deiner Stelle lassen, der Frau das Geld erstatten und das Ganze unter "wieder was gelernt" verbuchen .
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 12:05
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Danke für die Antwort

Also heisst Paketversand tatsächlich versichert?
Auch wenn es nicht explizit da steht?
Sorry wenn des ne blöde Frage ist, wie gesagt ich hab gedacht ich
verkauf mal schnell meine Hose!

Du hast recht, da hab ich wieder was gelernt!
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  #4 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 15:16
Der Geist ist willig...
 
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Beiträge: 8
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Ärger mit Ebay-BITTE UM HILFE!!!

Hallo,

ganz so einfach ist Ebay auch nicht. Da wir einen Ebay Shop haben kenne ich mich da ein bischen aus. Auch mußte eine Menge Lehrgeld zahlen.
Als erstes hast Du in Deinem Angebot erwähnt das Du Privatverkäufer ist bist und damit keine Gewährleistung und Garantieansprüche übernimmst?

Als 2.tes was hast Du als Versandart angegeben? Hast Du einen Versicherten oder einfach nur einen Paketversand angegeben?

Dann hast Du vielleicht einen Zeugen mit bei der Post gehabt? Notfalls kennst Du vielleicht die Frau am Postschalter die bezeugen kann das Du das Paket versendet hast. Die kann sich bestimmt dran erinnern sie hat Dich beraten. Das ist schon mal wichtig.

Dann kann ich Dich ein wenig berühigen als Privater Verkäufer bist Du laut Ebay nicht dazu verpflichtet versichert zu versenden. Das müssen nur die Gewerblichen. Und nur die Gewerblichen sind dazu verpflichtet sie unversichert versenden und eine Sendung kommt nicht an für den Verlust gerade zu stehen. Das einzigste was man Dir ankreiden könnte ist wenn Du diesen Zusatz das Du Privatverkäufer bist nicht drinne hattest.

Falls Du sonst noch Fragen hast, kannst Du Dich gerne an mich wenden. Ich bin nämlich auch der Meinung das die Kundin das Paket erhalten hat. Oder vielleicht liegt es auch an Post kann manchmal passieren das sone Sendung bis zu 7 Tagen braucht.

Marny
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  #5 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 16:49
Ist öfters hier...
 
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Hallo Marny,

Danke für deine Antwort.

Also ich habe geschrieben: Da Privatauktion keine Gewährleistung und keine Rücknahme!

Und ich habe einfach nur Paketversand angegeben!
Kein Wort von versichert!

Ich möchte niemanden vorwerfen das er lügt, aber die Käuferin kommuniziert auf niedrigstem niveau!

So auf die Art: Tja dein Pech, und und und.
Also echt unterste Schublade!
Das das Päckchen noch kommt ist unwahrscheinlich, da es jetz fast 2 Wochen her ist!
Sie hat schon ziemlich schlechte Bewertungen erhalten. Und hat schon so 600 Sachen gekauft und verkauft!

Die Frau bei der Post kenne ich nicht, aber da es eine sehr nette Dame ist und es bei ihr noch nie vorgekommen ist das jemand einen Nachforschungsauftrag gestellt hat, wird sie bestimmt bezeugen das ich die Päckchen abgegeben hab!
Sie konnte sich ja auch noch an mich erinnern.

Meinst Du ich hab ne Change?
Und wenn ja wie?

Ich bin momentan echt nicht so flüssig, dass ich ihr gern das Geld zurück zahlen kann.

Danke für Deine Hilfe!!
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  #6 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 17:03
Kugelfisch
Gast
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Marny Beitrag anzeigen
Als erstes hast Du in Deinem Angebot erwähnt das Du Privatverkäufer ist bist und damit keine Gewährleistung und Garantieansprüche übernimmst?
ist doch hier völlig irrelevant ...wenn die Hose verschwunden ist und bleibt, fallen jegliche eventuellen Gewährleistungsansprüche weg .


Zitat:
Zitat von Marny Beitrag anzeigen
Als 2.tes was hast Du als Versandart angegeben? Hast Du einen Versicherten oder einfach nur einen Paketversand angegeben?
der Unterschied zwischen Paket und Päckchen:

ein Päckchen ist eine vereinfachte Versandart, in der der Sendungsstatus nicht verfolgbar ist (durch diese Arbeitsersparnis gewährt das Transportunternehmen - in diesem Fall die Post bzw. DHL - einen Preisnachlass)

bei einem Paket ist jederzeit nachvollziehbar, wo es sich gerade befindet (darum eben der höhere Preis)...das Transportunternehmen haftet im Gegenzug bei Verlust auf dem Transportweg.

Zitat:
Zitat von Marny Beitrag anzeigen
Dann hast Du vielleicht einen Zeugen mit bei der Post gehabt? Notfalls kennst Du vielleicht die Frau am Postschalter die bezeugen kann das Du das Paket versendet hast. Die kann sich bestimmt dran erinnern sie hat Dich beraten. Das ist schon mal wichtig.
mal im Ernst: ein Mitarbeiter an einem Postschalter nimmt täglich dutzende, je nach Filiale hunderte Päckchen und Pakete an...für wie hoch hältst Du die Wahrscheinlichkeit, dass der/die Mitarbeiter/in sich daran erinnern kann, dass die TE an Tag X ein Päckchen an Empfänger Y aufgegeben hat ?

Und ein Zeuge, der genau beobachtet hat, wie die Hose ins Päckchen gelegt und das Päckchen am Schalter aufgegeben wurde...ja klar, *ironieon* das glaubt der Richter, wenn es hart auf hart kommt, bestimmt *ironieoff*. Ich würde selbst für gute Freunde keine Falschaussage bei der Polizei oder dem Gericht machen...

