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  #11 (permalink)  
Alt 26.09.2007, 11:09
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Auch wenn du den Verlust erst 5 Stunden später bermerkst und dann die Karte sofort sperrst, bekommst du das Geld bei Abbuchungen zurück. Vorrausetzung ist in dem Fall eine Verlustanzeige. Du wirst bei Abbuchungen dann jedemenge Schriftkram auszufüllen haben und mit deiner Unterschrift eidestattlich erklären müssen das du es nicht warst, das du keinen Dritten beauftragt hast.
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Liebe Grüße
Manuela, die immer alles schuld ist
ps. wahlweise ist auch mal Lorian die Schuldige

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  #12 (permalink)  
Alt 26.09.2007, 13:00
Pummi
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Hallo,

da ich in der Branche elektronischer Zahlungsverkehr arbeite, kann ich dir und allen interessierten sicherlich noch ein paar Infos geben.

Rückgängig kannst du die Lastschriften auf jeden Fall machen. Wichtig war, dass du den Kartenverlust umgehend gemeldet hast. Hierzu gibt es auch mittlerweile eine Sperrrufnummer: 116 116. Die kann man sich super merken.

Von gesetzlicher Seite her, ist es so, dass beim ELV-Verfahren (nur mit Unterschrift), niemand verpflichtet ist, sich den Perso vorlegen zu lassen. Die Kassiererin hat lediglich die Unterschrift auf dem Beleg mit der Unterschrift auf der Karte abzugleichen. Das machen die Geschäfte höchstens um sich selbst abzusichern. Wenn es zur Rücklastschrift kommt, kann es sein, dass das Geschäft ein Inkassounternehmen beauftragt, das Geld einzutreiben. Dieses schreibt dann die Bank an, um deine Adresse zu erfragen. Normalerweise müsste die Bank dann mitteilen, dass die Karte als gestohlen gemeldet wurde und dürfte keine Adressauskunft geben. Das Geschäft / das Inkassounternehmen bleibt dann auf seinen Forderungen sitzen.

Wir hatten aber auch schon einige wenige Fälle, da wurde die Adresse weitergegeben und der Karteninhaber dann angemahnt. Solltest du also nach einer Rücklastschrift Post von einem Unternehmen erhalten, das auf die Begleichung der Forderung beharrt, solltest du dich direkt mit diesem Unternehmen in Verbindung setzen und dort Bescheid und einen Nachweis von der Bank geben , dass die Karte als gestohlen gemeldet wurde. Nicht reagieren ist ganz schlecht, das geht nämlich bis zum Gerichtsvollzieher, die Fremdkosten sind enorm und da du ja entsprechende Post erhalten hast und nicht reagiert hast, bist du dann theoretisch für diese Fremdkosten verantwortlich. Also, falls dich jemand anschreibt zur Sicherheit reagieren. Dann lässt sich das schnell aus der Welt schaffen. Sollte so etwas vorkommen, würde ich persönlich, wenn irgendwie möglich ein neues Konto beantragen bzw. die Bank wechseln. Es sollte nämlich, wie gesagt, nicht passieren, da die Bank das Sperren der Karte direkt dem Unternehmen bei der Adressanfrage mitteilen sollte.

Ganz wichtig: Du musst damit rechnen, dass die Karte theoretisch bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums eingesetzt werden kann, da das Terminal, das Gerät, mit dem Kartenzahlungen abgewickelt werden, im ELV-Verfahren nur die Daten abfragt, die auf dem Magnetstreifen hinterlegt sind. Das Gerät wählt nicht zur Hausbank raus und gleicht somit die Daten nicht mit den Daten, die bei deiner Hausbank hinterlegt sind, ab. D. h. wenn deine Karte bis 12/2010 gültig war, dann kann theoretisch jemand mit deiner Karte bis zu diesem Zeitpunkt zahlen. Also musst du immer über einen langen Zeitraum genau überprüfen, welche Abbuchungen gelaufen sind.

Wenn man auf seiner ec-Karte die GeldKarte nutzt, den Chip den man bis zu 200€ aufladen kann, dann gibt es keine Möglichkeit dieses Geld zurückzubekommen, wenn man die Karte verliert. Das ist so als hätte man Bargeld verloren. Deshalb nutze ich die GeldKarten-Funktion nur zum Bezahlen am Parkscheinautomaten und lade höchstens 10 €.

Und jetzt noch zur Frage, warum Geschäfte immer noch ELV nutzen:

Die PIN-Abfrage ist kostenpflichtig. In Deutschland berechnen sich die Banken 0,3 % vom getätigten Umsatz, mindestens 0,08 €. Da kann man sich ausrechnen, was da zusammenkommt, wenn ein Unternehmen viele ec-Kartenzahlungen abwickelt. Somit ist es für manche Unternehmen immer noch günstiger, wenn hin und wieder eine Zahlung "platzt", als wenn sie die Zahlung über PIN abwickeln.

Als weitere Gründe werden genannt, dass ältere Karteninhaber ihre PIN-Nummer nicht wüssten, was ich selbst für unsinnig halte. Dieses Argument wird mittlerweile von den Kunden vorgeschoben, deren Konto nicht gedeckt ist. Die Leute, die mit Karte bezahlen, wissen eigentlich ihre Nummer.

Außerdem dauert eine PIN-Zahlung länger. Aldi und Co. haben da keine Probleme, weil sie extra spezielle Verbindungen haben. Kleinere Händler nutzen oftmals noch einen analogen Anschluss und da kann eine PIN-Zahlung bis zu 50 sec. dauern.

So, ich hoffe, dass das ein paar Unklarheiten beseitigt hat.

LG Pummi
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