Hi,
das ist mir auch schon passiert. Bis jetzt ging es immer positiv aus, toitoitoi.
Wenn es wirklich so ist, dass der Artikel in keinster Weise der Beschreibung entspricht, muss sie das Teil zurücknehmen. Z.B. ein T-Shirt als neu oder neuwertig angepriesen, wenn es total verwaschen ist. Da greift auch der Ausschluss wg. Privatverkauf nicht. Was anderes ist es, wenn z.B. ein als gebraucht verkauftes Buch ein paar Knicke hat o.ä. Wenn man das nicht abkann, darf man nix Gebrauchtes kaufen.
Dieser Sachverhalt ist aber ohne weitere Infos von hier aus nicht zu beurteilen.
Wenn du meinst, im Recht zu sein, lass nicht locker und verlange die Rücknahme des Artikels. Lass dich nicht abwimmeln, auch wenn du 20 Mails schicken musst. Bleibe aber immer sachlich und lass dich auf keinen Fall zu unsachlichen Äußerungen hinreißen. Mach dich bei google zwecks der rechtlichen Lage schlau und lass das einfließen - sie weiß ja nicht, was du von Beruf bist

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Ebay hilft zwar in KEINSTER Weise, aber melden solltest du sie schon, wenn sie sich stur stellt. Einfach auch, um dein Rücknahmeverlangen zu untermauern.
Viel Glück!