Zitat:
Zitat von Marny Beitrag anzeigen
Dann kann ich Dich ein wenig berühigen als Privater Verkäufer bist Du laut Ebay nicht dazu verpflichtet versichert zu versenden. Das müssen nur die Gewerblichen. Und nur die Gewerblichen sind dazu verpflichtet sie unversichert versenden und eine Sendung kommt nicht an für den Verlust gerade zu stehen. Das einzigste was man Dir ankreiden könnte ist wenn Du diesen Zusatz das Du Privatverkäufer bist nicht drinne hattest.
gibt ein Privatverkäufer an, versichert zu versenden, ist er selbstverständlich dazu verpflichtet bzw. haftet, falls die Ware verloren geht. Ob jemand gewerblich oder privat anbietet, erkennt man schon an der Art des Mitgliedskontos (dort steht doch explizit "privater Anbieter" oder "gewerblicher Anbieter")

Oder anders ausgedrückt: gibt der Verkäufer an, ein Paket zu senden, sollte er das auch tun und nicht, um vermeintlich Geld zu sparen, ein Päckchen schicken (Unterschied siehe oben )

Zitat:
Zitat von Marny Beitrag anzeigen
Ich bin nämlich auch der Meinung das die Kundin das Paket erhalten hat.
Deine "Meinung" in allen Ehren, das hilft der TE nicht, denn sie muss im Zweifelsfall beweisen, dass sie die Ware verschickt hat. Da sie das nicht kann, wird sie um eine Erstattung kaum herumkommen.

Geändert von Kugelfisch (17.11.2009 um 17:08 Uhr).
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  #7 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 17:13
Der Geist ist willig...
 
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Meinst Du ich hab ne Change?
Und wenn ja wie?
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  #8 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 17:34
Der Geist ist willig...
 
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Ja ich denke Du hast eine Chance und zwar eine sehr große. Auch wenn Kugelfisch da höchst wahrscheinlich etwas anders sieht.

Ich melde mich später nochmal!
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  #9 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 17:43
Der Geist ist willig...
 
Registriert seit: 25.09.2009
Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von Kugelfisch Beitrag anzeigen
ist doch hier völlig irrelevant ...wenn die Hose verschwunden ist und bleibt, fallen jegliche eventuellen Gewährleistungsansprüche weg .

Ganz so stimmt das nicht




der Unterschied zwischen Paket und Päckchen:

ein Päckchen ist eine vereinfachte Versandart, in der der Sendungsstatus nicht verfolgbar ist (durch diese Arbeitsersparnis gewährt das Transportunternehmen - in diesem Fall die Post bzw. DHL - einen Preisnachlass)

bei einem Paket ist jederzeit nachvollziehbar, wo es sich gerade befindet (darum eben der höhere Preis)...das Transportunternehmen haftet im Gegenzug bei Verlust auf dem Transportweg.

Das weiß ich hat Nicole doch auch eben geschrieben das sie keinen versichterten Versand angegegen hat.



mal im Ernst: ein Mitarbeiter an einem Postschalter nimmt täglich dutzende, je nach Filiale hunderte Päckchen und Pakete an...für wie hoch hältst Du die Wahrscheinlichkeit, dass der/die Mitarbeiter/in sich daran erinnern kann, dass die TE an Tag X ein Päckchen an Empfänger Y aufgegeben hat ?

Ganz mein Ernst, wir wohnen auf dem Lande bei mir wußte die Frau von der Post sogar noch wohin das Paket ging. Ich mußte sie nicht mal bestechen.

Und ein Zeuge, der genau beobachtet hat, wie die Hose ins Päckchen gelegt und das Päckchen am Schalter aufgegeben wurde...ja klar, *ironieon* das glaubt der Richter, wenn es hart auf hart kommt, bestimmt *ironieoff*. Ich würde selbst für gute Freunde keine Falschaussage bei der Polizei oder dem Gericht machen...

Falsch es reicht nur ein Zeuge der bestättigen kann das sie das Päckchen versendet hat, nicht das und was sie verpackt hat. Nur Zeuge Päckchen Empfänger.



gibt ein Privatverkäufer an, versichert zu versenden, ist er selbstverständlich dazu verpflichtet bzw. haftet, falls die Ware verloren geht. Ob jemand gewerblich oder privat anbietet, erkennt man schon an der Art des Mitgliedskontos (dort steht doch explizit "privater Anbieter" oder "gewerblicher Anbieter")

Oder anders ausgedrückt: gibt der Verkäufer an, ein Paket zu senden, sollte er das auch tun und nicht, um vermeintlich Geld zu sparen, ein Päckchen schicken (Unterschied siehe oben )

Worauf bezieht sich das jetzt, hatte ich Ihr doch eigentlich schon erklärt weshalb Gewerbliche immer versichert versenden sollten



Deine "Meinung" in allen Ehren, das hilft der TE nicht, denn sie muss im Zweifelsfall beweisen, dass sie die Ware verschickt hat. Da sie das nicht kann, wird sie um eine Erstattung kaum herumkommen.


Ja eben das war meine Meinung ich habe jedenfalls eine, und ich denke sie wird drum rumkommen wie ich auch.

Geändert von Marny (17.11.2009 um 17:45 Uhr).
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  #10 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 17:49
Ist öfters hier...
 
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Geschlecht:
@marny, wie könnte ich den drumrum kommen?
Was Kugelfisch sagt hört sich schon sehr vernünftig an, wenn ich was falsch gemacht hab dann muss ich es zurück geben!
Aber wie gesagt ich hab bei der dame ein sehr schlechtes gefühl!

Liebe Grüsse!
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