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11.01.2007, 23:32
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Der Geist ist willig...
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Registriert seit: 02.01.2007
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 36
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Anwalt/Anwältin hier (Arbeitsrecht)
Hallo ihr Lieben,
ich brauche dringend einen anwaltlichen kleinen Rat...und diese Woche werde ich im Gericht wohl keinen mehr zu Gesicht bekommen
Ich schildere wohl mal kurz den Sachverhalt, worum es geht:
Nächsten Monat endet meine Ausbildung beim Gericht. Alles ja schön und gut, ich werde nicht übernommen (wie übrigens keinre von uns).
Jetzt ist es so bei uns in der Justiz, dass freie Stellen ausgeschrieben werden von irgendeiner höheren Stelle.
Bewerbungen von außerhalb (also diese "normalen", wie ihr sie alle kennt) werden von anderen Gerichten gar nicht akzeptiert. Wir haben für Bewerbungen interne Formulare, die uns unser Ausbilder aushändigt (oder aushändigen sollte), was er nämlich nur bei denen tut, die einen "Vermerk" haben, dazu gleich mehr.
Unser Gericht hat nun auf diesen Bewerbungen ein Feld, wo der Ausbilder einen Text ankreuzen muss von wegen "Der/Die ist für die Justiz voll und ganz geeignet"
Ja, eine Stelle bei unserem Gericht kriegt, wie gesagt, keiner, aber dieses Kreuz vom Ausbilder kriegen vier von neun Leuten.
Jetzt hab ich mal folgendes nachgelesen:
Zitat:
§ 12 BBiG
Nichtige Vereinbarungen
(1) Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichten, nach dessen Beendigung mit den Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
(2) Nichtig ist eine Vereinbarung über
1. die Verpflichtung Auszubildender, für die Berufsausbildung eine Entschädigung zu zahlen,
2. Vertragsstrafen,
3. den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen,
4. die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschbeträgen.
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Dieser § besagt doch im Prinzip, dass dieses Kreuz vom Ausbilder unzulässig ist, da mich dieses Kreuz sehr an der Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit beschränkt????
Es ist ja nunmal so, dass diese internen Bewerbungen bekannt sind und ein Gericht, bei dem ich mich bewerbe, sieht: Oh, die hat den Vermerk nicht, ist also für die Justiz nicht geeignet - Absage.
Dadurch werden dohc bei uns Bewerbern ganz andere Bewerberklassen gemacht, und da die Stellen, wie gesagt, sehr sehr knapp sind, haben wir ohne Vermerk in der Justiz GAR KEINE Chance.
Ich habe jetzt für die Tage einen Termin mit einer Rechtsanwältin für Arbeitsrecht erbeten, aber bis der zustande kommt, wird es sicher noch ein paar Tage dauern.
Falls hier ein Anwalt/eine Anwältin zugegen ist (oder ein Student, der ein wenig Ahnung vom Arbeitsrecht hat), wäre ich sehr dankbar für eine kleine Meinungsschilderung und ob ich es wohl schaffe, dieses Kreuz doch zu bekommen.
Ich hätte, ehrlich gesagt, auch einen Riesen-Bammel davor, gegen den öffentlichen Dienst zu klagen.......da wäre mir wohl ein Artikel in der BILD sicher  
Bitte schnell, wenn euch was einfällt. Danke![/quote]
__________________
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12.01.2007, 03:14
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Spitzen Naschkatze
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Registriert seit: 12.10.2005
Ort: Kölle
Beiträge: 700
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Deine Fall solltest Du mal bei www.recht.de im Forum Arbeitsrecht posten, dort aber als fiktiven Fall vorstellen!
Grundsätzlich ist in Deutschland kostenlose Rechtsberatung verboten, Deine Frage könnte daher für das Forum problematisch sein !!!
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Liebe Grüsse
Susanne
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12.01.2007, 12:46
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Spitzen Naschkatze
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Registriert seit: 12.10.2005
Ort: Kölle
Beiträge: 700
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...und ein Anwalt/Anwältin (die ja lt. Überschrift) gesucht wurde, macht das nicht geschäftsmäßig?
