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20.09.2007, 07:26
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Kennt sich schon aus...
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Registriert seit: 09.08.2007
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Wohngeldantrag abgelehnt.WIESO?kann jemand helfen??
Hallo Leute, mein WOhngeld Antrag wurde abgelehnt :'( und ich verstehe nicht wieso.
Hier mal der Text:
"Auf HAushalte, zu denen ausschließlich Familienmitgleider rechnen, denen LEistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsgesetz oder den §§ 59 ff Sozialgesetztbuch Drittes Buch -Arbeitsförderung-(SGB III) dem GRunde nach zustehen, ist das Wohngeld nicht anzuwenden. Sie sind daher nicht antragsberechtigt für Wohngeld.
Ihre Ausbildung entspricht einer AUsbildung nach §§59 ff Sozialgesetzbuch.."
HÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ??????? was is loooos???
buuuhuuuu :'(
kann mir da jemand wenigstens mal erklären wieso es abgelehnt wurde?
Wäre echt toll...
LG
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20.09.2007, 07:45
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Wohnt hier
*Flatrateausnutzer*
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Wenn du in einer Ausbildung bist und deshalb das Recht auf Bafög hast, hast du somit keine Anrecht auf Wohngeld, selbst wenn du kein Bafög erhälst. (Egal ob nicht beantragt oder nicht bewilligt)
Ich habe vor ca 15 Jahren einen ähnlichen Brief erhalten und die Begründung war ähnlich kompliziert. Ich bekam kein Bafög und Wohngeld bekam ich leider auch nicht.
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20.09.2007, 08:01
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Frischling
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Bafög bekommt man nur bei einer schulischen Ausbildung. Jedenfalls, wenn du in deiner Erstausbildung bist, hast du ein Anrecht auf Berufsausbildungsbeihilfe (bei betrieblichen) und Bafög (bei schulischen Ausbildungen und Studium), aber Wohngeld gibt es keins, da die Kosten für die Miete bei Bafög und BAB mit eingerechnet werden.
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1. Etappe:

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20.09.2007, 08:02
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Kennt sich schon aus...
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oh man, soll ich dann bafög beantragen oder wie? aber dafür dachte ich verdien ich zu viel??? oh gott was für ein mist 
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20.09.2007, 12:55
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Naschkatzen Goldi
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Tröste dich, ich bekomme zu wenig Geld, als dass man mir Wohngeld bewilligen würde.
Versteh einer die deutschen Behörden.... Versuchs einfach mal mit dem Bafög.
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20.09.2007, 12:59
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Spitzen Naschkatze
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Registriert seit: 25.09.2006
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Es bedeutet nichts anderes, als das du deinen Antrag quasi an der "falschen Stelle" gestellt hast.
Wer Anspruch auf andere Leistungen hätte ( in deinem Falle Berufsförderung oder Sozialhilfe ), muss diese Leistung vorrangig in Anspruch nehmen bzw. hier die Anträge stellen und nicht bei der Wohngeldstelle.
Wohngeld ist in dem Falle "nachranig".
Du mußt nun also zum ARbeits-und Sozialamt und dort Anträge stellen, um evtl Leistungen zu bekommen.
Käfer
*dieses stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung*
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20.09.2007, 13:09
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Naschkatzen Goldi
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Zitat:
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Zitat von Kaefer78
Es bedeutet nichts anderes, als das du deinen Antrag quasi an der "falschen Stelle" gestellt hast.
Wer Anspruch auf andere Leistungen hätte ( in deinem Falle Berufsförderung oder Sozialhilfe ), muss diese Leistung vorrangig in Anspruch nehmen bzw. hier die Anträge stellen und nicht bei der Wohngeldstelle.
Wohngeld ist in dem Falle "nachranig".
Du mußt nun also zum ARbeits-und Sozialamt und dort Anträge stellen, um evtl Leistungen zu bekommen.
Käfer
*dieses stellt keine Rechtsberatung dar, sondern ist lediglich meine persönliche Ansicht und Meinung*
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Also wenn man noch in Ausbildung ist, kann man von denen nichts erwarten........ Studenten haben irgendwie die Arschkarte gezogen. Man hat Anspruch auf Bafög / oder halt auch nicht. Wohngeld bekommt man, wenn man kein Bafög mehr bekommt, aber auch nur, wenn man eine Einkommensgrenze überschritten hat. Die man gar nicht überschreiten kann, weil man halt studiert und kein Geld verdient.
Und das Sozialamt oder arbeitsamt wird erst aktiv, wenn man nicht mehr in Ausbildung ist. Also könnte man sein Studium abbrechen und dann vom Staat kassieren, wnen man keinen KRedit bei beispielsweise der kfw aufnehmen möchte.
Und da heißt es immer, Deutschland braucht mehr Akademiker *pfff*
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20.09.2007, 13:47
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Spitzen Naschkatze
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Nunja
also man sollte trennen zwischen Förderung für schulische Ausbildungen ( also BafÖG oder Berufsausbildungsbeihilfe ) und der Sozialhilfe.
Sozialhilfe ist dann vorrangig zu beantragen, wenn die Bedarfsberechnung ergibt, dass man inkl Wohngeld immer noch unter dem Existenzminimun liegt.
Also 345 Euro zum Leben + anerkannte Kaltmiete + Nebenkostenpauschale usw.
Wenn die Wohngeldstelle also einen Bedarf ermittelt der "in die Hilfe zum Leben " reicht, so muß ein Antrag auf Sozialhilfe ( AlG 2 ist ja nur für Leute, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen ! ) gestellt werden. Somit bekäme man dann die Wohngeldpauschale + einen Zusatz zum Leben.
BaföG wird auch nur bei ERSTER schulischer Ausbildung gezahlt.
Wer schon eine Ausbildung hat, wird bei der zweiten dann meist eh nicht mehr über BaFöG gefördert.
Käfer
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20.09.2007, 13:55
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Kennt sich schon aus...
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ich bin dann wohl für nix berechtigt
hab wohngeld, bafög, BAB beatragt-alles abgelehtn...
naja wär ja auch zu schön 
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20.09.2007, 15:00
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Spitzen Naschkatze
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für diese Sachen bist du nicht berechtigt, so steht es ja wie gesagt auch in deinem Schrieb.
Andere Leistungen haben Vorrang in deinem Falle.
Dein Weg muß wohl nun zum Sozialamt gehen, denke ich.
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