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  #21 (permalink)  
Alt 20.11.2007, 11:17
Benutzerbild von Wolfi
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 20.06.2005
Ort: Saarland
Beiträge: 3.112
Bilder: 5
Lebenslanges Wohnrecht?
Sowas kenne ich nur von meinem "Großvater".
Meine Oma und er hatten sowas glaube ich per Notar festgelegt, weil sie ihr Haus meiner Mutter überschrieben haben. Aber ansonsten hab ich sowas noch nicht gehört bei normalen Mietern.
__________________
Gruß Dirk
Lange wollte ich abnehmen, doch jetzt tue ich es: Kampf dem inneren Schweinehund !
Der Schweinehund hat verloren....

Offz. Wiegetag: Dienstag
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  #22 (permalink)  
Alt 20.11.2007, 11:41
Vicky2004
Gast
 
Beiträge: n/a
Code:
Es gibt durchaus Verkäufer die den Käufer vertraglich dazu verpflichten. Das ist garnicht mal so selten wie manche glauben.
Dann kann ich bestätigen. *** suche auch den Klugscheiß-Button *** Es ist in der Praxis auch gar nicht so unüblich, wenn es auch allerdings mehr auf älteren Leuten als Mieter zutrifft. Beispiel: Oma vererbt Haus an Enkel, Enkel will aber lieber Bargeld, verkauft das Haus mit der Klausel, das Oma auf Lebenszeit da wohnen darf. Der Käufer hat damit kein Problem, weil ja im Normalfall die Oma keine 100 Jahre wird und man die Wohnung dann auch bald für sich hat.
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  #23 (permalink)  
Alt 20.11.2007, 11:45
Wohnt hier
 
Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 1.243
Geschlecht:
Warum ziehst Du nicht in die ohnehin über kurz oder lang freiwerdende Wohnung Deiner Schwester?
Dann muss der langjährige Mieter, zu dem offenbar eine Art Vertrauensverhältnis besteht - sonst würdest Du nicht lange fragen sondern einfach kündigen - nicht ausziehen.


Ein lebenslanges Wohnrecht hätte beim Verkauf (vor 15 Jahren?) den Wert des Hauses praktisch auf Null gesetzt:
Alter der wohnberechtigten Person aufrechenen gegen voraussichtliche Lebenszeit (macht hier: 25 isser, 70 wird er also 45 Jahre) mal Jahresmiete (Betrag heir einsetzen)
Diesen Wert vom Verkehrswert abziehen -> Verkaufswert des Hauses.
Ungefähr so war´s.

grenadine
warum einfach....
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  #24 (permalink)  
Alt 20.11.2007, 14:44
Spitzen Naschkatze
 
Registriert seit: 12.10.2005
Ort: Kölle
Beiträge: 700
Ein Wohnrecht muss m.W. im Grundbuch eingetragen sein. Im Mietvertrag müsste man ja auf jegliches Kündigungsrecht verzichten, so eine Klausel wäre nichtig.
Richtig ist: Hat der Mieter ein hohes Lebensalter und gleichzeitig ein erheblich lange Mietzeit, so könnte er bei einer Eigenbedarfskündigung auf Härtefall plädieren. Sowas führt i.d.R. zu einer Gerichtsverhandlung, wo die Interessen des Mieters und des Vermieters gegeneinander abgewogen werden.
__________________
Liebe Grüsse
Susanne
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  #25 (permalink)  
Alt 20.11.2007, 15:41
Mietze86
Gast
 
Beiträge: n/a
Also, wenn der Mann jetzt 80 wäre, dann würden wir ihm natürlich nicht kündigen. Da hätte ich ehrlich gesagt ein schlechtes Gewissen, einem alten Menschen noch soetwas zuzumuten.

Meine Eltern haben das Haus vor 30Jahren gekauft. Also der Mieter ist nachträglich eingezogen.
Zitat:
Zitat von grenadine
Warum ziehst Du nicht in die ohnehin über kurz oder lang freiwerdende Wohnung Deiner Schwester?
Dann muss der langjährige Mieter, zu dem offenbar eine Art Vertrauensverhältnis besteht - sonst würdest Du nicht lange fragen sondern einfach kündigen - nicht ausziehen.
Ja, das hatte ich auch überlegt. Aber das ist nur eine 2Zimmerwohnung und die ist meinem Freund zu klein. (Mir ist sie ehrlich gesagt auch zu klein). Ich weiss garnicht wieviel kleiner, aber das Wohnzimmer ist auf alle Fälle doppelt so klein und es hat nur 2 Zimmer Küche und Bad. Mein Freund und ich wollen aber unbedingt noch ein Arbeitszimmer. bez. brauchen das auch. Deshalb und wegen dem Job vom Freund meiner Schwester wollen die beiden auch ausziehen.
Wir beiden haben schon vor da eine Weile drin wohnen zu bleiben. Das wäre ja auch doof, wenn wir dann nach 2Jahren merken, es geht garnicht, es ist zu klein und müssen dann wieder umziehen. Also darum gleich was richtiges.

