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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 20:02
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 151
Mal ne doofe Frage wegen dem Perso ...

....also, ich hab dazu jetzt gerade im internet nix gefunden, sondern nur zu den neuen Pässen.

Nun, ich flieg ja nächsten Monat nach England und hab fest gestellt, daß mein Perso am 13.4.08 ausläuft. Kann ich noch fliegen oder muss ich einen Neuen haben??? Die müssen doch immer noch mind. 6 Monate gültig sein oder???

Ich bin schon total verwirrt und mach mich gerade selbst verrückt. Weiß das einer von euch????


Schon mal danke, für eine Antwort!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 20:06
Benutzerbild von Kaelean
Wohnt hier
 
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Beiträge: 1.344
Geschlecht:
Hmm, also das mit den 6 Monaten kenn ich auch, aber ich dachte immer das ist eher für weitere Reisen wie z.b.die USA. Ich denke das wird schon noch gehen. er läuft ja nicht während deines Aufenthalts ab. Hast du vllt nen Reisepass der noch länger gilt? weil dann nimm einfach den!
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  #3 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 20:08
Marcel
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Beiträge: n/a
Hallo

Soviel ich weiß muss er noch mindestens 3 Monate gültig sein.

Ansonsten wenn du noch einen Reisepass hast nimm den mit.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 20:22
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 151
Hallo danke für die Antworten, hab mich gerade schon richtig wild gemacht. 3 Monate klingt ja noch besser. Aber hab gerade noch den Reisepass gefunden, er gilt noch bis September 2008. Also ist jetzt alles geklärt. Bin so richtig erleichtert - hab mich schon morgen zur Behörde laufen sehen, vorher Passfotos machen usw. lol hat sich zum Glück alles erledigt. PUH!

Das man sich imemr selber so einen Stress machen muss ....
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  #5 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 20:28
Marcel
Gast
 
Beiträge: n/a
Hallo

Warum drei Monate

Alles was länger geht wie 90 Tage im Ausland zumindest ist das so in England musst du dann ein Visum evtl. ne Aufenthaltsgenemigung holen.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 20:35
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 151
Ich meitne, wenn das mit dem noch mind. 3 Moante gütlig sein ( der Perso) . Dann brauch ich erstmal nicht zum Amt. SOndern kann das erst im Dezember oder Januar machen. Hab ja noch den Reisepass.

Und braucht man noch die Aufenthaltsgenehmigung innerhalb der EU?

Länger als ein paar Wochen halt ich es nie in England aus - die englische Küche ist überhaupt nicht mein Fall. Sogar schlimmer als ihr Ruf. Obwohl dann nimmt man immer schnell ab. Vielleicht bleib ich doch mal länger ...
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  #7 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 20:38
Marcel
Gast
 
Beiträge: n/a
Das ist ne gute Frage

Also soviel ich weiß braucht mann auch noch innerhalb der EU wenn mann beabsichtigt dort länger zu bleiben eine Aufenthaltsgenehmigung.

Korrigiert ich bitte wenn ich mich diesbezüglich irre.
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  #8 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 20:45
Marcel
Gast
 
Beiträge: n/a
Hallo

Also ich habe diesbezüglich folgenden Link gefunden

http://www.europa.steiermark.at/cms/...31566/3084244/
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  #9 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 20:52
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 151
Ja ich meine es gibt in dem europäischen vertrag das freie Niederlassungsrecht. Das heißt doch innerhalb der EUkannst du hin gehen wo du willst und arbeiten - vorausgesetzt, du hast einen Job.
Falls nicht, hilft nur noch eine Heirat!
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  #10 (permalink)  
Alt 18.10.2007, 21:01
Marcel
Gast
 
Beiträge: n/a
Niederlassungsfreiheit, Art. 43 EGV (alt: Art. 52 EGV)
Selbständig Erwerbstätige, die sich im Deutschland niederlassen, geniessen ebenfalls Freizügigkeit. Das Niederlassungsrecht setzt voraus, dass auch eine wirtschaftliche Betätigung ausgeübt wird. Der erforderliche Wille zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit verlangt dabei ernstzunehmende Gewinnerzielungsabsichten; eine völlig untergeordnete oder unwesentliche Tätigkeit genügt nicht (OVG NRW, NVwZ-RR 1996, 708ff.).

Selbständige Erwerbstätigkeit kann von Arbeitnehmertätigkeit aufgrund der Selbstbestimmtheit und des unternehmerischen Risikos unterschieden werden.

Siehe auch:

§ 4 AufenthG/EWG, (seit 01.01.2005: § 2 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU)
Richtlinie 73/148/EWG

Damit man sich einfach so in nem EU Staat niederlassen kann muss man dort Arbeiten.
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