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  #1 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 20:59
Benutzerbild von Kathrin26
Naschkatzen Goldi
 
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Urlaubsanspruch

Hallo, Ihr Lieben.

Arbeite seit ca 1,5 Jahren halbtags / vier TAge die Woche in ner Praxis.
Habe von meiner Vorgängerin gesagt bekommen ich hätte 24 Tage = 6 Wochen Urlaubsanspruch. Sie hat 3 Jahre dort gearbeitet.

Jetzt macht mein Chef plötzlich Theater das wäre ja viiiiiel zu viel.
Weil: ich arbeite ja nur ca 4std am tag....

bei meiner Vorgängerin war das ja auch immer so. Warum fällt dem Vogel das jetzt nach 4 Jahren ein???

Dazu kommt das ich ziemlich viele Überstunden mache (schreibe Stundenzettel), was ich aber auch machen MUSS, weil die Praxis ca 8-9 Wochen pro Jahr geschlossen ist!
In meinem Vertrag steht übrigens keine Zahl bezügl. Urlaubsanspruch.

Problem ist jetzt: Habe noch 20 Tage Urlaub "über", da ich in der letzten Zeit wenn die Praxis geschlossen war, Überstunden abgezogen habe.
Mein Chef behauptet nun "Überstunden" und "Urlaub" wäre ja was anderes.
Ich versteh das Problem nicht ganz. Das ist doch gehüpft wie gesprungen, oder????

Kennt sich da jmd aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 21:16
Benutzerbild von kampfzwerg
Spitzen Naschkatze
 
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naja, wirklich viel helfen kann ich dir glaub ned. Ich weiß aer, dass die Arbeitszeit, ob es jetzt 4 oder 10 Stunden am Tag sind, nichts mit den Urlaubstagen zu tun hat.
Er könnte nur sagen, dass es zu viel Urlaub ist, weil du nur 4 Tage arbeitest.
Hoff jemand kann dir besser helfen.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 21:18
Barbarus
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hi,

für solche Fälle gibt es eigentlich Vereinbarungen in der Tarifverträgen, betriebsinterne Regelungen oder es steht sogar im Arbeitsvertrag (wie hoch dein Urlaubsanspruch ist und wie auch mit Überstunden umgegangen wird). Es gibt kein Recht, daß man die Überstunden auch einfach wieder abfeiern darf, in manchen Verträgen sind die nicht erwähnt und verfallen dir sogar völlig ohne Gegenleistung, wenn du Pech hast, da du keinen schriftlichen Anspruch auf deren Ausgleich hast. Normalerweise passiert das aber nicht und man einigt sich auf ausbezahlen oder abfeiern.

lg
tom
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  #4 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 22:14
Benutzerbild von Kathrin26
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hab nun gelesen das sich der urlaubsanspruch der teilzeitkräfte nach dem der vollzeitkräfte richtet.

vollzeit: 5 Tage(Woche) x 4 Tage

30:5x4=24
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  #5 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 22:27
Benutzerbild von Anyanka
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Urlaub ist aber was anders als Überstunden. 24 Tage Urlaub sind korrekt, aber was war wegen der Überstunden vereinbart?

Ich bekomme z.B. meine Überstunden weder bezahlt noch darf ich sie abfeiern. In manchen Unternehmen geht beides, in anderen jeweils nur eines.

Es muss doch eine Vereinbarung dazu geben?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 23:00
Gast36800
Gast
 
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::

Und was bekommst du dann als Ausgleich für deine geleisteten Überstunden? NIX? Bekommst nicht dafür frei und auch keine Auszahlung??Schenkst du die deinem Chef dann? Wenn du 20 Überstunden machst muss dein Chef dir diese eigentlich innerhlab eines oder Zwei Monaten ausgleichen. Ich weiß das aus eigener Erfahrung, dass dies meist nicht funktioniert!

Zur Threadschreiberin nun ja gesetzlich sind vorgegeben bei Vollzeitbeschäftigten 24 Urlaubstage ab 18 Jahre. Nun hat man ja noch die Sonderregelungen!

Ich habe bei geringfügiger Beschäftigung damals 8 Tage Urlaub gehabt bei wöchentlich 10 h. = 40 im Monat. Habe alle 14-Tage Fr.zu Sonntag gearbeitet.

