Ich habe Ende März etwas bei Ebay ersteigert. Inkl Versand für 13 Euro. Als es bei mir ankam, stellte sich heraus, dass die Artikelbeschreibung fehlerhaft war. ich sagte ihr dann, dass sie mir die 13 Euro plus den Rückversand überweisen soll, sie würde dann von mir das Paket erhalten.
Nund hat sie mir einmal Porto überwiesen und will, dass ich nun das Paket verschicke, und sie dann das restliche Geld, also die 13 Euro überweisen wird.
Ich erklärte ihr, dass ich nicht das Risiko tragen möchte für einen Fehler, den sie begangen hat. Zudem hat sie keine 100% positiven Bewertungen und es hat eine Woche gedauert, bis sie angab, dass das Geld auf ihrem Konto angekommen ist, obwohl es sogar ein Tag später bei ihr auf dem Konto gutgeschrieben war. Bis sie das Paket verschickt hat, hat es noch einmal knapp 2 Wochen gedauert. Ich hätte 100 % positive Bewertungen, und habe das Geld auch sofort überwiesen. Sie könne also davon ausgehen, dass ich zuverlässig bin.
Nun besteht sie aber darauf, dass sie zuerst das Paket erhält.
Was würdet ihr tun? Ich sehe nicht ein, dass ich das Risiko tragen muss, wenn sie den Fehler gemacht hat.
Oder reagiere ich über?
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Nicht wer mit dir lacht, nicht wer mit dir weint, nur wer mit dir fühlt, ist ein wahrer Freund
Ok, war das die Gute mit den 97,8%? Falls ja, ist dies ein Privatverkäufer und hat in der AB ausdrücklich Widerruf und Gewährleistungen ausgeschlossen.
Daß sie Dir dennoch schon vorab die Versandkosten nicht nur überweist, sondern sogar überhaupt erstattet ist schon eine ganz schöne Kulanz und meiner Erfahrung nach eher unüblich.
Ich habe zweimal etwas beanstanden müssen bei Gewerblichen VK und musste vorab den Artikel zurückschicken
Ich kann Dich verstehen, daß Du verunsichert bist, aber ich würde als VK wenn überhaupt ähnlich reagieren. Es könnte ja sein, daß der K mir gar nichts zurückschickt. Damit will ich bestimmt nicht Deine Integrität in Frage stellen, aber der VK hat ja nun auch nix in der Hand...
Schwierig, klar kann es sein, daß Du Dein Geld gar nicht wiedersiehst. Aber glaubst Du das sie sich auf einen anderen Deal einlassen wird, da sie ja rechtlich gar nicht reagieren müsste?
Und den Artikel behalten? Dann hättest Du wenigstens den...
Allerdings hat sie für einen Privatverkäufer ganz schön viele Neu/Neuwertige Auktionen und auch Einnahmen,........
Erst einmal: Nur weil sie die Gewährleistung ausgeschlossen hat, bedeutet das nicht, dass sie nicht verpflichtet ist, die Sache zurückzunehmen. Da sie in der Artikelbeschreibung einen Fehler gemacht hat, kann sie nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Dieser greift nicht.
Aber ich kann das ja shcon verstehen, dass sie zuerst von mir die Ware verlangt, da sie auch keine Handhabe gegen mich hat. Ich habe nur ein schlechtes Gefühl dabei. Sicherlich, ich habe rechtlich keine Handhabe, dass sie zuerst den Gesamtbetrag überweisen soll, aber dennoch hat sie den Fehler ja zu vertreten. *grummel*
Ach mensch, wie kann man auch nur so *du..* sein, und sich seine eigene Artikelbeschreibung nicht genau anzusehen, bevor man was verkauft *grrr*
Ach so: ja, das ist die mit 97,8 %
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...Nur weil sie die Gewährleistung ausgeschlossen hat, bedeutet das nicht, dass sie nicht verpflichtet ist, die Sache zurückzunehmen. Da sie in der Artikelbeschreibung einen Fehler gemacht hat, kann sie nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Dieser greift nicht...
Hab mit grad mal die Abschnitte § 241-280 im BGB durchgelesen und stimmt. Könntest Du nicht ( wenn es Dir nicht zulange dauert) auf eine Nacherfüllung bestehen (diese kann sie zwar ablehnen) aber Du wärst auf der sicheren Seite, was Deine 13 Euro angeht. § 437 (inkl. der 1 Millionen Ausnahmen)
Ansonsten wie ich schon schrieb, sie escheint mit doch etwas zu priwerblich. Ich nehme an Du hast ihre Verkäufe schon gecheckt und vielleicht schickt sie ja doch noch Die Überweisung vorab...
