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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2005, 10:14
Puschelchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Buch nicht angekommen aber positive Bewertung?

Hallo,
ich habe bei Ebay dieses Glyx-Heft mit Produktampel versteigert, das war am 24.7. (Auktionsende).
Die nette Frau überweist erst nach langem Fragen am 8.8. weil sie Besuch hatte und irgendwie ging das nicht früher, ist j aokay, nur das hätt esie mir ja sagen können -nicht das ich fast jeden Tag zur Bank gehe...
Problem: Der Brief kommt nicht an, keine AHnung wieso. Ich hatte das bei der Post schon mal, ein Brief ist verschwunden und wurde von da an nie wieder gesehen, kam also nicht beim Käufer an, konnt nicht weiterverfolgt werden weil es angeblich "nur" ein Brief war.
Ich habe für das Buch am 20.8. einen Suchauftrag rausgegeben (bei der Post, ich weiß nicht genau, wie das heißt), der aber erfolglos blieb.
Die Käuferin meinte, sie würde bis zum 10.9. warten, ehe sie weitersieht.
Am 21.8. erhielt ich eine Bewertung (netter Kontakt, freue mich schon auf den nächsten Kontakt), woraufhin ich auch eine abgab (sehr nett und geduldig -sorry, dass der Postweg so lang war- viel Erfolg!). Daraufhin kam die Info von ihr, Ebay hätte sie genervt, eine Bewertung abzugeben (tut Ebay sowas) und deshalb hätte sie bewertet, das Buch sei aber noch nicht da -HÄH?
Und nu? Meine Fragen: Zwingt Ebay zu Bewertungen? Wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe ihr Mitte August angeboten, dass wir uns die entstandenen Kosten teilen, wenn das Ding nicht ankommt -soll ich oder nicht?
Danke und liebe Grüße, Mausetierchen
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  #2 (permalink)  
Alt 11.09.2005, 11:06
Wohnt hier
 
Registriert seit: 17.06.2005
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.426
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Hallo!

Ebay zwingt einen nicht zu Bewertungen!

Und generell geht das Risiko des Versandes auf den Käufer über, sobald du das an der Versandstation (In dem Falle die Post) abgegeben hast!
Sie hätte ja auch auf versicherten Versand bestehen können!

Da du ja deine Bewertung schon gekriegt hast, du ihr auch, wäre für mich da Thema erledigt, und zurückerstatten würde ich ihr nix.
Kann schließlich auchs ein, das sie das Buch hat und dich nur übers Ohr hauen will?
Aber ich würd sie für weitere Auktionen sperren, so das sie nicht mehr bei dir mitbieten kann, wer weiß, vielleicht haut sie dir später noch ne neg. Bewertung rein, sollte sie noch was bei dir ersteigern!
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2005, 11:42
roemerli
Gast
 
Beiträge: n/a
Zunächst einmal geht das Risiko des Versandes nicht so einfach auf den Käufer über. Dieser oft verbreitete Unsinn funktioniert nur deshalb, weil es meist um geringfügige Beträge geht, für die sich kein Richter einspannen lässt.

Im Zug um Zug Verfahren eines Handels, kann der Käufer seine Geldübergabe an Dich nachweisen. Du kannst die Einlieferung bei der Post nicht nachweisen. Das ist juristisch gesehen, eine glasklare Sache.

Genauso wie der Käufer dafür Sorge zu tragen hat, dass der Verkäufer sein Geld bekommt, genauso hat der Verkäufer dafür Sorge zu tragen, dass der Käufer seine Ware erhält.
Juristisch umstritten ist die Erklärung, dass "wenn kein versicherter Versand erwünscht ist (Mehrkosten), der Käufer das Risiko trägt". Diese Formulierung müsstest Du auf jeden Fall in Deine Auktionen reinschreiben.

Ebay zwingt auf keinen Fall zu einer Beurteilung und so würde ich ihr halt schreiben, dass es Dir leid tut, wenn das Buch nicht angekommen ist, Du aber den Versand erledigt hast. Vielleicht auch beim Nachbar abgegeben etc.

Handelt es sich um einen Kauf, der beispielsweise unter 10 Euro liegt, kann sie sowieso nicht viel machen. Da gibt es sofort die Einstellung wegen "Geringfügigkeit". Kein Anwalt wird da eine Brago-Rechnung für aufmachen wollen.

Viele Grüße vom
Roemerli
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2005, 14:31
Puschelchen
Gast
 
Beiträge: n/a
hallo,
danke für eure Antworten!
Ich habe das Buch zur Post gebracht, hatte auch den Bon, sie glaubt mir das auch -bis dahin kein Problem.
@ roemerli:
Ich habe bei meinen Auktionen folgenden Text angegeben "Nach Überweisung wird der Artikel natürlich nett und sicher verpackt versandt! Für verlorengegangene Ware kann ich bei unversichertem Versand keine Verantwortung übernehmen. Aufgrund der Gesetzgebung muss ich darauf hinweisen, dass ich Gebrauchtwaren anbiete, für die Garantie und Rücknahme nicht gelten. Bei Versand ins Ausland gelten die angegebenen Versandkosten nicht!", steht ja alles drin...
es waren inklusive Versandkosten 5,- €.
Naja, es ist nur doof, soll ich jetzt zurückerstatten oder nicht?
Liebe Grüße, Mausetierchen
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  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2005, 14:53
roemerli
Gast
 
Beiträge: n/a
Wie viel wurde denn umgesetzt?

Ich würde auf jeden Fall in Deiner Auktionsbeschreibung noch das Angebot des versicherten Versands gegen Aufpreis machen. Da kann sich später keiner rausreden und behaupten, Du würdest generell nur unversichert schicken wollen.

Wenn der Euro-Betrag unter 10 liegt, würde ich abzüglich Deiner Versandkosten den Betrag zurücküberweisen und die Sache als schlechte Erfahrung abtun. Die Bieterin gehört dann auch in die Liste der "gesperrten Bieter".

Viele Grüße vom
Roemerli, der es verdächtig findet, dass der Käufer behauptet, Ebay hätte zu einer Bewertung genötigt. Wie sehen denn die Bewertungen des Käufers dahingehend aus?
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  #6 (permalink)  
Alt 12.09.2005, 14:57
Gast5314
Gast
 
Beiträge: n/a
Naja, Du kannst ja nichts dafür. Wenn Du es dennoch tun willst, aus Kulanz, dann abzüglich der Dir entstandenen Kosten, das sind Versandkosten (die tatsächlichen) sowie die Ebaygebühren, die Du auf jeden Fall tragen musst, da ja eine Transaktion zustande gekommen ist. Danach dürfte doch aber kaum mehr etwas übrig bleiben, was den Aufwand wert wäre oder? Wäre also lediglich eine nette Geste. (So würde ich es vermutlich machen)
Aber von wegen Ebay nervt wg der Bewertung, das ist eindeutig Schwachsinn und ich weiß nicht, was ich von dieser Aussagen halten soll.


LG

Schoki
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