Wenn aber bei dir im Verrag steht, dass sich dein Urlaubsanspruch gleicht mit allen anderen Mitarbeitern, dann muss er dir auch 24 Tage geben.
Wann du die Überstunden abfeierst musst du mit deinem Chef abklären. Aber ehrlich gesagt würde ich doch den Urlaub erst nehmen und dann zwischendurch die Überstunden abbummeln. Oder du feierst die dann ab, wenn die Praxis eh zu hat. Du hast ja geschrieben, dass die Praxis bis zu 9 Wochen im Jahr zu hätte.

Urlaub und Überstundenabbau sind zwei Paar Schuhe alleine von der berechnung her! Steuer her etc.!
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  #7 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 23:48
Benutzerbild von Anyanka
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Re: ::

Zitat:
Zitat von GroßesHerz
Und was bekommst du dann als Ausgleich für deine geleisteten Überstunden? NIX? Bekommst nicht dafür frei und auch keine Auszahlung??Schenkst du die deinem Chef dann? Wenn du 20 Überstunden machst muss dein Chef dir diese eigentlich innerhlab eines oder Zwei Monaten ausgleichen. Ich weiß das aus eigener Erfahrung, dass dies meist nicht funktioniert!
Ich bekomm nen Tritt in den Po! Es gibt bei uns garnichts und selbst für die Überstunden bei der Inventur musste ich anfangs kämpfen. Ich hab gesagt ich möchte nicht umsonst kommen, dann gabs großes Gejammer wegen aaaaarmer Firma. Mittlerweile kriegen alle Mitarbeiter wenigstens für die Inventur einen Tag frei.

Mein Chef weiß garnicht, daß ich 20 Überstunden habe, denn die Zeit erfasst ja keiner und solange es Mitarbeiter gibt die seit Jahren fast jeden Tag freiwillig länger bleiben wird sich das nicht ändern. Aaaaaarme Firma halt!
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Alt 11.10.2007, 07:26
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Hallo...also ich arbeite Teilzeit im Öffentlichen Dienst und hab genau den selben Anspruch auf die Urlaubstage, die auch meine Vollzeitkolleginnen haben. Hab 29 Tage Urlaub! Das war auch schon so, als ich noch Vollzeit gearbeitet hab. Aber bei uns ist das in den Tarifverträgen auch ganz klar geregelt! Gruß Chrissel
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Alt 11.10.2007, 07:56
Benutzerbild von caro18805
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Re: ::

Zitat:
Zitat von Anyanka
und solange es Mitarbeiter gibt die seit Jahren fast jeden Tag freiwillig länger bleiben wird sich das nicht ändern. Aaaaaarme Firma halt!
Es gibt inzwischen viele Firmen wo das ,sagen wir mal "so üblich" ist.Will man seinen Job behalten oder nicht...........
Wenn vertraglich nichts vereinbart wurde dann haben Teilzeitkräfte im allgemeinen die gleiche Anzahl an Urlaubstagen wie Vollzeitkräfte.
Allerdings kenne ich da mindestens ein Geschäft wo alle die auf ihren gesetzlichen Urlaub bestehen sich beim Arbeitsamt melden dürfen.......der Chef dort gibt nur zwei Wochen Urlaub im Jahr und fertig.Wem es nicht paßt der kann gehen..........
Ach ja noch etwas,die Urlaubstage ändern sich mit dem Alter..........jüngere Mitarbeiter haben weniger Tage wie ältere.Ab dem 30.Lebensjahr hat man dann die vollen Tage .Wenn man sich also mit anderen Mitarbeitern vergleicht kann es schon alleine deswegen Unterschiede geben.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.10.2007, 08:00
Benutzerbild von Chrissel
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Re: ::

Zitat:
Zitat von caro18805
Ach ja noch etwas,die Urlaubstage ändern sich mit dem Alter..........jüngere Mitarbeiter haben weniger Tage wie ältere.Ab dem 30.Lebensjahr hat man dann die vollen Tage .Wenn man sich also mit anderen Mitarbeitern vergleicht kann es schon alleine deswegen Unterschiede geben.
Nicht immer! Ich krieg im Jahr, wo ich 40 werde noch einen dazu! Ist so im Öffentlichen Dienst!
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