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Schaden der Vermieterin melden? Schaden der Vermieterin melden?

 
 
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  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 17:19
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 19.11.2006
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Schaden der Vermieterin melden?

Huhu!


Nicht mal zwei Wochen in der neuen Wohnung - schon den erstn Schaden angerichtet ...
Vielleicht kennt jemand, diese Velux-Fenster und die Rollos dazu, die im Zimmer befestigt werden. Wenn man sie runterziehen möchte, muss man gegen einen Widerstand ziehen, lässt man los, schnellen sie wieder nach oben. Kann es irgendwie nicht richtig erklären, aber ihr kennt dies Teile sicher.

Nun ja, jedenfalls habe ich vor ein paar Tagen dieses Ding im Runterziehen losgelassen, es ist nach oben gezogen worden und es sind drei kleine Plastikteilchen abgebrochen --> Rollo nach unten gefallen und geht nicht mehr ran.
Wollte eben noch den Hausmeister um Hilfe bitten, aber der hatte wohl schon Feierabend - und mit Sekundenkleber klappt es leider nur bedingt

Davon abgesehen, dass es echt scheisse ist, im hellen zu schlafen, frage ich mich jetzt, ob ich den Schaden der Vermieterin melden muss? Meine Mutter meint nein, aber ich bin mir da nich so sicher

Weiss jemand Rat?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 17:33
TinaAlina
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Ich denke, du musst diesen Schaden sogar selbst ersetzen. Aber wie gesagt, ich habe da rechtlich keine Ahnung von. Frag bei Velux nach, diese Plastikteilchen kann man alle einzeln nachbestellen (bist sicher nicht die einzige, der es zerbricht) und dann handelt es sich ja auch nur um ein paar Cent.

LG Tina
  #3 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 18:08
Naschkatzen Goldi
 
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Aaah es gibt hier in der Stadt sogar einen Ersatzteilladen, daran hab ich gar nicht gedacht, danke schön!

Dass ich den Schaden selbst ersezen muss, davon bin ich ausgegangen, die Vermieterin muss ja nicht für meine Dummheit aufkommen
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  #4 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 18:29
TinaAlina
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Aber dann musst du es ihr auch nicht sagen! Wäre dann ja so, als würdest du anrufen, weil dir ein Teller kaputt gegangen ist, den du selbst ersetzt. Sie merkt den Unterschied ja nicht, wenn du es reparierst.

LG Tina
  #5 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 18:35
*Brina*
Gast
 
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Du solltest mal in deinem Vertrag nachsehen!

In meinem steht, dass ich Schäden bis 100 € selbst bezahlen muss. Würde mir jetzt etwas in dieser Preiskategorie kaputt gehen, würde ich es auch nicht sagen.

Allerdings hatte ich noch eine ganze Mängelliste NACH dem Einzug. z.B. ein langer Haarriss auf der Fliesenablage im Bad oder eine lockere Fliese auf dem Balkon... denn sowas solltest du auch sagen, damit die dir den Schaden nicht nach dem Auszug anhängen können!
  #6 (permalink)  
Alt 21.09.2007, 22:45
Naschkatzen Goldi
 
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Hallo, ihr beiden.

Also im Mietvertrag steht gar nichts über eventuelle Schäden, ist jetzt aber auch nicht mehr so wichtig. Selbst ist die Frau - Sekundenkleber hält picobello und schon einige Stunden.
Werde den Rollladen einfach für immer unten lassen und auch sonst nicht mehr berühren, dann passt das hoffentlich

Und wenn mir das Ding heute nacht auf den Kopf fällt, klär ich das mit dem Hausmeister und wenn es nicht geht, na gut, ersetz ich es eben.


@ Brina

Mängel nach dem Einzug gab es eigentlich keine, also das hier geht schon ganz alleine auf MEINE Kappe, alles andere wurde schon Bescheid gegeben.


Jedenfalls danke, für eure Antworten, ich bin immer ein bisschen ängstlich, was sowas angeht, aber wahrscheinlich hast du Recht, Tina, bei einem kaputten Teller belästige ich die Frau ja auch nicht gleich - die gehören aber sowieso uns

Heissen Dank und ein großes Hoch auf Uhu Sekunden-Alleskleber!
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  #7 (permalink)  
Alt 22.09.2007, 09:27
Wohnt hier
 
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Hallo und einen guten Morgen!

Ich hoffe, das Rollo ist Dir nicht auf den Kopf gefallen..
Leider muss ich den anderen widersprechen. Das Rollo gehört zur Einrichtung, da es fest mit dem Fenster verbunden ist. Es gehört Deiner Vermieterin, nicht Dir.
Also musst Du den Schaden 1. melden und 2. fachmännisch (also nicht mit UHU) reparieren (lassen).

Ansonsten kann das beim Auszug ein komplett neues Rollo kosten, und die Dinger sind meiner Erfahrung nach nicht billig.

Melde den Schaden, sag gleich dazu, dass Du selbstverständlich dafür aufkommst und denk dran: Ehrlich währt am längsten.



grenadine
  #8 (permalink)  
Alt 22.09.2007, 09:37
Dickesdingelchen
Gast
 
Beiträge: n/a
Hallo,

ich würde den Schaden auch melden.
Macht immer einen guten Eindruck.
Der Schwager hat hier bei unserem EInzug einen Zaun angefahren.
Gemeldet - wir mussten nix ersetzen und sein Kopf ist auch noch dran
  #9 (permalink)  
Alt 22.09.2007, 12:55
Naschkatzen Goldi
 
Registriert seit: 19.11.2006
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Beiträge: 4.862
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Hallöchen.

Ja, also der Kopf ist noch dran, danke der Nachfrage - Glück gehabt

Sowas ähnliches, wie ihr beide geschrieben habt, hatte ich anfangs, im Gespräch mit meiner Mutter auch vemutet, aber war mir eben nicht ganz sicher.

Dann werde ich die Tage wohl in den sauren Apfel beissen müssen - in bisschen peinlich ist es mir ja schon, aber Vermieterin und Hausmeister sind eigentlich sehr nett, brauch ich mir eigentlich nicht allzu viele Sorgen machen.

Muss ich bis jemand kommt nur eifrig den Uhu überall abkratzen, das kann ja unser kleines Geheimnis bleiben


Danke für eure fachmännische Hilfe

Fox
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