Hey Tamara!
Ist zwar nicht ganz das gleiche, aber meine Ex-Vermieterin war zu faul mir die Kaution zurueckzuzahlen... Da hat mir mein Vater dann einen Schrieb ala
"Hiermit setze ich ihnen eine Frist bis zum 1.1.1000 mir die Kaution zu ueberweisen, ansonsten beantrage ich ein gerichtliches Mahnverfahren."
Das Mahnverfahren geht auch ohne Anwalt, das hier hab ich ueber Google gefunden
Zitat:
|
Das gerichtliche Mahnverfahren soll dem Gläubiger einer Geldforderung ermöglichen, auf einfache und schnelle Weise, einen zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel zu erhalten. Hiermit kann er dann - notfalls mit staatlicher Hilfe (z.B. einem Gerichtsvollzieher) - für den zwangsweisen Einzug seines Anspruchs sorgen (Zwangsvollstreckung). Das Mahnverfahren ist besonders für die Geltendmachung von Geldforderungen geeignet, in denen nicht zu erwarten ist, dass vom Antragsgegner Einwendungen gegen die Forderung erhoben werden. Auf diese Weise soll für beide Streitparteien ein aufwendiges gerichtliches Klageverfahren vermeiden werden.
|
Vielleicht waer das fuer dich?