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Alt 03.05.2007, 15:48
Benutzerbild von Steffimausy
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Juristen unter uns? Brauch mal Rat...

Ich brauche mal einige Meinungen...


Folgende Geschichte dazu:

Mein Dad ist ja letztes Jahr am 25.05. gestorben. Meine Eltern haben seit 2000 getrennt gelebt und mein Vater hat mit seiner neuen Lebensgefährtin bei Berlin gewohnt, kurz vor der polnischen Grenze...
Dort hatte er 2 Häuser gebaut. Dadurch kamen wir natürlich in Schulden, die auch natürlich noch da waren und noch vorhanden sind.
Kurz vor seinem Tod hat mein Vater ein Auto gekauft. Um den Wagen zu kaufen hat er nen Kredit über 20.000 € aufgenommen...
Gekauft hat er das Auto (nix teures, ist nen LADA..) kurz vor Ostern.
Danach hat er es (angeblich) seiner Freundin geschenkt.... Es soll auf jeden Fall mal der Satz: "Das ist jetzt DEIN Auto" gefallen sein. Im Fahrzeugbrief steht sie auch als Eigentümerin.
"Gekauft", bzw. den Kredit aufgenommen hat mein Vater. Auch hat er Reparaturen usw. bezahlt.

Nach dem Tod von meinem Dad musste natürlich erstmal alles irgendwie auseinandergeklaubt werden. Wir haben natürlich auch die ganzen Schulden (u.a. die 20000 € Schulden) mitgeerbt, da wir das Erbe nicht ausschlagen konnten/wollten.

In den ersten Wochen nach dem Tod hat die Freundin von meinem Dad noch zu uns gesagt: "Ja es ist ja klar, dass ich euch das Auto irgendwie bezahlen muss, es ist ja klar, dass ihr mir nicht das Auto finanzieren könnt..."

... Sprach's und nahm sich anschließend einen Anwalt. Plötzlich hieß es nur noch: "Das Auto sei ein Geschenk gewesen und gehöre IHR"....

Gut, so ging das einige Zeit über die Anwälte hin und her bis es vors Gericht ging (Landgericht Frankfurt/Oder)....

Tja... Und die Richterin meint nun anscheinend, das wäre alles Recht so, der ehem. Freundin meines Vaters stünde der Wagen zu.
... Während natürlich meine Mutter den Kredit der 20.000 € weiterhin abbezahlen muss.

Wir bezahlen also der EX meines verstorbenen Vaters das Auto!!!!!

Geht das mit Rechten Dingen zu???
Sagt mir.... Sind WIR bekloppt oder die Richterin????????
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Alt 03.05.2007, 16:11
Naschkatzen Goldi
 
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ganz unjuristisch: deine eltern waren ja wohl noch verheiratet, also erbt deine mam den größten teil. Leider auch die Schulden.
Die Freundin deines Vaters steht im Fahrzeugbrief, also ist es ihres. Wie das Auto da finanziert ist, sollte völlig schnuppe sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2007, 18:19
Ist öfters hier...
 
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Ich hab gestern mal zufällig in diese Schuldnerberatungssendung bei RTL reingezappt. Und der Schuldnerberater konnte unglaubliche Dinge regeln, so unglaublich, dass ich schon wieder extrem kritisch bin, ob das alles wirklich so möglich sein kann. Aber wenn ihr Euch an eine Schuldnerberatung wendet, können die Euch vielleicht aus der Patsche helfen. Mit geerbten Schulden werden die ständig zu tun haben.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.05.2007, 18:22
Benutzerbild von Dori
Naschkatzen Goldi
 
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Zitat von Chaos
ganz unjuristisch: deine eltern waren ja wohl noch verheiratet, also erbt deine mam den größten teil. Leider auch die Schulden.
Die Freundin deines Vaters steht im Fahrzeugbrief, also ist es ihres. Wie das Auto da finanziert ist, sollte völlig schnuppe sein.
Schulden ausschlagen geht von daher nicht, weil eine Ehe, wenn kein Vertrag besteht, eine Zugewinngemeinschaft ist. Das heißt, alles was in der Ehe angesammelt wird, gehört zum Ende der Ehe beiden. Bedauerlicherweise führt das eben dazu das die Ehefrau grundsätzlich die Schulden mitträgt.

Und wenn der Vater zu Lebzeiten was verschenkt hat, ist es verschenkt. Er aht den Kredit aufgenommen, und faktisch ist das erst mal das Geld. Die Schulden sind da. Die Schulden trägt die Ehefrau mit. Der Vater hat zu Lebzeiten das Auto verschenkt. Damit ist das Geschenk auch gültig. Rechtlichg esehen gibt es keinen Weg, nachdem man jemandem was geschenkt hat, plötzulich auf die Idee zu kommen Geld zu verlangen. Und Anspruch an dem Wagen hat die Mutter somit nicht. Hatte deine Mutter nicht die Möglichkeit Einsrpuch zu erheben als der Kredit erhoben wurde?

