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das erste mal ebay ärger. was tun? das erste mal ebay ärger. was tun?

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  #1 (permalink)  
Alt 08.10.2009, 19:11
Kennt sich schon aus...
 
Registriert seit: 10.08.2006
Beiträge: 415
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das erste mal ebay ärger. was tun?

Hallo ihr Lieben.
Ich bin im moment total überfordert.
Ich habe etwas vor einiger Zeit ersteigert und es vorgestern bekommen. Der Artikel entsprach absolut nicht der Beschreibung.
Habe natürlich zur Verkäuferin kontakt aufgenommen, diese meine nur ich übertreibe.
Es geht hier aber immerhin um 100euro. Kann ich irgend etwas tun?
Ich kann das Teil nichtmal weiter anbieten, da es sich in solch einem schlechten Zustand befindet, dass ich wirklich ein schlechtes Gewissen as Verkäufer hätte
__________________
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  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2009, 08:12
Spitzen Naschkatze
 
Registriert seit: 19.03.2007
Ort: Wien
Beiträge: 860
Bilder: 7
Geschlecht:
Tja, das ist natürlich blöd, du kannst der Verkäuferin damit "drohen", dass du deine Rechtsschutzversicherung einschaltest und sie auch bei Ebay meldest.

Aber alle die schon länger bei Ebay dabei sind, wissen, dass einem so und so nichts passiert, Ebay hilft nie weiter, schickt seine Standart-Mails und das wars.

Also auf Hilfe von Ebay kannst du nicht hoffen. Deswegen ist das einzige was mir einfällt eben zu sagen, dass du irgendwas unternimmst gegen sie, wenn sie dir dein Geld nicht retour gibt...
__________________
Lg Sternenzauber

"In drei Tagen 100 Kilo abnehmen - kann nur der Zoll..."

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  #3 (permalink)  
Alt 11.10.2009, 18:15
Spitzen Naschkatze
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Franken
Beiträge: 892
Blog-Einträge: 16
Bilder: 4
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Hi,

das ist mir auch schon passiert. Bis jetzt ging es immer positiv aus, toitoitoi.

Wenn es wirklich so ist, dass der Artikel in keinster Weise der Beschreibung entspricht, muss sie das Teil zurücknehmen. Z.B. ein T-Shirt als neu oder neuwertig angepriesen, wenn es total verwaschen ist. Da greift auch der Ausschluss wg. Privatverkauf nicht. Was anderes ist es, wenn z.B. ein als gebraucht verkauftes Buch ein paar Knicke hat o.ä. Wenn man das nicht abkann, darf man nix Gebrauchtes kaufen.
Dieser Sachverhalt ist aber ohne weitere Infos von hier aus nicht zu beurteilen.

Wenn du meinst, im Recht zu sein, lass nicht locker und verlange die Rücknahme des Artikels. Lass dich nicht abwimmeln, auch wenn du 20 Mails schicken musst. Bleibe aber immer sachlich und lass dich auf keinen Fall zu unsachlichen Äußerungen hinreißen. Mach dich bei google zwecks der rechtlichen Lage schlau und lass das einfließen - sie weiß ja nicht, was du von Beruf bist .

Ebay hilft zwar in KEINSTER Weise, aber melden solltest du sie schon, wenn sie sich stur stellt. Einfach auch, um dein Rücknahmeverlangen zu untermauern.

Viel Glück!
__________________
Liebe Grüße
Claudia

hm....ohne Worte!
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  #4 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 14:17
Der Geist ist willig...
 
Registriert seit: 13.10.2009
Ort: Saarland
Beiträge: 1
Geschlecht:
Hallo!

Bitte gib doch nähere Informationen, wurde der Artikel bei einem privaten oder gewerblichen Verkäufer gekauft?
Falls von einer gewerblichen Verkäuferin gekauft, so muss der Artikel auf jeden Fall von ihr zurückgenommen werden, ganz ohne Angabe von Gründen. Falls der Artikel nicht der Beschreibung entspricht, so müssen sogar noch die Rücksendekosten vom Verkäufer übernommen werden.
Vielleicht kannst du die Artikelnummer des eBay-Artikels nennen, gerne sehe ich mir die Beschreibung an.
Ist vielleicht über Paypal bezahlt worden? Falls ja, so besteht die Möglichkeit, hierüber Käuferschutz zu beantragen.
Auch kann man als Käufer über eBay einen Streitfall aufmachen, den entsprechenden Link suche ich gerne und poste ihn.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.11.2009, 17:31
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 26.10.2009
Ort: Saarland
Beiträge: 208
Geschlecht:
als gewerblicher verkäufer muss sie zurücknehmen oder geld zurück erstatten! bei privaten ist das oft schwieriger, die bieten ja auch oft keine haftung oder rücknahme an!

wie schon oben geschrieben, ebay macht gar nix. aber man kann den verkäufer zumindest melden.

auf jeden fall fotos machen und die an ebay schicken wenn möglich und auch an die verkäuferin.


ich hatte selber mal ärger mit nem gewerblichen verkäufer. vielleicht pillepalle für euch - a ber mich hats extrem genervt. folgendes: es ging um ein strass-steinchen set. 1500 steinchen sollten drin sein. ich hab mir das päckchen angeschaut, wurde skeptisch - hab nachgezählt: es waren nur knapp 900!!!!! email an den verkäufer: er gibt mir einen euro zurück. naja, kindergarten und nicht wirklich entschädigend (das produkt kostete 5 euro), aber immerhin. den kleinkram hab ich auch nicht gemeldet. aber es zeigt: gewerbliche verläufer lassen mit sich reden! bei privaten geht das meist nicht.

Geändert von Drachenseele (02.11.2009 um 17:35 Uhr).
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