|

12.10.2006, 19:42
|
|
Frischling
|
|
Registriert seit: 17.12.2005
Beiträge: 54
Geschlecht:
|
|
|
Adressen von Sex- Verbrechern ins Netz stellen
Hallo zusammen,
eben bin ich über folgenden Spiegel Online Artikel gestolpert:
Politiker wollen Adressen von Sex-Verbrechern ins Netz stellen
Von Sebastian Fischer
Politiker von SPD und CSU haben nach den jüngsten Morden eine schärfere Überwachung von Sexualstraftätern gefordert. Neueste Idee - nach dem Vorbild der USA: Namen, Bilder und Adressen der Täter sollen per Internet zugänglich gemacht werden.
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...442265,00.html
MMn reiner Populismus. Kein Kind wird vor einem kranken Verbrecher geschützt, nur weil dessen Name in einer Liste irgendwo auftaucht.
Vorbeugung solcher Verbrechen ist durch eine Liste auch nicht möglich. Ein Mensch, der ein Sexualverbrechen begangen hat, seine Strafe abgesessen hat und nun wieder laut geltendem Recht und Gesetz ein freier Mensch ist, kann nicht dauerbeschattet werden, wenn kein Verdacht vorliegt. Wozu also kann eine veröffentlichte Liste dienen? Zu nichts, außer Angst schüren.
Bessere und nachhaltigere (!) Maßnahmen sehe ich woanders. Angewandtes Strafrecht verbessern, mehrere unabhängige Gutachten vor vorzeitigen Entlassungen, Sicherheitsverwahrung.
Was haltet ihr davon?
Ist diese Maßnahme sinnvoll oder nicht?
__________________
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.
|

12.10.2006, 19:49
|
 |
Naschkatzen Goldi
|
|
Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 2.943
Geschlecht:
|
|
|
Ich halte von dieser Liste auch verdammt wenig...
Allerdings hab ich auch keinen konstruktiven Vorschlag, wie verfahren werden sollte...
Richtig angewandtes Strafrecht wäre mal was... Aber erstmal würde ich die Strafen auch hochschrauben... Wenn ich mir überlege, dass ein Raubkopierer bis zu 5 Jahre kriegen kann und ein Vergewaltiger meist mit einer 2jährigen Strafe davonkommt, dann wird mir anders...
Mit Sicherheitsverwahrung hast du sehr Recht! Aber auch da müssen die Regeln geändert werden...
Hab mal von einem Fall gelesen, wo der Verteidiger darauf plädiert hat seinen Mandanten für psychisch krank zu erklären... Dies hätte anschließende Psychatrie und Sicherheitsverwahrung bedeutet... Aber der Staatsanwalt hat ihn nicht als psychisch krank angesehen, genausowenig wie Schöffen und Richter... Daraufhin war er nach ich glaube 3 oder 4 Jahren wieder draußen und hat das nächste Mädchen vergewaltigt...
__________________
Sportduell: 0/360
letzte Woche: 360/360
|

12.10.2006, 20:03
|
|
Kennt sich schon aus...
|
|
Registriert seit: 04.09.2006
Ort: Koblenz
Beiträge: 375
|
|
da fühlt man sich echt ins mittelalter versetzt... da gabs sowas, was man "vogelfrei" nannte, das heißt verbrecher hatten keinen schutz mehr durch irgendwelche gesetze, jeder bürger durfte mit ihm machen was er wollte...
is mal wieder typisch, anstatt man zeit und geld in die PRÄVENTION investiert... 
__________________
Das Spiel heißt Verführung... wer sich verliebt, verliert.
|

12.10.2006, 20:09
|
 |
Naschkatzen Goldi
|
|
Registriert seit: 13.04.2005
Ort: Bayern
Beiträge: 4.177
Geschlecht:
|
|
|
Hört sich ja sehr merkwürdig an... ich meine gut einBIld, naja, damit lässt sich ja noch leben.. aber die gesamte Adresse usw... egal was dieser Mensch schon angestellt hat, hoffen die Vorschlagenden, dass sie von irgend jemandem dann gelüncht werden? Nein, das ist sicher der falsche Weg, die sollten ihre Psychologischen Gutachter mal ordentlichschulen, die lassen sich von diesen Verbrechern alle übers Ohr hauen, weilsie an das gute im Menschen gelauben, einer er einmal jemandem,vor allem einem Kind, so was angetan hat, der soll nie mehr raus... denn das sind krankhafte Triebe die man kaum heilen kann...
__________________
viele liebe Grüße,
Kathrin
*Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg*
|

