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Zitat von aries24
Also so wie ich verstanden habe bekommt man Elterngeld nicht wenn man arbeitslos ist! Aber mit einer Teilzeit Stelle, d.h. wenn der Partner arbeitet, kann der sich auf Teilzeit setzen lassen, bekommt Geld und Elterngeld und der andere (arbeitslose) ist zu Hause, bekommt Arbeitslosengeld und Kindergeld.
Kann aber auch sein das ich das falsch verstanden habe, aber man muss um Elterngeld beziehen zu können, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?!?!
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Wenn man arbeitslos ist bekommt man lediglich den Sockelbetrag von EUR 300.
Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss man, wenn man Arbeitslosengeld beziehen möchte.