Viele Grüße
Sag mal eine kleine Gegenfrage:
Weißt Du zufällig ob über das Ebay System verschickte Mail's (Zusagen, Größenangeben, etc.) automatisch Bestandteil einer Auktion werden? Auch bei Nichtveröffentlichung?
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Diätpause von März - April
Geändert von mandarine mit schale (07.05.2009 um 19:10 Uhr).
Mmh, ich brauch ja noch nicht einmal NAcherfüllung verlangen. Ich bin ja sozusagen vom Vertrag zurückgetreten und da muss ich den Artikel zurüückschicken, und sie muss mir das Geld zurück erstatten. Auf der sicheren Seite bin ich ja auf jeden Fall.
"priwerblich" das Wort habe ich noch nie gehört. Wo hast du das her? Aber es passt irgendwie. Aber sie hat ja nicht allzu viele Auktionen. Nur so 4 im Monat. Ich denke das hält sich noch in Grenzen.
Ich denke auch schon, dass sie das Geld überweisen wird. Aber was ist denn, wenn sie es nicht tut? Dann muss ich hinterherlaufen. Da hab ich auch keinen Bock drauf.
Zitat:
Zitat von mandarine mit schale
Sag mal eine kleine Gegenfrage:
Weißt Du zufällig ob über das Ebay System verschickte Mail's (Zusagen, Größenangeben, etc.) automatisch Bestandteil einer Auktion werden? Auch bei Nichtveröffentlichung?
Soll das heissen, dass du jmden eine Frage gestellt hast bzgl eines Artikels? Dann ist es auf jeden Fall Bestandteil des Vetrages geworden. Solltest du jmden gefragt haben, welche Größe eine Hose hat, dann ist die Größenangabe auch Bestandteil des Vertrages geworden, den du dann eingehst. Schließlich ist die Größe eine Eigenschaft, die er dir dann zusichert. Hat die Hose dann eine andere Größe, liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor.
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... Ja klar, ich dachte auch eher daran, daß möglicherweise der VK (obwohl er eine Nacherfüllung in diesem Fall ohnehin ablehnen könnte) entsprechend genervt reagiert und daraus resultierend Dir Das Geld vorab überweist.
Nur könnte es natürlich auch sein, daß der VK tatsächlich Dir Deinen Artikel der AB entsprechend schickt.
Na ja, es sind 13 Euro. Würdest Du denn 13 E einklagen???
[/quote=Jeaness;2735200]...Soll das heissen, dass du jmden eine Frage gestellt hast bzgl eines Artikels? Dann ist es auf jeden Fall Bestandteil des Vetrages geworden. Solltest du jmden gefragt haben, welche Größe eine Hose hat, dann ist die Größenangabe auch Bestandteil des Vertrages geworden, den du dann eingehst. Schließlich ist die Größe eine Eigenschaft, die er dir dann zusichert. Hat die Hose dann eine andere Größe, liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor...[/quote]
...ja das weiß ich. Es geht aber auch um die verbindliche Nachweisbarkeit bei Anerekennung v. Mailverkehr. Und ich finde keine bislang eindeutige und verbindlich Aussage auf die ich mich beziehen könnte. In einem anderen Forum teilten sich die Meinungen, was die Veröffentlichung und damit einsehbare Beschreibung des Artikels angeht.
So oder so: Ebay hält sich galant raus und ich werde nicht klagen.
viele Grüße
Edit: irgendetwas stimmt hier gerade nicht, es fehlen mitten im Post ganze Absätze und ich muss mich auch permanent einloggen. Cookies werden aber akzeptiert, wei sonst auch...muss jetzt aber arbeiten
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Diätpause von März - April
Geändert von mandarine mit schale (08.05.2009 um 07:16 Uhr).
Einklagen würde ich es nicht, aber einen Mahnbescheid ausfüllen ist einfach
Drück mir die Daumen. ich habe es jetzt abgeschickt. Mal sehen, ob sie nett ist und das Geld überweist. Sonst hagelt es einen Mahnbescheid und eine schlechte Bewertung
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