12.10.2006, 20:18
|
|
|
|
Ich halte das auch für den völlig falschen Weg, mit diesen Menschen umzugehen.
Das ist wirklich Stammtisch-Niveau.
Quasi Freigabe zum Lynchen.
|

12.10.2006, 20:19
|
|
|
|
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, die betreffende CSU-Abgeordnete heute in der "Heute"-Nachrichtensendung zu hören.
Meiner Meinung nach muss man sich nicht allzuviele Gedanken über diesen Vorstoß machen. Es handelt sich um den recht durchsichtigen Versuch einer jungen Abgeordneten, ihren Namen durch einen stammtischgerechten Appell an die niederen Instinkte der populismusanfälligen Masse in die Medien zu bringen. Mit geltendem Recht ist das ganze ohnehin nicht in Einklang zu bringen, so wie der Vorschlag überhaupt zwar leicht und töricht dahergeredet werden kann aber ebenso vollkommen inpraktikabel ist - als Gedankenspiel überlege man nur, dass der erste Straftäter nach Vollzug seiner Strafe vom Mob gelyncht wird und sich eine Behörde durch die Veröffentlichung einer Adresse immerhin der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht hätte...
|

12.10.2006, 20:22
|
|
|
|
in den USA ist dies schon lang gang und gäbe,da kann man seine strasse uns stadt in eine suchmaschiene eingeben(irgendwie watchingdog oder so)und da wird schön angezeigt in welchem haus welcher verbrecher sitzt.
obs bisher was gebracht hat,weis ich nicht,dass eine hetzjadt entstehen könnte,möglich.
|

12.10.2006, 20:23
|
|
|
|
Re: Adressen von Sex- Verbrechern ins Netz stellen
halte diese maßnahme nicht für sinnvoll, weil ich pädophilie nicht für "heilbar" halte und deswegen sowieso eine sicherheitsverwahrung befürworten würde.
die namen und adressen zu veröffentlichen würed nur zu hexenjagden und selbstjustiz führen.
Ich glaube dass bei diesem speziellen fall, wenn die hemmschwelle, ein kind zu missbrauchen einmal überschritten ist, die rückfallgefahr zu hoch ist um die täter freizulassen.
meine meinung.
Bei Vergewaltigern, die sich "nur" an erwachsenen vergehen ist das vielleicht nicht ganz so heikel, weil die ihre sexualität nicht nur auf eine verbotene art ausleben können, wie das bei pädophilen ist.
|

