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16.06.2007, 19:37
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Naschkatzen Goldi
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Registriert seit: 05.02.2007
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Suspendierung einer ganzen Klasse?Geht das??
Liebe Naschis!
Wir haben hier ganz große Probleme in der 9 Realschulklasse,an einer Regionalen Schule!
Der Direktor will die ganze Klasse suspendieren,und zwar für eine Woche!!!
Die Klasse hat sich wohl verändert,sie ist lauter und unaufmerksamer geworden,und die Mädels etwas zickiger!
Ihre Lehrerin ist in Mutterschaftsurlaub (eine Traumlehrerin)!!Die Vertretung kommt mit der Klasse nicht klar!!Die Vertretung mag die Klasse nicht und nimmt es mit der Wahrheit nicht so genau-krass gesagt,sie lügt und haut die Kids in die Pfanne!!
Wie könne wir uns wehren??
Rausgefunden habe ich,das Kollektivstrafen verboten sind!!
Wir bestehen auf einen sofortigrn Elternabend,aber weiter sind wir noch nicht!!
ich bitte hier um konstruktive Tipps!
Vielen Dank,die Maarnixe
__________________
Bevor DU urteilen willst,über MICH,oder MEIN
Leben,ziehe erst MEINE Schuhe anund laufe MEINEN Weg.Durchlaufe die Straßen,Berge und Täler,fühle MEINE Gefühle ,erlebe die Momente des Glücks,der Hoffnung,der Freude,der Liebe,der Sinne.
Aber AUCH die Trauer und die Schmerzen die ICH fühlen muß!...........................
.....und Dann und wirklich erst Dann urteile über MICH!!!
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16.06.2007, 21:47
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Naschkatzen Goldi
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Registriert seit: 19.11.2006
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was bedeutet suspendieren denn überhaupt?
schulfrei?
na viel spaß 
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Blöd kannst sein wie'st willst, nur zu helfen musst dir wissen.
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16.06.2007, 21:49
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Spitzen Naschkatze
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Registriert seit: 09.03.2005
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Re: Suspendierung einer ganzen Klasse?Geht das??
Zitat:
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Zitat von Maarnixe
Die Klasse hat sich wohl verändert,sie ist lauter und unaufmerksamer geworden,und die Mädels etwas zickiger!
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Das reicht nicht aus, um ein einer Gruppe Schulverbot auszusprechen.
Was ist noch passiert? Gewalt im Klassenzimmer, Rssismus, Fremdenfeindlichkeit oder habt ihr ein Problem mit Drogen?
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16.06.2007, 21:53
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Keine Ahnung ob die das machen können, aber WENN, dann wäre das ein Fall für die Zeitung oder das Fernsehen, denn das sowas gibts ja gar nicht!
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16.06.2007, 21:54
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Ich weiß jetzt nicht wer direkt über so einem Schulleiter steht, aber im Notfall Gemeinde/Stadt einschalten. Allerdings sollte man da wirklich erstmal wissen, was vorgefallen ist!
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16.06.2007, 21:57
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Frischling
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Beiträge: 71
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Huhu
Hmm Das können die eh nicht machen würd ich sagen, das wär doch nur schlechte pabliseti, und würde auch zu einem aufstand in der schule führen ...
Lieben Gruss Frosti
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Keine Panik auf der Titanik....Wasser ist für alle da
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16.06.2007, 22:11
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Naschkatzen Goldi
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Registriert seit: 15.07.2006
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Hier mal die passende Rechtsgrundlage für Niedersachsen (weiß ja nicht wo du herkommst).
So einfach kann also niemand suspendiert werden, da müssen schwerwiegende Gründe vorliegen. Und eine ganze Klasse kann schon gar nicht suspendiert werden, die Gründe müssten für jeden Schüler einzeln vorliegen.
Zudem muss immer eine gewisse Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Das scheint hier nicht der Fall zu sein, wenn es zu einer Suspendierung ohne vorherige Androhung kommt.
Zitat:
§ 61
Ordnungsmaßnahmen Verfügung der Bez.Reg. Hannmover-Dez. 409
(1) Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden.
(2) Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.
(3) Ordnungsmaßnahmen sind:
1. Überweisung in eine Parallelklasse,
2. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform,
3. Androhung des Ausschlusses vom Unterricht bis zu drei Monaten,
4. Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Monaten,
5. Androhung der Verweisung von allen Schulen,
6. Verweisung von allen Schulen.
(4) Eine Maßnahme nach Absatz 3 Nrn.3 bis 6 setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler durch den Schulbesuch die Sicherheit von Menschen ernstlich gefährdet oder den Unterricht nachhaltig und schwer beeinträchtigt hat. Die Verweisung von allen Schulen darf nur im Sekundarbereich II, jedoch nicht bei berufsschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern, angeordnet werden. Für die Dauer eines Ausschlusses vom Unterricht darf die Schülerin oder der Schüler das Schulgelände nicht betreten, während dort der Unterricht oder eine andere schulische Veranstaltung stattfindet.