Lies Dir das Gesetz, dass Du zitiert hast, mal genau durch, da beisst sich nämlich der Hund in den Schwanz.
Beraten darf nur, wem die Erlaubnis erteilt wurde. Wem die Erlaubnis erteilt wird, der macht das dann aber auch geschäftsmäßig!
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Liebe Grüsse
Susanne
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12.01.2007, 12:51
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Der Geist ist willig...
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Registriert seit: 04.01.2007
Ort: Herne
Beiträge: 48
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ich bin zwar auch in der branche zu hause (ReNo) habe da aber wohl genauso wenig ahnung wie du
ich sehe diesen Bogen wie ein Arbeitszeugnis. Auch das kann man ja anfechten. Hast du denn mal mit deinem "Ausbilder" über dieses Kreuzchen gesprochen? Wie man darauf kommt, dass du für die Justiz nicht geeignet bist und was genau das für deine weitere Zukunft bedeutet?
Sind jetzt die Fragen, die sich mir aufwerfen, wenn ich das so lese. Vielleicht/oder wahrscheinlich hast du dieses Gespräch ja auch schon geführt. Dann bleibt nur MEIN interesse an der Beantwortung dieser Frage 
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12.01.2007, 16:55
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Der Geist ist willig...
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Registriert seit: 02.01.2007
Ort: Gelsenkirchen
Beiträge: 36
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Es soll hier ja keine Rechtsberatung stattfinden, einiges weiß ich selber
Aber mal die Meinung, ob ich dagegen angehen kann oder net....bzw. ob es sich lohnt.
Warum er meint, ich sei für die Justiz nicht geeignet...
Gute Frage:
Es ist so, wir haben eine Mitauszubildende, die hatte im Dezember noch 16 von 26 Urlaubstagen übrig und hatte trotzdem im Sommer 6 Wochen frei, die nimmt sich für jeden Scheiß nen Krankenschein, ihre NOten sind schlechter als meine..........sie hat den Vermerk.
Ich hab in der ganzen Ausbildung 4 Fehltage, habe mich an anderen außerdienstlichen Angelegenheit engagiert (z. B. gezapft am Betriebsfest etc.), mir Mühe gegeben, mein Zeugnis hat einen Durchschnitt von 2,0.
Ich habe den Vermerk nicht.
Gut, sicher hab ich net immre alles richtig gemacht, das wieß ich auch. Und auch, dass ich nicht die beste bin, aber ich halte dies einfach nicht für fair.
Dass ich dieses Kreuz nicht bekomme, heißt, dass ich in meinem Leben nie wieder in dieser Form wie jetzt im öffentlichen Dienst (zumindest in NRW) arbeiten werde, denn wre einmal draußen ist, kommt auch net mehr rein. Tja, und ich brauhe mich bei anderen Gerichten gar net erst bewerben, obwohl ich möglicherweise eine Stelle bekommen könnte
Die Äußerung meines Ausbilders zu dem "Warum" war: Wir glauben, wenn wir dich jetzt in eine total abgesoffene Strafabteilung setzen, würdest du dort nicht klar kommen."
Totale IRonie, denn derzeit bin ich in einer total abgesoffenen Strafabteilung und wir haben die Abteilung zu zweit von fast 4 Monaten Rückständen befreit in 1,5 Monaten. Scherz, oder?
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12.01.2007, 17:33
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Ist öfters hier...
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Registriert seit: 16.10.2006
Beiträge: 163
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well
also ich muss ehrlich gestehen dass ich eigentlich keine Ahnung von Recht habe und Paragraphen hasse  ..... aber ich wollte nur mal zustimmen dass du ja das "Zeugnis" anfechten kannst.
Ich habe ne Ausbildung als Industriekauffrau gemacht und habe Gott sei Dank  ein sehr gutes Zeugnis bekommen aber WENN nicht hätte ich auch erst mal mit meinem Ausbilder gesprochen.