Vertrauensbasis zum Mieter besteht schon, ist klar. Er wohnt ja auch schon lange mit im Haus. Die richtig enge Beziehung haben wir aber nicht. Man begegnet sich halt manchmal im Treppenhaus und führt ein wenig Smaltalk. Bez. muss ihn abundzu mal etwas anmotzen, weil er denkt er könne nachts um 2 (unter der Woche) seine Stereoanlage auf volle Lautstärke aufdrehen. Ich fühl mich da immer, als würd Shakira direkt neben meinem Bett ein Konzert für mich ganz alleine singen
. Das macht er allerdings nur, wenn meine Eltern in Urlaub sind. So finde ich ihn aber ganz nett.
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  #26 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 09:45
Wohnt hier
 
Registriert seit: 26.04.2007
Beiträge: 1.243
Geschlecht:
Wie wär das: Du bietest dem Mieter wahlweise an, die Wohnung Deiner Schwester zu übernehmen oder sich anderswo was zu suchen. Wenn Deine Schwester dann auszieht ist alles ein Aufwasch, Mieter zieht um, Du ziehst in seine Wohnung - fertig.

Dann hat er die Wahl im Haus zu bleiben oder sich was anderes zu suchen und Eure Kündigung klingt nicht nach komplettem Rauswurf.

Wenn er aber wie Du sagst öfter mal nachts die Disco macht würde ich mir das zweimal überlegen...

grenadine
wünscht gutes gelingen!
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  #27 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 11:54
Gast6226
Gast
 
Beiträge: n/a
grenadines letztem Posting schließ ich mich mal vollumfänglich an - genau das waren auch meine Gedanken (incl. des Shakira-Konzerts )
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  #28 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 12:36
Barbarus
Gast
 
Beiträge: n/a
hi,

ui.. ihr werft aber hier teilweise ein paar Dinge durcheinander.

Wenn es ein ganz normales Mietverhältnis ist, dann habenVermieter/ Mieter die gesetztlich festgelegten Kündigungsfristen. Die sind ja hier schon mehrfach besprochen worden.

Alles andere sind Sonderregelungen, die nur in bestimmten Fällen zutreffen. Zum Beispiel wurden die Wohnung irgendwann mal verkauft, die Städte verkaufen ja im Moment gerne zur Entschuldung die Wohnungen, dann gewähren sie den Mietern noch ein paar Zugeständnisse im Hinsicht auf Miete/Wohnrecht usw.

Das andere tritt nur bei Vererbung ein. Hier wird in der Regel im Grundbuch das sogenannte Nießbrauchsrecht festgelegt. Die Eltern vererben das Haus an das Kind, behalten sich aber das Nießbrauchsrecht, d.h. sie dürfen drin wohnen bleiben, das Haus darf nicht ohne ihre Genehmigung verkauft werden und wenn das Kind Mist baut am Haus, können sie es sich wieder zurückholen.

Aber bei einem normalen Mietverhältnis gibt es nur die normalen Kündigungsfristen und es ist heutzutage 'schwer' genug seinen Eigenbedarf geltend zu machen. Viele Mieter stellen sich gerne quer und ziehen das Ganze per Klage ewig in die Länge.

lg
tom
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  #29 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 13:36
Spitzen Naschkatze
 
Registriert seit: 12.10.2005
Ort: Kölle
Beiträge: 700
Zitat:
Zitat von Barbarus
ui.. ihr werft aber hier teilweise ein paar Dinge durcheinander.
Ja, Du aber auch auch!

Zitat:
Zitat von Barbarus
Das andere tritt nur bei Vererbung ein. Hier wird in der Regel im Grundbuch das sogenannte Nießbrauchsrecht festgelegt. Die Eltern vererben das Haus an das Kind, behalten sich aber das Nießbrauchsrecht, d.h. sie dürfen drin wohnen bleiben, das Haus darf nicht ohne ihre Genehmigung verkauft werden und wenn das Kind Mist baut am Haus, können sie es sich wieder zurückholen.
Sie dürfen drin wohnen bleiben stimmt- natürlich darf das Haus auch ohne Genehmigung des Nießbrauchnehmers verkauf werden und mit zurückholen ist auch nicht.
Der Große Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht ist wohl auch, dass Nießbrauch eine Mietzahlung ausschließt, was bei Wohnrecht nicht der Fall ist.

Ansonsten stimme ich Dir zu, was den Eigenbedarf betrifft. Deshalb sollte diese Kündigung auch dringend von einem Fachanwalt geschrieben werden!
__________________
Liebe Grüsse
Susanne
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  #30 (permalink)  
Alt 21.11.2007, 14:09
Wohnt hier
 
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Ort: München
Beiträge: 2.315
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Geschlecht:
schnelli,

Wo habe ich das gesagt?
Es ging darum nicht nachvollziehen zu können, dass das Mädel mit ihrem Freund im selben Haus wie die Eltern wohnen möchte.
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