(5) Über Ordnungsmaßnahmen entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz der Schulleitung. Die Gesamtkonferenz kann sich oder einer Teilkonferenz nach §35 Abs.4
1. die Entscheidung über bestimmte Maßnahmen oder
2. die Genehmigung von Entscheidungen über bestimmte Maßnahmen
allgemein vorbehalten.
(6) Der Schülerin oder dem Schüler und ihren oder seinen Erziehungsberechtigten ist Gelegenheit zu geben, sich in der Sitzung der Konferenz, die über die Maßnahme zu entscheiden hat, zu äußern. Die Schülerin oder der Schüler kann sich sowohl von einer anderen Schülerin oder einem anderen Schüler als auch von einer Lehrkraft ihres oder seines Vertrauens unterstützen lassen. Eine volljährige Schülerin oder ein volljähriger Schüler kann sich auch von ihren oder seinen Eltern oder von einer anderen volljährigen Person ihres oder seines Vertrauens unterstützen lassen.
(7) Die Überweisung in eine Parallelklasse bedarf der Zustimmung der Schulleitung, die Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform und die Verweisung von allen Schulen bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde, die für die bislang besuchte Schule zuständig ist.
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17.06.2007, 00:30
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Spitzen Naschkatze
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Registriert seit: 05.03.2007
Beiträge: 599
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Was ist denn vorgefallen?
Es muss ja irgendwas passiert sein.
In Bayern ist es auch nicht erlaubt Klassen zu suspendieren. Das wurde vor vielen Jahren abgeschafft, da man befürchtet hat wenn 1-2 Leute aus der Klasse was angestellt haben, aber die ganze Klasse dafür bestraft wird, die Schuldigen evtl. Prügel in der Freizeit von den anderen (bzw. gemobbt, bedroht usw. werden).
Also macht euch da mal keine Sorgen.
Tip: Ein Brief in dem ihr eure Standpunkte erläutert. Den Unterschreibt nicht nur ihr Schüler, sondern auch die Eltern. Und dann ab damit zum Rektor. Auf etwas schriftliches muss er reagieren!
Aber: Ihr könnt nicht einfach einen Brief schreiben in dem steht: der Lehrer ist nicht gut. 1000 Lehrer sind nicht gut. Das ist kein Grund.
Es muss ein wirklicher Grund sein.
Zum Beispiel: Er schlägt euch. Ungerechte Notenverteilung. Alkohol...
Und macht euch klar: Der Lehrer ist auch nur ein Mensch, der dadurch eventuell seinen Job verliert/ versetzt wird.
Manchmal hilft ein klärendes Gespräch.
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17.06.2007, 02:08
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Naschkatzen Goldi
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Ich würde mir vielleicht erstmal überlegen was die KLASSE gemacht haben könnte, bevor man die SCHULE für irgendetwas verantwortlich macht.
Ich glaube ganz sicher nicht, dass solch eine Maßnahme in Betracht gezogen wird, weil "die Mädchen ein bisschen zickiger" geworden sind, oder die Lehrerin die Klasse "nicht mag".
__________________
Ich brauche DEINE HILFE!
...und zwar für meine Spendenaktion: 2009 reise ich wieder an die Thor-Taang-Schule im Süden Thailands und möchte diesmal Geld für Computer sammeln, damit die Kinder dort an mehr als zwei PCs lernen können. Letztes Jahr haben wir für 500 Euro die Schulbibliothek neu eingerichtet - dieses Mal bist DU dran! Bei Interesse einfach eine PN schicken  !
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17.06.2007, 11:47
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Sofern die Maßnahme echt ungerechtfertigt ist, würde ich mich direkt an das Schulamt wenden.
Ich habe mich auch mal an das Schulamt gewandt - und siehe da, plötzlich lief alles. Meinem Sohn hatte das auch nicht geschadet.
Vielleicht war das ja auch nur eine Drohung. Kollektive Bestrafung ? Soweit ich weiß geht sowas ja nicht. Es sei denn: Jeder einzelne hätte wirklich etwas ausgefressen und jeder einzelne würde dann suspendiert.
Erzähl doch mal wie es weitergeht.
L.G.  Astrid
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