Scheinbar scheint das bei dir nicht zu helfen..... aber kämpf auf alle Fälle..... bekommst du denn nicht noch zusätzlich so ne Art "schriftliches Zeugnis" ? Ich mein wenn du ohnehin net übernommen wirst würd ich alles drum tun das 'Kreuz' zu bekommen. *daumendrück*

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12.01.2007, 18:02
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Naschkatzen Goldi
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Registriert seit: 15.07.2006
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Geschlecht:
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Zitat:
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Zitat von Rosa-Tosca-Carmen
...und ein Anwalt/Anwältin (die ja lt. Überschrift) gesucht wurde, macht das nicht geschäftsmäßig?
Lies Dir das Gesetz, dass Du zitiert hast, mal genau durch, da beisst sich nämlich der Hund in den Schwanz.
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Sie sucht zwar eine Anwältin, aber auch jeder andere juristische Rat scheint willkommen und dieser ist auch anderen Personen erlaubt.
Zitat:
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Zitat von Rosa-Tosca-Carmen
Beraten darf nur, wem die Erlaubnis erteilt wurde. Wem die Erlaubnis erteilt wird, der macht das dann aber auch geschäftsmäßig!
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Nur sucht sie keine Beratung, sondern ein paar Hinweise auf den Sachverhalt bezogen, da kann sich jeder zu äußern. Eine Erlaubnis braucht man nur wenn man das ganze geschäftsmäßig betreiben will.
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12.01.2007, 18:07
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Der Geist ist willig...
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Registriert seit: 02.01.2007
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Beiträge: 36
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Zitat:
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Zitat von Apus
Zitat:
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Zitat von Rosa-Tosca-Carmen
...und ein Anwalt/Anwältin (die ja lt. Überschrift) gesucht wurde, macht das nicht geschäftsmäßig?
Lies Dir das Gesetz, dass Du zitiert hast, mal genau durch, da beisst sich nämlich der Hund in den Schwanz.
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Sie sucht zwar eine Anwältin, aber auch jeder andere juristische Rat scheint willkommen und dieser ist auch anderen Personen erlaubt.
Zitat:
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Zitat von Rosa-Tosca-Carmen
Beraten darf nur, wem die Erlaubnis erteilt wurde. Wem die Erlaubnis erteilt wird, der macht das dann aber auch geschäftsmäßig!
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Nur sucht sie keine Beratung, sondern ein paar Hinweise auf den Sachverhalt bezogen, da kann sich jeder zu äußern.
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Genau das möchte ich  Danke!
@ Leinie: Ich werde auch um jeden FAll darum kämpfen, dieses Kreuz zu bekommen. Dieses Kreuz ist ja nur, wie gesagt, net aufm Zeugnis drauf, aber auf diesesn internen Bewerbungen. Tja, daher kann ich mich net bewerben, und genau das täte ich gerne.
In dre Nachbarstadt z. b. bekommt auch keiner eine Stelle, aber dieses Kreuz ist dort wohl bekannt, wird dort aber nicht so gehandhabt, weil die sagen: So hat jeder von euch die selben Bewerbungschancen. ABer die werden ja bei uns total verbaut.
Ja, dre Termin ber der Anwältin ist Dienstag, 15:00 Uhr. HOffe, den etwas nach hinten shcieben zu können, da ich 15:00 Uhr noch arbeite....und mein Chef lässt mich sicher net früher gehen............
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16.01.2007, 20:06
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Der Geist ist willig...
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Registriert seit: 02.01.2007
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So, war heut bei der Anwältin: Sicher war sie sich net, aber sie denkt auch, es sei nicht rechtens. Sie will sich schlau machen.
Ja, und wenn wir beiden recht haben mit unserer Meinung, meint sie, könne das eine richtig große Sache werden, die sich über Jahre hinzieht und sogar bis vors Bundesverfassungsgericht gehen kann..........mann mann, was tu ich mir damit nur an???
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