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Zitat von Boergi
In meinem Arbeitsvertrag steht gar nichts von einer Kündigungsfrist.
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Normalerweise steht in Vertraegen immer etwa sinngemaess:
"Jede Aenderung muss schriftlich niedergelegt werden"
Sieh doch einmal nach, ob so etwas bei Dir auch drinsteht.
Wenn es drinsteht und ausserdem NICHTS zu Kuendigungsfristen darin steht, dann gilt auch ausschliesslich nur die gesetzliche Kuendigungsfrist.
Wenn nicht drin steht, dass alles der Schriftform beduerft, dann ist es noch immer so, dass sich beide Vertragsparteien ueber die Inhalte des Vertrages (auch wenn zB die Kuendigungsfrist muendlich vereinbart wird)
einig sein muessen. Das bedeutet, dass nicht eine Seite einseitig einfach der anderen vorschreiben kann, wie sie sich zu verhalten hat
(Also weder Du kannst einfach vorschreiben: "3 Tage" , noch Dein Arbeitgeber kann sagen: "3 Monate").
Wenn nichts konkret von beiden verhandelt wurde, dann gilt in jedem Fall (siehe oben) die gesetzliche Variante.