12.10.2006, 20:23
|
|
Spitzen Naschkatze
|
|
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: X-Berg
Beiträge: 602
|
|
|
Wozu das gut sein soll?
Back to Mittelalter... da hat man die Leute auch an den Pranger gestellt. Sie durften dann bespuckt und mit fauligem Obst und Gemüse beworfen werden. Das scheint irgendwie befriedigend zu sein.
Die Sicherheit erhöht das wohl kaum. Meines Erachtens sind solche Versuche wie die Veröffentlichung von Namen und Adressen sinnlose Polemik.
Besser wäre wohl ein verbessertes Begutachtungssystem mit mehreren externen Gutachtern. Allerdings kann ich aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung sagen, dass das Begutachtungssystem hier in D schon recht streng ist. 100%ige Sicherheit hat man allerdings auch dann nicht, die wird es nicht geben. Wenn es also in unserem Rechtssystem so verankert bleibt, dass jemand nach einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung nach Verbüßung einer Haftstrafe auch freigelassen werden kann, dann wird es immer auch Fälle geben, in denen sich rausstellt, dass man den einen oder anderen besser drinbehalten hätte.
Schade, dass nie Zahlen veröffentlich werden, wie viele entlassene Straftäter vor allem im Bereich der Kapital- und Sexualdelikte sich in Freiheit tatsächlich bewähren und nix mehr anstellen bzw. wie viele Gutachten tatsächlich richtige Vorhersagen machen. Dann wären die Relationen wenigstens bisschen greifbar.
Noch mal zu den 2 Jahren Haft für den Vergewaltiger. Das wird ja gern so ausgedrückt.
Es kommt enorm auf die "in der Tat zu Tage getretene Gefährlichkeit" vor Gericht und in der Strafzumessung an. D.h. es gibt Vergewaltiger, die gehen tatsächlich mit einem geringen Strafmaß in den Knast, wenn die Umstände der Tat und der Würdigung der Täterpersönlichkeit dafür sprechen, dass eine geringe Strafe angebracht ist. Genauso (und davon hört man nämlich auch nischt, weils einfach nicht so spannend ist) gibt es Leute die nach ner Vergewaltigung für 8 Jahre in den Bau wandern. Es ist nämlich ein Unterschied - und da gehe ich mit dem deutschen Rechtssystem und der Strafzumessungspraxis völlig konform) ob ein Vergewaltiger ein Tat begeht, wo es bspw. eine spezifische Dynamik mit dem Opfer gab zum Beispiel im Rahmen eines erheblichen Beziehungskonflikts ODER einem Vergewaltiger, der sich aus schlechter Laune oder sadistischem Lustgewinn einfach eine wildfremde Person auf dem Heimweg schnappt und am Opfer gegen seinen Willen den Geschlechtsverkehr vollzieht. Ersterer wird möglicherweise nich so ne lange Strafe bekommen, letzterer definitiv schon! Ein Beispiel für einem Mann mit extrem schlechter Prognose, nach heutigen Kriterien, bildet der Film DER FREIE WILLE. Der Herr hätte mit Sicherheit Sicherungsverwahrung eingesammelt.
Soviel dazu.
Und noch was zur Vergelichbarkeit zwischen verschiedenen Delikten. Nach gängiger Strafzumessungspraxis sind die Delikte untereinander nur schwer zu vergleichen. D.h. ein Raubkopierer kriegt seine Strafe nach anderen Kriterien als ein Totschläger, ebenso ein Steuerhinterzieher oder ein Dieb. Man kann schwerlich sagen, die Straftaten ohne körperlichen Personenschaden brauchen dann nicht so schlimm bestraft zu werden, während ab Körperverletzung aufwärts es dann längere Strafen gibt. Der Betrüger kann einen erheblichen Schaden anrichten (ich habe im Knast einen begutachtet, der Leute um 150 Mio DM betrogen hat und hat dafür mehr als 10 Jahre kassiert, weil er zum Teil deren finanzielle Existenzsicherung fürs Alter versenkt hat) nur ohne körperliche Blessuren.
Während es Körperverletzungen gibt, die tatsächlich nicht doll sind, für die es dann möglicherweise ein paar Monate mit Bewährung gibt.
Strafzumessung ist ein schwieriges Gebiet.
und noch zum Abschluss: Die Auftretenshäufigkeit der schweren Delikte (Mord, Totschlag, schwerer Raub, Raub, Vergewaltigung und andere Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung) sind seit ca. 15 Jahren RÜCKLÄUFIG! (bei Kindesmissbrauch bin ich nicht genau informiert)
Medial wird aber ein anderes Bild vermittelt. Das hat auch zur Folge, dass die Verbechensfurcht krass steigt (kriminologisches Institut Niedersachsen).
Grüße
Luh
__________________
Wahre Größe zeigt sich darin, sich mit seiner eigenen Mittelmäßigkeit abzufinden.
|

12.10.2006, 20:27
|
|
Frischling
|
|
Registriert seit: 17.12.2005
Beiträge: 54
Geschlecht:
|
|
Zitat:
|
Zitat von pantagruel
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, die betreffende CSU-Abgeordnete heute in der "Heute"-Nachrichtensendung zu hören.
Meiner Meinung nach muss man sich nicht allzuviele Gedanken über diesen Vorstoß machen. Es handelt sich um den recht durchsichtigen Versuch einer jungen Abgeordneten, ihren Namen durch einen stammtischgerechten Appell an die niederen Instinkte der populismusanfälligen Masse in die Medien zu bringen. Mit geltendem Recht ist das ganze ohnehin nicht in Einklang zu bringen, so wie der Vorschlag überhaupt zwar leicht und töricht dahergeredet werden kann aber ebenso vollkommen inpraktikabel ist - als Gedankenspiel überlege man nur, dass der erste Straftäter nach Vollzug seiner Strafe vom Mob gelyncht wird und sich eine Behörde durch die Veröffentlichung einer Adresse immerhin der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht hätte...
|
Stimmt, mit den Grundrechten sowie Datenschutzrechten sollte eine solche Maßnahme in unserem Rechtsstaat nicht möglich sein, oder?
Frage ich mich nur, warum Politiker so geartete Parolen vom Stapel lassen. Neben der Bundestagsabgeordneten Dorothee Bär (CSU) befürwortet ja auch Mathias Petersen (SPD-Chef Hamburg) diese Maßnahme (beziehe mich bei den Personen auf die vom Spiegel genannten).
Warum schlagen sie Maßnahmen vor, die bei Umsetzung einer Abschaffung unseres Rechtsstaates gleichkämen?
Damit disqualifizieren sie sich doch mMn selbst. Komische Politik.
__________________
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:37 Uhr.
|