Und was bekommst du dann als Ausgleich für deine geleisteten Überstunden? NIX? Bekommst nicht dafür frei und auch keine Auszahlung??Schenkst du die deinem Chef dann? Wenn du 20 Überstunden machst muss dein Chef dir diese eigentlich innerhlab eines oder Zwei Monaten ausgleichen. Ich weiß das aus eigener Erfahrung, dass dies meist nicht funktioniert!
Zur Threadschreiberin

nun ja gesetzlich sind vorgegeben bei Vollzeitbeschäftigten 24 Urlaubstage ab 18 Jahre. Nun hat man ja noch die Sonderregelungen!
Ich habe bei geringfügiger Beschäftigung damals 8 Tage Urlaub gehabt bei wöchentlich 10 h. = 40 im Monat. Habe alle 14-Tage Fr.zu Sonntag gearbeitet.
Wenn aber bei dir im Verrag steht, dass sich dein Urlaubsanspruch gleicht mit allen anderen Mitarbeitern, dann muss er dir auch 24 Tage geben.
Wann du die Überstunden abfeierst musst du mit deinem Chef abklären. Aber ehrlich gesagt würde ich doch den Urlaub erst nehmen und dann zwischendurch die Überstunden abbummeln. Oder du feierst die dann ab, wenn die Praxis eh zu hat. Du hast ja geschrieben, dass die Praxis bis zu 9 Wochen im Jahr zu hätte.
Urlaub und Überstundenabbau sind zwei Paar Schuhe alleine von der berechnung her! Steuer her etc.!