So leid mir das tut, aber die Richterin hat völlig recht. Geschenkt ist geschenkt, heißt hier das Prinzip.
Auch wenn es für euch scheiße ist, macht das dennoch Sinn. Stellt euch mal vor jemand schenkt euch was und auf einmal steht jemand vor der Tür und verlangt das ihr Geld dafür bezahlen müsst. Ein Geschenk ist ein Vertrag, und die Gesetze achten darauf das Verträge eingehalten werden müssen. Dazu zählen auch mündliche Verträge.

Die Richterin ist also nicht "bekloppt", sondern hat ganz im Sinne der Gesetzeslage entschieden, wie sie es für ihren Job auch tun sollte.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.05.2007, 18:23
Gast3133
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darf ich voellig naiv fragen, warum man das erbe nicht ausschlaegt, wenn man weiss, dass die person schulden hatte und das scheinbar nicht zu knapp? denn, wenn man erstmal das erbe annimmt, uebernimmt man auch die schulden. [jetzt als laie voellig bloed gefragt]
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  #6 (permalink)  
Alt 03.05.2007, 18:24
Gast3133
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@dori: aeh, gelten schulden nicht nur fuer den, der sie macht? ich bin gaaaanz sicher, da mal was gelesen zu haben, dass ehepartner auch nicht unbegrenzt mithaften. ich weiss, dass du juristin bist, aber ich bin ganz sicher, da was in einem serioesen artikel gelesen zu haben, das irritiert mich jetzt.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.05.2007, 18:27
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darf ich voellig naiv fragen, warum man das erbe nicht ausschlaegt, wenn man weiss, dass die person schulden hatte und das scheinbar nicht zu knapp? denn, wenn man erstmal das erbe annimmt, uebernimmt man auch die schulden. [jetzt als laie voellig bloed gefragt]
Was ich mich auch frage - wenn er zwei Häuser hat, wieos kann man die nicht als Wertmasse einsetzen?
Scvhließlich hat sie die ja auch geerbt bzw. ihr?
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Alt 03.05.2007, 18:29
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es ist Ihr Auto, sie steht im Brief.
Es waren seine Schulden die Ihr, bzw. deine Mutter geerbt hat.
Sie ist fein aus der Sache raus, die Richterin hat sich nur an die Gesetze gehalten. Aber sagt mal, wenn die Raten für das Auto nicht gezahlt werden, wird dann nicht das Auto von der Bank gepfändet?
Ich glaube man könnte auch die Ratenzahlung einstellen, dann versteigert die Bank das Auto und ihr zahlt nur noch den Rest der über die Versteigerung hinaus geht.

Bah, bin ich heute wieder fies.

ps. wieso waren deine Eltern noch nciht geschieden?
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Liebe Grüße
Manuela


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  #9 (permalink)  
Alt 03.05.2007, 18:31
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Zitat von müüsli
@dori: aeh, gelten schulden nicht nur fuer den, der sie macht? ich bin gaaaanz sicher, da mal was gelesen zu haben, dass ehepartner auch nicht unbegrenzt mithaften. ich weiss, dass du juristin bist, aber ich bin ganz sicher, da was in einem serioesen artikel gelesen zu haben, das irritiert mich jetzt.
Äh?
Ich hatte hier nur nen Fall wo nen paar nicht heiraten wollte, weil sie Angst hatten haftbar zu sein.
Okay, hab grade meine Bücher gewälzt und tatsächlich ist es jetzt so, das die Unterschrift der Frau da sein muss damit sie haftet. Selbst im Juraforum waren die sich anscheinend nicht ganz einig, aber BGB sagt das mittlerweile tatsächlich.

Allerdigns stellt sich mir dann auch die Frage, die du schon gestellt hast, wieso das Erbe nicht ausgeschlagen worden ist
Dafür hat man dann sechs Wochen Zeit nach Eintritt des Erbfalls. Wenn man das nicht tut, ist das eben auf eigene Verantwortung - und dann ist nicht die Richterin blöd nur weil ihr das nicht in Anspruch genommen habt
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  #10 (permalink)  
Alt 03.05.2007, 18:33
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es ist Ihr Auto, sie steht im Brief.
Es waren seine Schulden die Ihr, bzw. deine Mutter geerbt hat.
Sie ist fein aus der Sache raus, die Richterin hat sich nur an die Gesetze gehalten. Aber sagt mal, wenn die Raten für das Auto nicht gezahlt werden, wird dann nicht das Auto von der Bank gepfändet?
Ich glaube man könnte auch die Ratenzahlung einstellen, dann versteigert die Bank das Auto und ihr zahlt nur noch den Rest der über die Versteigerung hinaus geht.

Bah, bin ich heute wieder fies.

ps. wieso waren deine Eltern noch nciht geschieden?
Nein, weil das Auto ja nicht in Besitz desjenigen ist der für den Kredit haftbar ist. Da gibt es ein Gesetz das den "arglosen Dritten" schützt. Wenn du nen Auto geschenkt kriegst, darf nicht auf einmal die Bank bei dir auftauchen und sagen das sie das Auto jetzt einsacken.
M,an gibt das Auto zwar als Sicherheit an (oder den geplanten Kauf) aber in dem Fall gilt dann wenn sie nicht zahl das Auto schlichtweg als verloren - und der Gerichtsvollzieher steht der Mutter vor der Tür.
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